Die Bundesregierung will jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer 300 Euro auszahlen. Der Teufel steckt allerdings im Detail und droht für Arbeitgeber zur Belastung zu werden.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Dieses Sprichwort trifft wohl auch auf die Pläne der Koalition zu, die vergangene Woche im Rahmen eines Entlastungspakets unter anderem festgelegt haben, dass jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist, einmalig 300 Euro erhalten soll. Was bedeutet das nun aus Sicht des Taxigewerbes?
Abzüge beim Arbeitnehmer: Jedem angestellten Taxi- und Mietwagenfahrer wird von diesem Betrag Einkommenssteuer abgezogen. Je besser ein Arbeitnehmer verdient, desto weniger bleibt am Ende netto übrig. Durch diese Regelung sollen Geringverdiener mehr entlastet werden als Großverdiener. Da Taxifahrer*Innen eher zu den Normal- und Geringverdienern zählen, dürfte ihnen am meisten übrigbleiben. Mit Abzügen je nach Steuerklasse zwischen 70 und 100 Euro werden aber auch sie rechnen müssen. Der Taxi- und Mietwagenverband (TMV) fordert daher ebenso wie der Steuerzahlerbund, dass diese Einmalzahlung komplett steuerfrei gestellt wird. Ob man mit dieser Pauschalforderung tatsächlich im Sinne der Klientel auftritt, die man vertritt?
Geringfügig Beschäftigte und Rentner: Noch unklar ist, ob Fahrer auf Minijobbasis oder solche, die bereits in Rente sind, die Einmalzahlung überhaupt erhalten. Arbeiten sie nicht auf Lohnsteuerkarte, bekommen sie auch kein Geld.
Geschäftsführer und (Solo-)Selbständige: Fest steht laut übereinstimmender Medienberichte dagegen, dass Geschäftsführer ebenso leer ausgehen wie (Solo-) Selbständige, die ja gerade im Taxigewerbe häufig vorkommen. Allerdings sehen die Pläne zum Entlastungspaket vor, dass die Selbständigen die Pauschale indirekt bekommen sollen, indem bei ihnen die nächstfolgende Steuervorauszahlung gesenkt wird. Für die meisten Einzelunternehmer aus dem Taxigewerbe bedeutet dies allerdings, dass sie bei einer vierteljährlichen Steuervoranmeldung erst nach drei Monaten mit der einmaligen Entlastung rechnen können.
Unternehmer mit Angestellten: Keine kurzfristige Entlastung, stattdessen aber eine kurzfristige zusätzliche Belastung könnte auf den Taxiunternehmer mit angestellten Fahr- und Verwaltungspersonal zukommen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Energiepreis-Pauschale über 300 Euro von den Arbeitgebern an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden soll. Verrechnet und rückerstattet soll sie dann wiederum erst wieder mit der nächsten Steuerabrechnung. Der von Coronamaßnahmen finanziell soweiso schon gebeutelte Taxiunternehmer soll hier also in Vorleistung gehen. Der TMV bezeichnet dies völlig zurecht als „unredlich und völlig unakzeptabel“ und spricht in diesem Zusammenhang von einer „Unverschämtheit“. Er befürchtet, dass die 300-Euro-Energiepreis-Pauschale zur bürokratischen Mogelpackung wird.
Wann all die Entlastungsbeschlüsse generell wirksam werden, ist bisher noch nicht definiert. jh
Zum Beitragsfoto: Von den 300 Euro, die Arbeitnehmer als Energiepreispauschale bekommen sollen, behält der Staat die Einkommenssteuer ein. Foto: LEVC
Haben die Politiker nicht darüber nachgedacht, dass wir Taxiunternehmer die Corona-Krise noch nicht mal ganz überwunden haben? Und jetzt sollen wir in Vorkasse gehen!
Immer daran denken, daß der Gesetzgeber von unserm Job keine Ahnung hat
Was erwarten sie?
Denken ist in unserer Politik Glücksache, weil weder vorher richtig nachgedacht und danach nicht zu Ende gedacht wird.
Verzeiht ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun….
Herzlichen Dank für diesen Leserkommentar, allerdings wollen wir hier keine Plattform für beleidigende Pauschalbeschimpfungen „der Politik“ bzw. des Politikers sein. Man sollte allen Beteiligten fairerweise zugutehalten, dass sie kurzfristig und damit wie Getriebene auf schlagartig eingetretene Situationen reagieren müssen. Dass in der Hektik solcher Entscheidungen nicht alle Aspekte wahrgenommen und umgesetzt werden, sollte man „der Politik“ denn auch einfach mal zugestehen. Wichtiger als pauschale Verurteilungen ist es, die Fehler anzusprechen und so Nachbesserungen zu erreichen. Mit Pauschalbeschuldigungen zerstört man allerdings die Basis für solche Gespräche.
Sie wissen nicht, was sie tun…?
Lassen wir den Zynismus mal beiseite, könnte das tatsächlich eine Erklärung sein, darf aber nicht als Entschuldigung gelten. Das kann nicht der Sinn und der Wert einer Demokratie sein, daß das Wohl des Volkes (immerhin der Souverän in dieser Gesellschaftsordnung) von der Willkür unfähiger Trantüten abhängt!
Herzlichen Dank für diesen Leserkommentar, allerdings wollen wir hier keine Plattform für beleidigende Pauschalbeschimpfungen „der Politik“ bzw. des Politikers sein. Man sollte allen Beteiligten fairerweise zugutehalten, dass sie kurzfristig und damit wie Getriebene auf schlagartig eingetretene Situationen reagieren müssen. Dass in der Hektik solcher Entscheidungen nicht alle Aspekte wahrgenommen und umgesetzt werden, sollte man „der Politik“ denn auch einfach mal zugestehen. Wichtiger als pauschale Verurteilungen ist es, die Fehler anzusprechen und so Nachbesserungen zu erreichen. Mit Pauschalbeschuldigungen zerstört man allerdings die Basis für solche Gespräche.