Dieser Tage mehren sich wieder die Stimmen aus der Politik, die eine Modernisierung des „in Teilen überholten“ Personenbeförderungsgesetzes fordern. So wird sowohl die Tarifpflicht, als auch die Ortskundeprüfung und die Rückkehrpflicht für Mietwagen in Frage gestellt.
Allen voran die Monopolkommission, die dringenden Handlungsbedarf beim PBefG sieht. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte außerdem die Regulierung des Taxi- und Mietwagengewerbes an das sich ändernde Wettbewerbsumfeld angepasst werden. „Auf Konzessionsbeschränkungen sowie die behördliche Festsetzung von Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, sollte verzichtet werden“, fordert die Monopolkommission, ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und Parlament in Fragen der Wettbewerbspolitik berät.
Jetzt stößt der Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) ins selbe Horn. Sein „Aktionsprogramm Digitalisierung“ soll unter anderem die Bedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern und eine „neue Gründerzeit“ einleiten. In Punkt elf seines Aktionsprogramms heißt es: „Daneben treten wir dafür ein, auch das in Teilen überholte Personenbeförderungsrecht zu modernisieren und an die technische Entwicklung anzupassen. Dazu zählt etwa eine Abschaffung der Ortskenntnisprüfung beim Erwerb des Personenbeförderungsscheins und der Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Ausführung des Beförderungsauftrags, eine Öffnung für technische Innovationen durch technologieneutrale Regelungen und eine Anhebung der Schwellenwerte für private Mitfahrten.“
Damit decken sich Gabriels Forderungen nicht nur mit den Empfehlungen der Monopolkommission, sie lesen sich auch wie der Wunschzettel von Uber. Oder anders gesagt: Gerade die Gesetze sollen geändert werden, gegen die Uber regelmäßig verstößt, oder so lange verstoßen hat, bis Gerichte eine Korrektur des Geschäftsgebarens durchsetzen konnten.
Wer beim Lesen dieser Zeilen ein Déjà-vu-Erlebnis hat, der liegt richtig. Genau vor zwei Jahren trat der Bundeswirtschaftsminister mit ähnlichen Forderungen an die Öffentlichkeit. Anlass war das Verbot von UberPop durch eine einstweilige Verfügung. Nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ zeigte sich Gabriel offen für mehr Wettbewerb auf dem Taximarkt. „Aus wettbewerblicher Sicht halten wir generell eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt und den veränderten Mobilitätsbedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher für erforderlich“, hieß es nach Angaben des Magazins in einer Stellungnahme des Ministeriums.
Gerade einmal ein halbes Jahr später änderte sich die Haltung des Vizekanzlers. Damals äußert das Wirtschaftsministerium „große Bedenken“ gegen den Fahrdienst, dessen Geschäftsmodell nur „wenig wünschenswert“ sei. Kurz zuvor hatte Uber-Chef Kalanick auf einer Konferenz in München 50.000 neue Jobs in Europa angekündigt. Bei genauerer Prüfung stellte sich aber heraus, dass es dabei eher um eine Umwandlung bisheriger Arbeitsverhältnisse in Minijobs für Selbständige handelt. „Eine Verdrängung von vollwertigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen durch Minijobs für Selbständige ist wenig wünschenswert“, hieß es dazu aus Gabriels Ministerium.
Jetzt ist sie aber wieder da, die Forderung nach mehr Wettbewerb auf dem Markt der Personenbeförderung. Gerade die Abschaffung behördlich festgesetzter Tarife soll den Wettbewerb fördern, die Preise für den Verbraucher senken und die Qualität der Dienstleistung steigern – eine Formel, die unter Kennern der Taxibranche schon im September 2014 für Stirnrunzeln sorgte. Mehr Wettbewerb soll es also richten und der Einstieg soll für Anbieter wie Uber erleichtert werden.
Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP, erklärt: „Die Forderung nach freien Tarifen im Taxigewerbe ist ebenso alt wie nicht praktikabel. Sie kann damit nicht mal mehr als alter Wein in neuen Schläuchen gelten.“ Ein flächendeckendes und weitgehend verfügbares Beförderungsangebot mit bezahlbaren Preisen muss als notwendige Ergänzung des Linienverkehrs bereitstehen. Das sei mit rein wettbewerblich ausgerichteten Angeboten aber nicht zu schaffen. Die Prognose des BZP – sollte sich Gabriel mit seinen Forderungenspapier durchsetzen: in Ballungsräumen werden sich Anbieter einen vermutlichen ruinösen Preiskampf liefern, während ländliche Gegenden als wirtschaftlich unattraktiv abgestempelt und vom Verkehr abgeschnitten würden.
„Gerade auf dem Land ist das Taxi teilweise heute schon die einzige Verbindung für die von der demografischen Entwicklung, von Kaufkraftverlusten und Infrastrukturabbau besonders betroffenen Gegenden“ so Grätz weiter. „Als bezahlbares Beförderungsangebot fahren die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Taxis auch dann noch, wenn der öffentliche kommunale Linienverkehr längst nicht mehr unterwegs ist.“
Gerade die Forderung nach der Abschaffung fester Tarife könnte zum Untergang des Taxigewerbes erheblich beitragen, denn ein Gewerbe mit Betriebs- und Beförderungspflicht wird sein Angebot in einem ruinösen Preiskampf nicht lange aufrecht halten können. Eine Hoffnung bleibt dem Taxigewerbe allerdings noch. Vielleicht ändert Siegmar Gabriel ja seine Meinung noch einmal. (tb)
Wir Niedersachsen waren schon vor Jahren schlau genug den „Dicken“ abzuwählen…
Herrn Gabriel kann man ja schon seit längerer Zeit nicht mehr ertragen. Und nicht nur im Bereich des Taxigewerbes liegt er völlig daneben. Auch in anderen Bereichen der Wirtschaft ist es ja nur ein Bild des Jammerns – Tengelmann. Vielleicht sollte man ihm nach seiner politischen Ära einen lukrativen Job im Taxigewerbes anbieten ( vielleicht gibt’s den bis dahin ) und seine Sicht der Dinge ändert sich erneut. Ganz aktuell dazu sei die Personalie Steinbrück genannt und das Stichwort Banken. Keiner unserer Volksvertreter ist objektiv in der Lage die Situation des Taxi – und Mietwagengewerbes nachzuvollziehen. Werden Statements abgelassen so ist dies wie das Ablassen heißer Luft. Mit der Zeit wird es unerträglich immer wieder den gleichen Schwachsinn verkündet zu bekommen. Meiner Meinung nach muss aber auch der BZP noch entschiedener dazu Stellung beziehen.
Mein Betrieb beschäftigt insgesamt ca. 90 Mitarbeiter, welche alle gern ihren Arbeitsplatz weiter ausfüllen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Törpel
Geschäftsführer
TopTaxi International
GmbH&Co.KG
Johannisplatz 01
04103 Leipzig