Der Sozialverband hat sich bei der Berliner Finanzverwaltung für eine Fortsetzung des Förderprogramms für barrierefreie Taxen stark gemacht. Mitzeichner sind unter anderem BVTM, IHK, Taxi Berlin, „Innung“ sowie Autohändler und Taxiunternehmer.
Die Förderung der Umrüstung zu Inklusionstaxis in Berlin droht nahezu erfolglos auszulaufen, nachdem trotz des hohen Förderbetrags nur wenig Anträge während der Corona-Krise gestellt worden waren. Inzwischen schreitet aber die wirtschaftliche Erholung vieler Taxibetriebe voran, so dass in letzter Zeit doch noch rund 70 Förderanträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gestellt worden sind. Diese drohen jedoch ins Leere zu laufen, da das Förderprogramm Ende des Jahres endet, kurzzeitig keine Fahrzeuge lieferbar sind und die Förderung nach derzeitigem Stand nur dann gewährt werden darf, wenn dem LAGeSo zum fristgerecht gestellten Antrag auch bis zum 30. November 2021 die Rechnung des Umrüsters vorliegt.
Im Bemühen, dies abzuwenden und auch das Förderprogramm insgesamt zu verlängern, hat Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer, Berliner/brandenburgische Landesvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Vizepräsidentin des Bundesverbandes und langjährige Bundestagsabgeordnete der SPD, ein Schreiben an den Berliner Finazsenator Matthias Kollatz verfasst, in dem es heißt: „Die Umrüstung erfolgt nach Auslieferung, die Rechnung kann erst danach vorgelegt werden. Dies wäre jedoch für die Ausreichung der Gelder durch das LAGeSo zu spät. Ohne eine Lösung würden aufgrund dieser Verfahrensweise die Taxiunternehmen keine InklusionsTaxis anschaffen können und das Ziel einer spontanen Fahrtmöglichkeit für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen würde in weite Ferne rücken. Wir bitten Sie deshalb das verwaltungstechnische Problem zu lösen, wie die eingereichten Anträge auf Förderung doch noch bewilligt und die Gelder ausgereicht werden können.“
Konkret schlägt der Sozialverband zwei Varianten vor: Zum einen könnten die Umbaukosten nach Kostenvoranschlag des Umrüsters bereits in diesem Jahr an den Unternehmer ausgezahlt oder bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt werden. Somit kämen sie nach dem Umbau zur Auszahlung. Überzahlungen könnten entsprechend einer zu treffenden Vereinbarung nach Rechnungserhalt zurückgezahlt werden.
Zum anderen sollte es nach Ansicht des SoVD „möglich sein, die Frist für die Erfüllung der Bedingungen aus den Bewilligungsbescheiden über das Haushaltsjahr hinaus zu verlängern. Hier kann das Antragsverfahren der WELMO/IBB als Vorbild dienen: Aktuell werden dort Elektrotaxen gefördert. Auch hier endet die Förderung zum 31.12.2021. Der Vorteil ist, dass der Antragsteller nach Eingang des Zuwendungsbescheides noch 18 Monate Zeit hat, diesen zu bedienen, was die langen Lieferzeiten der Fahrzeuge berücksichtigt.“
Das Schreiben schließt mit dem dringenden Ersuchen, „schnell einen Weg zu finden, der die haushalts- und förderrechtlichen Regularien berücksichtigt und dabei den überfälligen Aufbau einer barrierefreien Taxiflotte doch noch ermöglicht und zugleich kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft, ihre Geschäftsgrundlage zu festigen.“ Zur weiterführenden Kommunikation, um die Verlängerung umzusetzen, stehe der SoVD jederzeit zur Vefrügung.
Das Schreiben, das „in der Hoffnung und dem Wunsch“ auf das Finden einer gemeinsamen Lösung auch in Kopie an die Senatorinnen der Senatsressorts Soziales (Elke Breitenbach), Verkehr (Regine Günther) und Wirtschaft (Ramona Pop) sowie die Senatskanzlei ging, hat als weitere Unterzeichner Dr. Lutz Kaden von der Berliner IHK, Hermann Waldner vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) sowie Taxi Berlin, Leszek Nadolski von der Berliner Taxi-„Innung“, Sören Heide von VW, Christina Vogt-Gülaz von der Mercedes-Benz-Niederlassung Berlin Airport-Center, Heiko Richter vom Fahrzeugumrüster Reha mobil Berlin, Jens Hocke vom Fahrzeugumrüster Kadomo, Alexander Mönch von Free Now sowie mehrere Taxiunternehmer. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle