Seit Januar 2022 sind Taxi und Mietwagen verpflichtet, ihre statischen Betriebsdaten beim Mobilitätsdatenmarktplatz MDM zu melden. Was das konkret bedeutet, haben BAST und BVTM diese Woche in einem gemeinsamen Youtube-Webinar erklärt.
Die Novelle des Personenförderungsgesetz PBefG aus dem letzten Sommer verpflichtet die Unternehmen im Gelegenheitsverkehr mit Taxi, Mietwagen oder gebündeltem Bedarfsverkehr (GBV) zur Lieferung von Mobilitätsdaten. Seit Januar müssen zunächst nur die so genannten statischen Daten geliefert werden, ab Juli müssen dann darüber hinaus auch dynamische Daten in Echtzeit geliefert werden. Statische Daten meint Daten über Betriebssitz, Flottengröße und -ausstattung, Tarife etc., während Angaben darüber, wie diese Flotte gerade eingesetzt wird (Frei/besetzt-Status, Verkehrsdaten, etc.) zu den dynamischen Daten zählen.
Mit der Datenerhebung beauftragt ist die BAST (Bundeanstalt für Straßenwesen), die dem BMVBS (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) unterstellt ist. Diese hat den MDM (Mobilitätsdatenmarktplatz) für die Unternehmen zur Dateneingabe installiert. Allein schon die seit Januar verpflichtende Eingabe der statischen Unternehmensdaten in diesen MDM ist eine echte Herausforderung. Daher haben BAST und BVTM (Bundesverband Taxi und Mietwagen) nun das Portal gemeinsam in einem Youtube-Webinar vorgestellt.
Darin werden viele Fragen geklärt. Beispielsweise, dass zur Datenlieferung nach Einschätzung von BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann alle Unternehmen im Gelegenheitsverkehr mit Taxi, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr verpflichtet sind, wenn diese Mitarbeiter beschäftigen. Nicht verpflichtet sind dementgegen Unternehmen, die beispielsweise lediglich Krankenfahrten durchführen und somit nicht dem Gelegenheitsverkehr zur Verfügung stehen.
Tatsächlich konnte das Webinar die Erwartungen sehr gut erfüllen. Dr. Lutz Rittershaus vom BAST und sein Mitarbeiter Peter Lubrich sowie Michael Oppermann vom BVTM führten ihr durchaus zahlreich anwesendes Onlinepublikum (zeitweilig mehr als 200 Teilnehmer) durch jedes Detail der Online Registrierung und der Erstellung der Excel-Datei für die notwendigen Unternehmensdaten. Insbesondere der Vortrag Lubrichs machte allerdings deutlich, dass trotz aller Details niemand diese Aufgabe bewältigen wird, der sich nicht Schritt für Schritt immer wieder Hilfe in dem hier präsentierten Video holt.
Amüsant war der Vortrag beim Thema Websiteeingabe: Lubrich trug vor, er habe gehört, dass nicht alle Taxiunternehmen über eine Internetpräsenz verfügten und empfahl, alternativ diejenige des Verbandes, dem man angehöre einzugeben, denn ohne eine Website-Eingabe käme man nicht weiter. Im abschließenden Frage und Antwort Tool lieferte Dr. Rittershaus dann den nicht ganz ernstgemeinten Tipp für Nichtverbandsmitglieder ohne Website, doch die Adresse www.ichhabekeinewebsite.de einzugeben, da das Fehlerprotokoll so sicherlich auszutricksen sei.
Die Komplexität der Dateneingabe ist enorm, weshalb manchen Zuhörenden vor allem beim Vortrag von Lubrich Angst und Bang wurde. Trotzdem komme das Gewerbe nicht darum herum, sich dieser Aufgabe zu stellen, auch wenn bisher wohl noch keine Sanktionen bei der Nichterfüllung dieser Pflicht zu erwarten sind.
Oppermann empfahl den Nutzern bei der Dateneingabe denn auch vor allem „gute Nerven“ und wies gleichzeitig darauf hin, dass die Eingabe der statischen Daten wahrscheinlich noch der einfachere Teil sei. Er erwarte für die Eingabe dynamischer Daten noch erhebliche größere Herausforderungen für das Gewerbe. Über deren Inhalte läge den Verbänden seit kurzem nun immerhin ein Verordnungsentwurf des BMVBS vor, den man allerdings noch nicht abschließend prüfen konnte.
BAST und BVTM kündigten schon jetzt an, für die Anforderungen an die Dynamischen Daten dann im Jahresverlauf ein weiteres Webinar anbieten zu wollen. rw
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Beitragsfoto: Witte
Was soll dieser ganze Scheiß. Zum einen habe ich andere Sachen zu tun und wem geht das was an!?
Welcher Handwerker hat mitzuteilen, wo er wann ist und sich sein Fahrzeug bewegt.
Eine Homepage, kostet Geld! Wozu? Wer braucht das?
Wo sind die Verbände, die dagegen vorgehen und nicht über den kommenden Mindestlohn heulen! 12 € in Deutschland, was für ein Witz!!! Mal auf die Lebenshaltungskosten geschaut?
Kurz noch einmal zur Klarstellung: Um die Mobilitätsdaten bei dem Portal einzustellen, muss man keine eigene Homepage betreiben. Man muss nur bei der Anmeldemaske eine Homepage angeben. Das kann auch die der Znetrale oder des Verbands sein. Und Einzelunternehmer ohne eigenes Fahrpersonal sind generell NICHT zur Abgabe der Mobilitätsdaten verpflichtet, können es allerdings freiwillig machen.