Weil er im Oktober 2021 eine Salzburger Taxifahrerin überfallen und mit einem Messer bedroht hat, musste sich der Täter diese Woche vor Gericht verantworten. Er plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol – was wiederum den Wahrnehmungen der Taxilenkerin widerspricht.
Der aus dem Irak stammende Angeklagte hatte laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten während des Prozesses zwar die Tat eingeräumt, sein Verteidiger bestritt jedoch, dass sein Mandant ein Messer mitgeführt hatte. Zudem sei er zum Tatzeitpunkt durch zuvor erheblichen Konsum von Alkohol und diversen Suchtgifte „voll berauscht“ gewesen. „Mein Mandant war aufgrund des enormen Alkohol- und Drogenkonsums in einem seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand“, betonte dessen Verteidiger. Deshalb liege hier allenfalls die Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung gemäß Paragraf 287 Strafgesetzbuch vor. Der besagte Paragraf 287 ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht – schwerer Raub (§ 143 StGB) mit einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.
Als „erstaunlich“ kommentieren die Salzburger Nachrichten, dass die überfallene Taxilenkerin in der besagten Nacht nichts von dem angeblichen Blackout bemerkt hatte. Er habe weder gelallt noch sei er unsicher gegangen, so die Aussage der 53-Jährigen.
Das Gericht lässt nun ein neuropsychiatrisches Gutachten zum Zustand des Irakers zur Tatzeit einholen. Der Prozess wurde deshalb vertagt.
Dass von Überfällen betroffene Taxifahrer*Innen meist länger an der Tat zu knabbern haben, beweist auch dieser Fall: „Die 53-Jährige Taxilenkerin war nach der Tat geschockt, sie konnte einige Tage nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen und meidet noch heute bestimmte Taxi-Standplätze“, schreiben die Salzburger Nachrichten. jh
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