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Start Arbeitsrecht

Mindestlohn: Stufe 2 wird gezündet

von Remmer Witte
29. Juni 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Zum ersten Juli 2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro auf 9,60 Euro. Damit tritt die zweite Stufe einer vierstufigen Mindestlohnanpassung in Kraft, die im Sommer letzten Jahres von der Mindestlohnkommission für die darauffolgenden zwei Jahre beschlossen worden war.

Diese kleinstmögliche Anpassung verursacht sicherlich kaum neue Reichtümer bei den Empfänger*innen, sondern bedeutet vor allem einigen Bürokratieaufwand – eine ganzjährige Erhöhung auf 9,55 EUR wäre da wohl allen Beteiligten erheblich lieber gewesen. Richtig angezogen werden die Daumenschrauben dann erst im Sommer nächsten Jahres, wenn der Mindestlohn „mit Wumms“ die Zehn-Euro-Hürde nimmt und auf 10,45 Euro angehoben wird.

Eine Übersicht der Mindestlohnanpassung.

Zwischen PBefG-Novelle und Corona gilt es nun für die Taxi-Branche, sich möglichst lautstark bei ihren Kommunen zu Wort zu melden, damit die notwendigen Tarif-Anpassungen mit dieser Entwicklung Schritt halten. Sollte die Praxis der kleinstufigen, aber auch unterjährigen Mindestlohnpassungen auch zukünftig beibehalten werden, tut sich das Gewerbe sicherlich einen großen Gefallen, wenn es sich ebenfalls für regelmäßige kleinere, aber dafür häufigere Tarifanpassungen einsetzt, um sich nicht von der Kostenentwicklung abhängen zu lassen.

Parallel gilt es, auch auf den anstehenden Bundestagswahlkampf zu schauen, denn derzeit überbieten sich einige Parteien mit Ankündigen bzgl. des Mindestlohns. Die Grünen haben sich zwölf Euro ins Parteiprogramm geschrieben, die Linken jetzt sogar dreizehn Euro und Olaf Scholz, SPD, verkündet derzeit gern, er wolle, sollte er denn Kanzler werden, den Mindestlohn schon im ersten Jahr seiner Kanzlerschaft auf zwölf Euro anheben. Inwieweit diese Forderungen mit der immerhin ja gesetzlich garantierten Weisungsfreiheit der Mindestlohnkommission harmonieren sollen, darüber schweigen sich alle Rufer aus der Wüste vornehm aus.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen also eigentlich entgegen diesen vollmundigen Ankündigungen keine zusätzlichen Schnellschüsse bezüglich der Mindestlohnspirale erwarten, aber wer weiß… rw

Beitragsfoto: Die Mindestlohnrakete hat gezündet. Montage Remmer Witte

Tags: AnpassungBundestagswahlMindestlohn
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 1

  1. Mobilitätskonzepte M-AXI says:
    4 Jahren her

    Die Höhe des künftigen Mindestlohnes ist immer noch ein Witz !!!
    (Um vernünftig Leben zu können ist dafür ein mind. 12-Stunden Arbeitstag erforderlich.)

    Leider ist in unserer und vielen anderen Branchen wirtschaftlich „nicht mehr drin“.
    Lösung: Hartz IV und Schwarzarbeit…!? oder Fördermittel in Anspruch nehmen und selbstfahrender Unternehmer werden – ich zeig Euch wie es geht.

    Antworten

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