Vor genau einer Woche war der Startschuss für die Antragsstellung weiterer E-Taxi-Zuschüsse des Hamburger „Projekt Zukunftstaxi“ gegeben worden. Die Resonanz ist enorm: Nur noch ein Restplatz bei der E-Taxi Förderung ist zu vergeben. Dazu sind noch 20 Förderungen von E-Inklusionstaxis vakant.
Mit dem Start der zweiten Förderstufe am 1. Oktober hat sich gezeigt, dass das Interesse des Hamburger Taxigewerbes an der E-Mobilität nicht abreißt. Nach dem großen Erfolg der ersten Förderstufe im April dieses Jahres hat die Stadt Hamburg im zweiten Schritt am 1. Oktober mit der Antragsannahme für die Förderung des betrieblichen Mehraufwands von 170 E-Taxis und 30 emissionsfreien/emissionsarmen Inklusionstaxis begonnen.
Bereits am selben Tag waren über siebzig Anträge bei der Behörde eingegangen. Stand gestern ist die Förderung fast ausgeschöpft. Lediglich ein einziger Antrag für ein E-Taxi kann noch gestellt werden. Pro Antrag werden im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 5.000 Euro für den Ausgleich des betrieblichen Mehraufwands ausgezahlt. Noch mehr, nämlich 10.000 Euro, ist möglich, wenn ein Antrag für ein Inklusionstaxi gestellt wird. Tatsächlich sind hier noch 20 Anträge möglich.
Unterstützer des Projekts sind auch die Autohersteller und Umrüster, denn sie müssen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge möglichst schnell auf der Straße sind. Unternehmen, deren Anträge der zweiten Stufe genehmigt worden sind, bekommen das Geld nur, wenn Ihre E-Taxis bis spätestens zum 30. Juni 2022 konzessioniert sind. Ab diesem Zeitpunkt werden dann über ein Jahr verteilt alle drei Monate 1.000 Euro überwiesen.
Kann der Unternehmer dann mindestens 15.000 Besetztkilometer (Einwagenunternehmer), oder 20.000 Besetztkilometer (der Mehrwagenunternehmer) nachweisen, ist eine zusätzliche Auszahlung von weiteren 1.000 Euro möglich.
Bei den Inklusionstaxis, die übrigens maximal 25 g/CO₂ pro Kilometer ausstoßen dürfen, also nicht vollelektrisch sein müssen, werden alle drei Monate 2.000 Euro ausgezahlt. Nach einem Jahr können die letzten 2.000 Euro bei Nachweis der Besetztkilometer ausgezahlt werden. Eine Beschränkung der Anzahl der Förderungen nach Unternehmensgröße, wie es noch zu Beginn der ersten Stufe galt, gibt es nicht mehr.
Unternehmer, die Teil des Projekts „Zukunftstaxi“ sind, profitieren auch von weiteren Vorteilen, beispielsweise im Bereich der Ladeinfrastruktur, Vermittlung oder Priorisierung am Taxistandplatz. Mehr Informationen darüber sind in dieser Broschüre zu finden. Anträge können per Mail gestellt werden. Alle Unterlagen dazu findet man hier. sg
Beitragsfoto: Die teilnehmenden Fahrzeuge sind an dem speziellen Logo zu erkennen. Foto Taxi Times