Von der Barmer-Krankenkasse werden aktuell Briefe an Taxi- und Mietwagenbetriebe geschickt, in denen diese zur Nennung von Tagespreisen aufgefordert werden. Es gibt allerdings keinen Grund, dem nachzukommen.
Bekanntlich dürfen Patienten selbst bestimmen, mit welchem Taxi- oder Mietwagenunternehmen sie sich zu einer medizinischen Behandlung fahren oder von dort abholen lassen. Dies gilt auch für Beförderungen mit Transportschein, bei denen dann die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn ein nach § 133 SGB V geschlossener Vertrag vorliegt.
Mit den meisten dieser Krankenkassen haben vielerorts Taxiverbände entsprechende Rahmenvereinbarungen getroffen, in denen unter anderem auch die Entgelte vereinbart sind.
Auch die Barmer-Krankenkasse hat sich solchen Rahmenvereinbarungen angeschlossen, schreibt parallel dazu aber auch zahlreiche Serienfahrten gesondert aus – immer mit der Hoffnung, Taxi- und Mietwagenunternehmen zu finden, die günstiger als zu Rahmenvertragsbedingungen fahren.
Doch auch jene Taxi- und Mietwagenbetriebe, die nach vereinbarten Rahmenbedingungen fahren, sollen möglichst im Vorfeld zu festen Preisen fahren. Das geht aus einem Musterschreiben hervor, das Taxi Times vorliegt und das aktuell einigen Beförderungsunternehmen zugeschickt wird. Darin heißt es: „Nach Rücksprache bei unserem Mitglied, Frau [xy] möchte sie gern zu den Behandlungen in [xy] mit Ihrem Taxiunternehmen befördert werden“.
Und weiter: „Für Ihre Abrechnungen bitten wir Sie, uns einen Tagespreis (Hin- und Rückfahrt) der regelmäßigen Fahrten unseres Mitglieds nach [xy] mitzuteilen, den wir für Ihre Abrechnungen in unser System hinterlegen dürfen, so dass Ihre Abrechnung von unserem Abrechnungszentrum zeitnah und ohne größere Prüfungen erstattet werden kann.“ Abschließend bittet die Barmer um eine zeitnahe Rückmeldung auf diese Anfrage.
Auf Nachfrage betont die Barmer gegenüber einem misstrauischen Unternehmer, dass man niemanden Fahrten wegnehmen wolle, denn die Bewilligung würde ja bereits vorliegen. Selbstverständlich würde man auch den vereinbarten Tarif zahlen. Man wolle den Festpreis nur zur schnelleren Bearbeitung bereits vorab hinterlegen.
Trotzdem oder auch gerade deshalb sieht Gisela Spitzlei, Deutschlands Krankenfahrt-Expertin Nummer eins, die Beantwortung dieser Anfrage als nicht bindend an. Es würde lediglich einen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmer bedeuten.
Sie warnt davor, dass gerade dort, wo Taxi- und Mietwagenbetriebe auf Basis vorhandener Rahmenverträge abrechnen, die Festlegung eines Tagespreises für Hin- und Rückfahrt nicht möglich, ist: „Zum einen, weil diese Fahrten nach gefahrenen Kilometern abgerechnet werden und im Vorfeld noch nicht abzusehen ist, ob eine über einen Routenplaner errechnete Kilometerangabe dann auch wirklich zutrifft. Zum anderem, weil auch nie auszuschließen ist, dass sich an der Streckenführung kurzfristige Änderungen ergeben bzw. dort, wo in der Verträgen Wartezeiten vereinbart sind, diese nicht im Vorfeld kalkulierbar sind.“
Zudem zweifelt Frau Spitzlei auch an der Aussage, dass durch die vorherige Angabe von Tagespreisen die Abrechnung ohne größere Prüfungen vonstattengehen kann. „Die Kassen prüfen immer jede Fahrt und den dazugehörigen Transportschein (Muster 4), ob auch wirklich alle Kreuzchen an der richtigen Stelle sind und auch alle anderen notwendigen Unterlagen und Unterschriften vorliegen.“
Somit bestehe letztlich keine Notwendigkeit, der Barmer im Vorfeld Tagespreise zu nennen. jh
Beitrags-Symbolfoto: Axel Rühle
Weder besteht eine Notwendigkeit, kann es im Interesse des Unternehmers sein, sich auf einen Festpreis vorab festzulegen oder einen Vertrag mit der Barmer zu vereinbaren,/schließen. Wie mittlerweile allseits bekannt sein dürfte, sind die Angebote der Barmer hierzu im Allgemeinen unter den örtlichen Taxitarifen und bei Fahrten außerhalb des Tarifgebietes ein reines Zuschussgeschäft. Weder das die Wartezeiten durch verkehrsbedingte Situationen hierbei berücksichtigt wurden noch das die mögliche Abholung/Verbringung des Patienten hierbei berücksichtigt werden. Gerade die Barmer und die DAK versuchen bundesweit einzelne Unternehmen in Konkurrenz miteinander treten zu lassen. Und grundsätzlich werden dann überhaupt nur Unternehmen beauftragt, die zu einem völlig Unwirtschaftlichen Preis fahren. Der beste Vertrag, den ein Unternehmer mit Krankenkassen haben kann, die ständig in Windmühlenartiger Weise versuchen, Unternehmen gegeneinander auszubooten ist“ KEIN VERTRAG MIT DIESEN KASSEN ZU SCHLIEßEN“, denn dann gilt bei diesen Fahrten, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind, immer der örtliche Taxitarif. Und selbst der ist, wenn man Abrechnung und Disposition, Finanzierung usw. noch mit berücksichtigt mehr als zu wenig. Nicht zu vergessen immer eine Abtretung vom Patienten unterschreiben lassen „Vorlage gibt es im Netz von Frau Spitzlei“ denn zahlt die Kasse nicht „Gilt immer der Grundsatz der „Beförderungsvertrag besteht zwischen dem Beförderungsunternehmen und dem Patienten“
Die Barmer ist schon lange mit Ausschreibungen dabei, die Rahmenverträge zu unterbieten. Wir machen bei diesen geschäftsschädigenden Verhalten nicht mehr mit, und geben auch keine Angebote mehr ab. In den meisten Fällen hat man den Auftrag nicht bekommen, wenn man den Vertragspreis angeboten hat. Zudem wollte der Plattformbetreiber auch einen bestimmten Prozentsatz abhaben, somit wäre ja noch weniger übrig geblieben! Nachdem die Vetragspreise bereits niedriger sind als Taxameter-Fahrten, dazu der nicht unerhebliche Aufwand der Abrechnungen dazu kommt, sollte man diese Praktiken auf KEINEN Fall unterstützen, und sich gegenseitg unterbieten.