Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird das Mitführen von zwei Schutzmasken im Verbandkasten zur Pflicht werden. Unklar ist noch, ob es sich dabei um FFP2-Masken handeln muss, oder ob medizinische Schutzmasken ausreichen werden.
Sowohl in Medien als auch von Seiten diverser Taxiverbände wird darauf hingewiesen, dass mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) das Mitführen von minimal zwei Schutzmasken im Verbandkasten zur Pflicht werden wird. Mit dieser Änderung ist voraussichtlich spätestens zum Ende des Jahres 2022 zu rechnen.
Ist der verpflichtend mitzuführende Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug nicht vollständig, so kann ein Bußgeld verhängt werden. Daher regt beispieslweise der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) an, vorsichtshalber schon jetzt diese kommende Verpflichtung umzusetzen und den Inhalt der Verbandkästen in Taxi und Mietwagen, aber auch im Privatfahrzeug um zwei FFP2-Masken zu erweitern.
Will der Unternehmer wirklich auf der sicheren Seite sein, dann sollte er, analog zum restlichen Inhalt der Verbandkästen, regelmäßig das Verfallsdatum der Masken prüfen. rw
Betragsbild: Grafik Remmer Witte