Die Senatsverwaltung für Wirtschaft fördert über die Investitonsbank Berlin (IBB) die Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) kleiner und mittlerer Unternehmen. Dazu gehören ab 1. Juli auch Taxibetriebe.
Das WELMO-Förderprogramm des Senats erhält das erwartete Taxi-Modul. Bereits ab Donnersatag nächster Woche kann für Taxis mit rein batterieelektrischem Antrieb ein Zuschuss von 15.000 Euro beantragt werden. Das gilt auch für Brennstoffzellen-Fahrzeuge sowie – laut Förderrichtlinien – für Plug-in-Hybride.
Gemäß dem Bestreben, den Schadstoffausstoß im Straßenverkehr zu senken, heißt es bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), Taxi-Unternehmen erfüllen mit ihrer Betriebs- und Beförderungspflicht einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und garantieren durch die Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge emissionsfreie Mobilität rund um die Uhr.
Das landeseigene Online-Portal berlin.de zitiert Senatorin Ramona Pop: „Gerade durch die hohen Kilometerleistungen der Taxis leistet der Umstieg auf Elektromobilität einen wichtigen Beitrag für mehr Klima- und Gesundheitsschutz im Verkehr. Mit dem neuen WELMO-Fördermodul bieten wir der Berliner Taxibranche einen attraktiven Anreiz zur Elektrifizierung ihrer Flotten. Mit der Förderung können sowohl gesundheitsschädliche Stickoxide, wie auch der CO2-Ausstoß wirksam reduziert werden. Vom grünen Strom in der Batterie profitieren Umwelt und Klima.“ Dirk Maass, Geschäftsführer der IBB Business Team GmbH, ergänzt: „Wir sehen in dem besonderen Angebot für unsere Taxiunternehmen einen wichtigen Schritt für die flächendeckende Umsetzung des Klimaschutzes im Wirtschaftsverkehr.“
Die „Berliner Zeitung“ nimmt in ihrer Meldung über das neue Fördermodul auch Bezug auf Hamburg, wo ein ähnliches Förderprogramm sehr erfolgreich angelaufen ist. Dort strebt man für 2025 eine vollständig elektrisch betriebene Taxiflotte an. Als eine Art Prototyp für Berlin wird der E-Nissan der Berliner Taxi-„Innung“ vorgestellt, mit dem deren Erster Vorsitzender Leszek Nadolski potentiell interessierten Unternehmern den Umstieg auf die zukunftsweisende Technologie näherbringen möchte. Er verleiht das Fahrzeug zum Testen an Mitgliedsbetriebe, womit bereits 15 Interessenten gute Erfahrungen haben. Dieses Taxi wurde im Herbst 2020 im Zuge eines damaligen Förderprogramms mit „nur“ 4.000 Euro vom Senat zuzüglich 2.000 Euro vom Bund bezuschusst.
Berliner Taxiunternehmer können nun künftig bis zu 30.000 Euro Zuschuss vom Land Berlin erhalten, wenn ihr neues E-Taxi auch behindertengerecht ist. Hinzu kommt ggf. die BAFA-Förderungvom Bund.
Über die aktuellen Förderkriterien informiert die IBB auf ihrer Internetseite. Dort heißt es, Zuwendungen würden für Pkw nur gewährt, wenn es sich um Neufahrzeuge, Jahreswagen oder Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Monaten handelt. Die Seite dürfte in den nächsten Tagen auf das neue Fördermodul angepasst werden. Derzeit findet sich dort noch ein Hinweis, für denFahrzeugtyp M1 (Pkw mit sechs bis acht Sitzplätzen) käme keine Förderung in Betracht. Diese bisherige Regelung tritt am 1. Juli außer Kraft, wie die Senatsverwaltung auf telefonische Anfrage bestätigte. ar
Beitragsbild: Eingangsportal der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB). Foto: Axel Rühle