Die vom GVN (Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen) bereits 2020 beantragte Corona-Förderung ist nach Auskunft des niedersächsischen Wirtschaftsministerium nun genehmigt und steht kurz vor der Umsetzung. Dazu werden 6 Millionen Euro aus einem Corona-Sondervermögen bereitgestellt.
Update 24.03.2022: siehe unten
„Finanzspritze für Taxifahrer! Niedersachsen unterstützt von der Pandemie betroffene Taxifahrer und Taxifahrerinnen“, so reißerisch wird über die beschlossene Förderung in einer dpa-Meldung vom Montag berichtet. Konkret wird es die Hilfe allerdings ausschließlich für Unternehmen und Soloselbstständige aus der Taxibranche und dem Mietwagengewerbe geben, bei Fahrern und Fahrerinnen erweckt die dpa eine falsche Hoffnung.
Die Presseagentur vermeldet in der Folge, dass nach bruchstückhaft vorliegenden Informationen alle niedersächsischen Unternehmen und Soloselbstständigen antragsberechtigt seien, die im Zeitraum zwischen dem 17. März 2020 und 30. Juni 2021 aktiv waren und einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro pro Auto erzielt haben. Je nach Unternehmensgröße soll der Fördersatz zwischen 10 und 17,5 Prozent des Umsatzverlustes betragen.
Unklar ist, in welchem Zeitraum der angesprochen Mindestumsatz erzielt werden musste und wie in der Folge der Umsatzverlust errechnet wird, der als Basis für den Fördersatz gelten soll. Darüber, welche Fördersumme bei den einzelnen Empfängern ankommen könnte, lässt sich bisher nicht einmal mutmaßen.
Der GVN bestätigt die Information heute, verweist aber darauf, dass die finale Förderrichtlinie bislang noch nicht veröffentlicht sei, weshalb man die konkreten Rahmenbedingungen nicht mitteilen könne. Bekannt sei lediglich, dass die notwendigen Anträge über die NBank gestellt werden müssen. Eine entsprechende Eingabemaske befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere Informationen werden in Kürze erwartet.
Nach den Erfahrungen aus anderen Branchen ist anzunehmen, dass die Anträge nur über fachlich qualifizierte Dritte (Steuerberater o.Ä.) gestellt werden können. Ohne ein wenig Bürokratie geht es also auch in diesem Fall nicht. Immerhin verhindert dieses Vorgehen eine Gießkannen-Förderung für alle und unterstützt stattdessen vor allem diejenigen, denen Corona wirklich existenziell zugesetzt hat.
„Wir informieren Sie, sobald die Anträge gestellt werden können“ bremst der GVN noch die mögliche Euphorie seiner Mitglieder. Der niedersächsische Landesverband darf sich aber schon jetzt ans Revers heften, dass er es geschafft hat, der gebeutelten Branche zumindest in Niedersachsen einen gerade jetzt sicherlich mehr als willkommenen Geldregen zukommen zu lassen. rw
Update vom 24.03.2022:
Inzwischen liegen die Förderbedingungen vor, die der GVN postwendend an seine Mitglieder weitergeleitet hat. Danach sind grundsätzlich alle niedersächsischen Taxi- und Mietwagenkonzessionäre förderfähig, die trotz Überbrückungshilfen entweder von März bis Dezember 2020 oder von Januar bis Juni 2021 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Sie müssen dazu minimal 30 Prozent coronabedingte Umsatzeinbußen in Relation zum Referenzjahr 2019 nachweisen können. Je nach Betriebsgröße können dann zwischen 10 und 17,5 Prozent des verbleibenden Umsatzverlustes, minimal 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro pro Betrieb, gefördert werden.
Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch Umsatzausfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und Soloselbstständige des Taxi- und Mietwagengewerbes (Niedersächsische Corona-Hilfe für das Taxi- und Mietwagengewerbe)“ als Erlass des MW vom 9. März 2022, AZ 44-30120/1701/2021 kann bestenfalls gleich über den oder die Steuerberater*in – beim Niedersächsische Wirtschaftsministerium abgefragt werden.
Beitragsfoto: Symbolbild, Grafik: Remmer Witte