In ihrer heutigen Online-Infoveranstaltung zur Taxi-Förderung im Rahmen des WELMO-Programms gab die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO Einzelheiten zum Antragsverfahren bekannt.
Das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO), mit dem der Berliner Senat den Anteil elektrisch angetriebener Gewerbefahrzeuge möglichst schnell erhöhen möchte, umfasst seit Monatsbeginn auch ein Taxi-Modul.
Nach der kurzen Begrüßung durch eMO-Projektmanager Frank Panse stellte Birgit Heckmann vom Fachgebiet Mobilität der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) das WELMO-Taxi-Programm vor. Die Förderung in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also dem Netto-Angebotspreis ohne BAFA-Förderung (maximal: 15.000 Euro je Fahrzeug) gibt es für batterieelektrisch und mit Brennstoffzellen betriebene Taxis mit bis zu acht Fahrgastplätzen. Plug-in-Taxis werden nicht gefördert.
Auch die Ladeinfrastruktur ist in Berlin – im Unterschied zu Hamburg – auf Landesebene förderungsfähig: Für normale Ladesäulen auf privaten betrieblichen Flächen in Berlin bezahlt das Land 50 Prozent der Gesamtkosten (maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt). Der Anschluss an das Niederspannungsnetz wird ebenfalls mit 50 Prozent der Kosten (maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt) buzuschusst. Auch Schnellladesäulen werden mit 50 Prozent der Gesamtkosten bedacht, wobei hier der Höchstbetrag bei 30.000 Euro pro Schnellladepunkt liegt. Der Anschluss an das Mittelspannungsnetz wird hier mit ebenfalls 50 Prozent der Kosten (maximal 55.000 Euro pro Schnellladepunkt) gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung sind: Betriebssitz oder Niederlassung in Berlin; Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein und (überwiegend in Berlin) als Taxi (nicht als Mietwagen) eingesetzt werden; Mindestzulassungsdauer: 12 Monate.
Was die Ladeinfrastruktur betrifft, so müssen die zu fördernden Ladepunkte im Stadtgebiet errichtet werden und den Strom ausschließlich aus regenerativer Energie beziehen.
Die Förderung soll zunächst bis Ende dieses Jahres laufen. Heckmann hofft auf eine Fortsetzung, wollte aber angesichts der bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl keine verbindliche Prognose über den weiteren Verlauf abgeben.
Die eMO berät interessierte Unternehmer in zwei Stufen: In der Potentialberatung kann der Interessent Aufschluss darüber erhalten, welche Antriebsart für sein Unternehmen sinnvoll erscheint. In der Realisierungsberatung wird genauer erörtert, welche Fahrzeugmodelle für das Unternehmen in Betracht kommen, welchen Anforderungen die Ladeinfrastruktur gerecht werden muss, und welche Kosten durch die Elektrifizierung eingespart werden können. Die kostenpflichtige Beratung wird – anders als in Hamburg – ebenfalls gefördert.
Holger Döbling von der IBB Business Team GmbH führte die Zuschauer anschließend virtuell durch den Antragsprozess, mit dem Berliner Taxiunternehmer bis zu 15.000 Euro Förderung für ihr neues E-Taxi bei der Investitionsbank Berlin beantragen können.
Äußerst wichtig ist die Reihenfolge von Angebotseinholung, Förderanträgen und Fahrzeugkauf, um nicht durch einen Fehler den Förderanspruch zu verlieren:
- Angebot des Händlers einholen
- WELMO-Antrag stellen und Zuwendungsbescheid abwarten (ist man antragsberechtigt?)
- Fahrzeug kaufen oder leasen
- Antrag auf Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen und Auszahlung erhalten
- WELMO-Auszahlung beantragen und erhalten
Darüber informiert die IBB Business Team GmbH auch auf ihrer Internetseite. Die Antragstellung erfolgt elektronisch, das heißt, per Mausklick auf der Internetseite. Die IBB meldet sich etwa zwei Wochen nach Antragstellung.
Viele weitere Fragen beantwortet die eMO in den „FAQ“ ihrer Internetseite.
Leszek Nadolski, Erster Vorsitzender der „Innung“ des Berliner Taxigewerbes, berichtete erneut von seinen Erfahrungen aus der E-Taxi-Praxis. Der Verband verleiht seinen im November 2020 angeschafften Nissan Leaf zum Selbstkostenpreis an Mitglieder zum Ausprobieren, was bereits zum Umstieg mehrerer Unternehmer auf E-Taxen geführt hat (siehe Bericht in der aktuellen Taxi Times Berlin). Er plant die Anschaffung zweier weiterer Testfahrzeuge der chinesischen Marke MG. Für kommende Woche erwartet er außerdem leihweise einen Tesla.
