Der Münchner Stadtrat wird heute über einen neuen Taxitarif abstimmen, der dann bereits zum 1. Juni gelten soll. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) beschreibt den neu eingeführten Staffeltarif und nennt Beispiele.
Wenn heute der Münchner Stadtrat der Empfehlung der Münchner Taxikommission folgt, werden in der bayerischen Landeshauptstadt die Taxipreise angehoben (Details dazu siehe hier). Erstmals kommen dann auch Festpreisoptionen zur Anwendung, die vom Taxigewerbe als Staffeltarife bezeichnet werden und für drei Entfernungsstufen definiert sind. Zum Festpreis von 20 Euro kann man eine Taxifahrt bis zu maximal fünf Kilometer buchen, bis maximal zehn Kilometer sind es 34 Euro, bis maximal 45 Kilometer 115 Euro.
Die SZ bezeichnet diese Option als „Reichweitentarif“ und nennt Beispiele für deren Anwendung. Eine Strecke über 5 Kilometer entspreche beispielsweise einer Fahrt vom Münchner Oktoberfest zur Diskothek P1. Zehn Kilometer betrage eine Fahrt vom Biergarten Chinesischen Turm zur Allianz-Arena. 45 Kilometer misst die Entfernung zwischen dem Münchner Flughafen nördlich von München zum Bavaria Filmgelände am südlichen Ende der Stadt.
Der Reichweitentarif kann vom Kunden optional vor Antritt der Fahrt gewählt werden. Überschreitet eine zum Festpreis vereinbarte Fahrt die maximale Entfernung, schaltet sich ab dem Moment automatisch der Taxameter ein. Ohne vorherige Festpreisvereinbarung wird der Fahrpreis wie bisher auch per Taxameter ermittelt.
„Interessant sind die Reichweitentarife laut KVR dann, wenn die Verkehrslage Staus erwarten lässt, die sich negativ auf den Gesamtfahrpreis auswirken. Sie sollen zudem die Kosten planbarer und transparenter machen“, erläutert die SZ und gibt zudem den Tipp: „Wer sich unsicher ist, wie lang die gewählte Fahrtroute sein könnte, kann dies vorab online mit einem Routenplaner prüfen oder bei einer der beiden Münchner Funkzentralen die günstigste Fahrtoption erfragen.“ jh
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