Bereits vergangene Woche haben sich neben Niedersachsen auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt vereinzelt Krankenkassen darauf verständigt, die aktuell hohen Spritpreise mit einem Zuschlag auszugleichen. Jetzt gibt es gute Neuigkeiten – auch aus Sachsen.
Diese Meldung konnte bereits am Tag der Veröffentlichung aktualisiert werden: Auch im Westen was Neues … Siehe unten.
War es zunächst in Sachsen-Anhalt neben der AOK auch der Verband der Ersatzkassen, der den Zuschlag zugesagt hatte, schien in Thüringen bislang nur die AOK eine finanzielle Unterstützung als notwendig anzusehen.
Seit dem vergangenen Freitag hat sich auch der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Thüringen bereiterklärt, einen Kraftstoffzuschlag an Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmen zu zahlen. „Wir haben den akuten Handlungsbedarf infolge der kurzfristig stark angestiegenen Treibstoffkosten erkannt und uns auf eine schnelle und unbürokratische Lösung geeinigt“, sagt Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.
Der Zuschlag in Thüringen beläuft sich auf 14 Cent je besetzt gefahrenem Kilometer bei Krankenfahrten mit Pkw und auf 16 Cent je besetzt gefahrenem Kilometer bei Rollstuhlfahrten mit dafür speziell ausgestatteten Fahrzeugen. Zum Thüringer Verband der Ersatzkassen die Barmer Ersatzkasse, Techniker-Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Handelskrankenkasse und HEK Hanseatische Krankenkasse.
Gestern konnte der LTV zudem berichten, dass sich alle Krankenkassen, sowohl in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt, darauf verständigt haben, einen Krisenzuschlag zu zahlen. „Wir freuen uns sehr, dass die Kassen den Ernst der Lage erkannt und schnell reagiert haben, um keine Existenzen zu gefährden und letztlich die Versorgung ihrer Versicherten zu sichern,“ sagte Martin Kammer von der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im LTV e. V.
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) und die Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt hatten für die Taxi- und Mietwagenunternehmer von den Kassen einen zeitweiligen Kraftstoffzuschlag gefordert. Grundlage für die Gespräche war eine Auflistung der aktuellen Mehrkosten je Kilometer.
Jetzt haben sich auch die gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen im Freistaat Sachsen zu Wort gemeldet. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai können für alle Krankenfahrten pro Kilometer zusätzlich 10 Cent berechnet werden. Erfolgen die Krankenfahrten in einer Fahrgemeinschaft, werden die 10 Cent anteilig abgerechnet.
Sollte vor Ablauf der Frist eine staatliche Förderzusage erfolgen, dann wird über den Zuschlag neu entschieden. Konkret können Taxi- und Mietwagenunternehmer in Sachsen ab Freitag für die Abrechnungspositionsnummern 509000, 609000 und 709000 den Zuschlag mit berechnen. Eine Nachberechnung wird vonseiten der Kassen ausgeschlossen. sg
Aktualisierung am 31.3.:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen (AOK,BKK, IKK, Knappschaft, SVLFG und VDEK) haben in einem Schreiben an ihre Vertragspartner ebenfalls einen „Energiekostenzuschlag aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation“ angekündigt. Jeweils ab dem ersten Besetzt-Kilometer können für sitzende Patienten, Rollstuhltransporte, Tragestuhltransporte und Liegendtransporte 14 Cent Zuschlag je Kilometer abgerechnet werden, allerdings nicht für E-Autos. Die Vereinbarung gilt für den gesamten Monat April. Eine Nachberechnung für bereits abgerechnete Fahrten ist nicht möglich.
Aktualisierung am 1.4.:
Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV) ist ebenfalls auf die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz zugegangen. Das Ergebnis: Seit heute wird für jede sitzende Krankenfahrt, Tragestuhlfahrt bzw. Liegend-Krankenfahrt und Krankenfahrt im Rollstuhl ein Zuschlag von 7 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer gewährt. Die Zahlung des Zuschlags ist bis zum 30.4.2022 befristet. Unabhängig von der zugesagten Laufzeit endet diese Regelung unmittelbar ab dem Beginn einer möglichen staatlichen Finanzhilfe. Es erfolgt keine Reduzierung des Zuschlages bei Sammelfahrten. Der Zuschlag ist nicht bei Abrechnungen nach Taxameter anwendbar.
Da es sich bei dem Zuschlag um eine Kilometerpauschale handelt, die bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhoben werden kann, ergibt sich eine Änderung im bestehenden „Abrechnungssystem“.
Die Positionsnummer muss im Datenträgeraustausch mit den Krankenkassen getrennt ausgewiesen werden und kann nicht auf den bestehenden Kilometerpreis addiert werden.
Die neuen Positionsnummern, die speziell für die Abrechnung des Zuschlags angegeben werden müssen, können bei den Krankenkassen oder bei den Landesverbänden abgefragt werden.
Anmerkung der Redaktion: Ein weiteres Beispiel dafür, warum die Stärkung eines Verbands durch eine Mitgliedschaft so wichtig ist. Der einzelne Taxiunternehmer hätte solche Zuschläge wahrscheinlich nicht erreichen können.
Kommt der Krisenzuschlag auch für Brandenburg? Gibt es da schon Verhandlungen?
Aus Brandenburg ist uns leider nichts bekannt, ebenso wenig wie aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen.
AOK Bayern so wie Ikk class bietet 1€ je besetzte Fahrt an
Mit freundlichen Grüßen
Mietwagen Hofmann