Wie es mit den Kosten eines Elektrofahrzeugs im Lebenszyklus aussieht, erläuterte Manuel Roddelkopf von der Inno2Grid GmbH, einem Anbieter für nachhaltige Mobilitätslösungen und Beratungsunternehmen bei WELMO, anhand zweier Grafiken. Er rechnet mit einer jährlichen Einsparung von 5.000 bis 6.250 Euro pro Fahrzeug für den Unternehmer, nicht zuletzt aufgrund der geringeren Wartungskosten (kein Ölwechsel usw.).
Roddelkopf berichtete, Beratungsbedarf bestehe bei vielen Interessenten hauptsächlich bezüglich der Ladeinfrastruktur, in zweiter Linie auch betreffs der Kosten und der Antragstellung. Er erwartet eine Verfünffachung der E-Mobilität bis 2025, wofür seiner Einschätzung nach ein enormer Ausbau der Ladeinfrastruktur und eine teilweise Verlagerung der Ladestellen in den privaten Bereich erforderlich ist.
Eine Wiederholung der Online-Veranstaltung ist für den Spätsommer geplant. ar
Beitragsbild: Collage aus Screenshot-Teilen der Online-Infoveranstaltung; rechts unten: Birgit Heckmann von SenWEB
Ich habe mir die Onlineveranstaltung angetan. Für mich persönlich verschenkte Lebenszeit, denn alles was dort erzählt wurde, gilt nur für Betriebe, die eigene Lademöglichkeiten installieren können. Also Betriebe mit eigenem Firmengelände oder Unternehmern mit eigener Garage und Ladeanschlussmöglichkeit. Wer diese Voraussetzungen erfüllt und Interesse an einem reinem E-Fahrzeug hat, sollte die angebotenen Beratungsmöglichkeiten unbedingt in Anspruch nehmen. Die Tücken der Förderung liegen nämlich im Detail! Ärgerlich ist die praxisferne Schönrechnung der Gesamtkosten, die auch in der Grafik im obigen Artikel dargestellt wird. Kennt jemand eine nennenswerte Anzahl an Taxiunternehmern, die E-Klasse-Fahrzeuge für 60.000 € (netto!) einsetzen? Nur dann funktioniert die obige Beispielrechnung, damit die Maximalförderung von 15.000 € (=25% von 60.000 €) angesetzt werden kann!!! Die positive Praxiserfahrung über den Einsatz eines E-Fahrzeuges durch Herrn Nadolski kann ich (zugegebenerweise ohne eigene E-Auto-Erfahrungen) leider nicht teilen. Er bestätigt, dass man jede Gelegenheit zum Nachladen nutzen sollte. Es ist schön, wenn ich an oder in der Nähe von Taxihalten eine Lademöglichkeit besitze. Zwar rücke ich dort auch in der Funkposition nach vorn, aber nicht an der reellen Halteplatzposition, die für eine eventuell vorhandene Rufsäule oder üblicherweise Einsteiger maßgeblich ist. D.h. Verzicht auf Kundschaft und damit Umsatz. Auch erwähnt er nicht, dass er als Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes quasi den Luxus einer eigenen Ladesäule auf dem Gelände von Taxi Berlin hat. Für mich als alleinfahrendem Einwagenunternehmer mit einer Mietwohnung in Charlottenburg, eigenem Stellplatz ohne die Möglichkeit eine eigene Ladesäule zu installieren (letzteres dürfte wohl für die überwiegende Mehrzahl der Taxis in Berlin gelten) bleibt die Elektromobilität uninteressant und unpraktikabel, egal wie hoch die Förderung ist!!! Glaubt jemand ernsthaft, dass ich morgens zwischen 4 und 7 Uhr, am Ende einer Nachtschicht an meinem freien Stellplatz vorbeifahre, mir eine freie Ladesäule suche, im günstigsten Fall bei schönem Wetter nach Hause laufe, im ungünstigsten Fall bei Minusgraden oder Unwetter mich von einem Kollegen nach Hause fahren lasse. Nach vier Stunden erwartet man dann von mir, dass ich meinen Schönheitsschlaf unterbreche und die Ladesäule räume (nur während des Ladevorganges darf mein Taxi dort stehen) um es dann endlich auf meinen immer noch freien Stellplatz zu bringen! Noch verrückter wird es, wenn die Fahrzeuge von Angestellten bewegt werden. Fahrer A stellt an einer freien Ladesäule ab, Fahrer B will aber bereits eine halbe Stunde später los, bekommt also nur ein nicht vollkommen aufgeladenes Fahrzeug. Oder Fahrer B hat erst 6 Stunden später Dienst oder frei, dann muss der Unternehmer ohne eigene Ladesäule nach Beendigung des Ladevorganges dafür sorgen, die Ladesäule für andere E-Fahrzeuge zu räumen! So wird das nix mit der Umstellung auf Elektromobilität im Taxigewerbe. Ohne Anspruch auf einen eigenen Ladeplatz im öffentlichen Raum (vergleichbar den Sonderregelungen für individuelle Behindertenparkplätze) werden nur sehr wenige Unternehmen auf reine E-Taxis umsteigen.