Bisher gab es nur Anzeichen. Jetzt hat das Kabinett für Fakten gesorgt: Der Mindestlohn wird zum 01. Januar 2017 angehoben.
Bereits im Sommer hat die Mindestlohnkommission eine Anhebung entschieden. Sie hat sich bei ihrer Entscheidung am 28. Juni 2016 an der Tarifentwicklung orientiert. Danach müsste der Mindestlohn von bisher 8,50 Euro auf 8,84 Euro steigen. Jetzt hat das Bundeskabinett die Umsetzung dieser Entscheidung beschlossen, die damit umgesetzt und verbindlich gemacht wird. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Der BZP hatte schon im Sommer die Entscheidung der Mindestlohnkommission kritisiert: „Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wird die Taxi- und Mietwagenbranche wie schon vor zwei Jahren vor erhebliche Probleme stellen“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Bereits bei der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro mussten wir gewaltige Klimmzüge unternehmen, in der Folge wurden in vielen Tarifgebieten die Fahrpreise deutlich angehoben. Denn im Gegensatz zu allen anderen Branchen können Taxi- und Mietwagenunternehmen ihre steigenden Kosten nicht direkt an die Kunden weitergeben. So bedarf die Anhebung des Taxitarifes der Genehmigung durch die Kommunen. Allerdings sind die Einsparmöglichkeiten der Taxi- und Mietwagenbranche endlich, bei vielen Unternehmen „knirscht“ es erheblich. Die Folge sind reduzierte Angebote mit längeren Wartezeiten in schwächer frequentierten Stunden“, wurde BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz im Sommer zitiert.
Die Mindestlohnkommission hat nach eigenen Angaben überprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen schützt. Nach ihrem Bericht, den sie zusammen mit ihrem Beschluss der Bundesregierung vorgelegt hat, gäbe es auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials keine Nachweise, dass sich der Mindestlohn negativ auf Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten auswirkt, so die Bundesregierung in einer Pressemeldung von heute. Allerdings können die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns gut eineinhalb Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend bewertet werden. (tb)