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Zahlungsunwillige Krankenkasse: Fahrdienst bittet Patientenbeauftragte um Hilfe

von Axel Rühle
10. Februar 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Hohe Rechnungen für Krankenfahrten bringen Mietwagenunternehmer vor Gericht
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Einem Dialyse-Patienten wird mit formalistischen Spitzfindigkeiten die Kosten-Übernahme einer Fahrt verweigert. Der Krankenfahrdienst erhebt schwere Vorwürfe.

Nicht zum ersten Mal steht die Ersatzkasse „DAK-Gesundheit“, ursprünglich Deutsche Angestellten-Krankenkasse, in der Kritik. Das sich ausbreitende Preisdumping seitens der Krankenkassen gegenüber Taxi- und Krankentransportunternehmen hat bereits den Fachausschuss Krankenfahrten des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) auf den Plan gerufen. Die Ausschussvorsitzende Gisela Spitzlei hat erst kürzlich beklagt, dass die Preisdiktate der DAK nicht nur die Transportunternehmen, sondern auch die zum Teil schwerkranken Patienten in Schwierigkeiten bringen.

Ende Januar hat die DAK einem Transportunternehmen aus der Nähe von Köln, genauer gesagt deren Fahrgast, einem Dialysepatienten, die Erstattung einer notwendigen Krankenfahrt verweigert. Wie aus dem umfangreichen Hilfeersuchen der Firma an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung hervorgeht, beruft die DAK sich darauf, der Versicherte habe den Antrag zu spät eingereicht. Zwar habe sie bestätigt, die Fahrtkosten für sogenannte Serienfahrten zu übernehmen, nachdem die erste Fahrt genehmigt worden sei, dabei jedoch verschwiegen, dass sie jede erste Fahrt eines Kalenderjahres erneut als „erste Fahrt“ betrachte, für die man die Krankenkasse immer erneut um eine Genehmigung ersuchen müsse.

Erschwerend komme hinzu, dass der Gesundheitszustand und damit die Mobilität des Patienten sich im Laufe der Zeit nochmals erheblich verschlechtert habe. Sei er zu Beginn der Serienfahrt noch in der Lage gewesen, sich eigenständig die Treppe hinab zum Fahrzeug zu begeben, so erfordere seine Beförderung heute einen Tragestuhl. „Aus dieser Einschränkung ergab sich eine Ergänzung in der Art und Ausstattung des Fahrzeugs, was aber grundsätzlich nichts an der medizinischen Notwendigkeit zur Dialysepflicht änderte.“ In einer solchen Situation an Kostenoptimierung zu denken und dem betroffenen Patienten eine Leistung abzuerkennen, nennt die Geschäftsführung des Fahrdienstes „menschenverachtend“. Der Versicherer habe „einen ausgeklügelten Passus“ in seine Bedingungen eingebaut, „der beim Geld sparen helfen soll“.

Man könne sich nicht vorstellen, dass es im Interesse der Krankenkassen liegen könnte, dass Mitglieder, mit denen so verfahren wird, Klage einreichen müssen, um ihre Rechte einzufordern. „Oder liegt das Augenmerk der Kassen ausschließlich auf einem wirtschaftlichen und zu keinem Zeitpunkt auf einer ethisch-moralischen Verpflichtung zum sozialen Gefüge, wozu sich die Kassen ursprünglich verpflichtet haben? Die DAK wütet mit ihrer momentanen Kampfansage sowohl gegen ihre eigenen Mitglieder, als auch gegen die für sie tätigen Krankenfahrdienste in zerstörerischer Handlungsweise.“

Die Geschäftsführung fordert „spätestens jetzt“ von Seiten des Bundes und der Länder ein Einschreiten in Richtung einer endgültigen Abschaffung der Genehmigungspflicht „bei zwingend medizinischen Gründen, zumindest bei den Fahrten, die nach den Richtlinien schon zu den grundsätzlichen Ausnahmefällen gehören, um solcher Willkür zu entgehen“. Kein Dialyse-Patient würde sich nach einer erfolgreichen Transplantation „aus Gewohnheit“ weiter zur Dialyse fahren lassen. Nur der behandelnde Arzt dürfe über die Notwendigkeit einer Krankenfahrt entscheiden.

Die Patientenbeauftragte wird in dem Schreiben gebeten, sich mit den Fahrunternehmen „und vor allem für die Patienten, die von solchen willkürlichen Maßnahmen betroffen sind“, gegen diese Handlungsweise zu erheben, die DAK mit ihrem Fehlverhalten zu konfrontieren „und ihr als KRANKEN-Versicherung ihre tatsächliche Aufgabe“ klarzumachen. ar

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: DAKKrankenfahrtenPatientenbeauftragte
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Das SGB verpflichtet die Krankenkassen zwar, auch mit Taxi- und Mietwagenanbietern Krankenfahrtentgelte auszuhandeln, es fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Nichteinigung. In anderen Bereichen der Medizin steht den Verhandlungspartnern gesetzlich eine Schiedsstelle zur Verfügung, die Kompromisse erzwingen kann – nur den Taxlern nicht. Dadurch verschärft sich das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zwischen David, den Taxlern, und Goliath, den mächtigen Krankenkassen. Aktuell existiert ein Flickenteppich länderspezifischer Entgeltvereinbarungen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Das Publikum bestätigte dies sofort: Die Spanne reicht von 1,75 € pro Kilometer im Nordosten bis 2,70 € im Südwesten. Einzelne Krankenkassen oder ihre Verhandlungsführer versuchen sich immer wieder durch besonders rigides Vorgehen zu profilieren. 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Kommentare 2

  1. Petersen says:
    4 Jahren her

    Warum lernen die Unternehmen es nicht ? JEDER der sich mit der DAK ein lässt hat schon verloren und hilft mit, das Gewerbe zu schädigen . DAS hat der Verband eindeutig und unmissverständlich vor langer Zeit angemahnt . Doch leider scheint es in dem Gewerbe zu viele Geier zu geben , die alles fahren , egal was sie damit anrichten , es zählt nur der eigene Umsatz. Profit darf man hier ja nicht sagen. Macht alle eine klare Ansage , klärt die Patienten mit kurzen , klaren Worten auf , das sie von ihrer Kasse missbraucht werden und gut ist. Leider gibt es nur wenige Unternehmen, die es sich leisten Anstand zu zeigen . Die haben aber auch keine Probleme mit DAK Versicherten, die zahlen gerne bar und bekommen eine Quittung , denn sie kommen zeitnah nach Hause , oder zu ihrem Termin. Fahrten blauäugig wie in diesem Fall durchzuziehen ist freundlich gesagt „sehr speziell“ , ein anderes Wort würde besser passen, aber ist hier nicht angebracht

    Antworten
  2. Matthias Koczy says:
    4 Jahren her

    na, na, na, noch gibt es ja die Beförderungspflicht… oder soll bei jeder telefonischen Bestellung einer Krankenfahrt bzw. für Einsteiger an den Kliniken die erste Frage des/der Fahrers/In lauten: „wo sind sie versichert?“. Wir können es auch nicht verstehen, dass die DAK eine „Daseinsberechtigung“ hat (ähnlich wie bei Unfallgegnern, die bei der HUK versichert sind). Aber Patienten/Kunden, die Jahrzehnte versichert sind, wechseln nun mal ungerne – das kann und sollte sich kein Taxifahrer anmaßen und darüber entscheiden…. hier muss eine gesetzliche Veränderung her. Einfach wäre es auch, wenn die Abrechnungsfirmen (Optadata, DMRZ, Frau Spitzlei +++) der DAK unmissverständlich zu verstehen geben, dass sie diese „Spiele“ nicht mehr mitmachen… tausende Taxiunternehmer zu verpflichten nicht mehr mit der DAK zu kooperieren scheint nicht zu klappen…
    Das Problem auf dem Rücken der Kranken auszutragen ist nicht die Art, die zu einem Dienstleister / Taxiunternehmen passt!

    Antworten

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