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Warum den neuen Flughafentarif alle Berliner Taxis einprogrammieren müssen

von Axel Rühle
27. Mai 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Warum den neuen Flughafentarif alle Berliner Taxis einprogrammieren müssen
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400 Berliner Taxis sind berechtigt, sich am Flughafen BER aufzustellen und an den Ladeleisten Fahrgäste einzuladen. Der neue Flughafentarif, der ab kommendem Mittwoch gilt (1.6.22), muss jedoch von allen Taxis in Berlin und im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) programmiert werden. Auf Nachfrage von Taxi Times erklärt die Berliner Senatsverwaltung den Grund.

Zum 1. Juni 2022 wird sowohl für Berliner Taxis als auch für solche aus dem LDS ein einheitlicher Flughafentarif gelten, der in Berlin als Tarifstufe 3 in den Taxameter einprogrammiert werden muss. Er dient einer Vereinheitlichung der Fahrpreise für Fahrten ab dem Flughafen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat auf Anfrage von Taxi Times bestätigt, dass diese Tarifstufe 3, auch Flughafentarif genannt, für alle Fahrten gilt, die am Flughafen Berlin Brandenburg beginnen, zu jeder Tages- und Nachtzeit und für jedes Taxi aus Berlin und dem LDS. Als Beleg zitiert der Pressesprecher die kürzlich erlassene Verordnung, Absatz 1, Satz 2: „Der Flughafentarif gilt für Fahrten, die am Flughafen Berlin Brandenburg beginnen.“ Eine Präzisierung sei insofern weder geplant noch erforderlich.

Damit ist für die Behörde klar, warum auch Taxis ohne BER-Ladeberechtigung die neue Tarifstufe brauchen: „Der BER gehört zum Pflichtfahrgebiet aller Berliner Taxen. Vorbestellungen betreffen daher nicht nur die direkt am BER ladeberechtigten Berliner Taxis, sondern eine Vorbestellung ab BER kann nur abgelehnt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen oder kein Taxi zu dem gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Insofern haben auch Taxen ohne BER-Ladeberechtigung nicht einfach die Möglichkeit, eine Vorbestellung ab dem BER abzulehnen, und müssten für diesen Fall auch diese Tarifstufe schalten können. Eine Ablehnung aufgrund des fehlenden Tarifs wäre nicht zulässig“, so die Senatsverwaltung.

Für den Fahrgast kann eine Fahrt vom BER nach Berlin bzw. an einen Zielort innerhalb des Pflichtfahrgebiets trotzdem unterschiedliche Preise haben. Steigt er nämlich in ein Taxi, das zuvor im Wartebereich kostenpflichtig gewartet hat, so muss der Fahrer diese Kosten in Form eines Zuschlags von 1,50 Euro weiterberechnen. Die SenUMVK erklärt dazu: „Der Zuschlag soll dem Ausgleich des von ladeberechtigten Taxis zu zahlenden Taxi-Nutzungsentgelts für das Parkraummanagement und die Taxispeicher genannte Infrastruktur des Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bzw. dessen beauftragtem Dienstleister dienen.“

Dieser Zuschlag darf nicht von Taxis erhoben werden, die ohne Ladeberechtigung sind, aber Fahrgäste aufgrund einer privaten Bestellung oder mittels eines Funkauftrags durch die Berliner Taxizentrale abholen. „Bestellte Taxen fahren dagegen direkt am Terminal vor“, sagt dazu die Behörde, also auf einem der Kurzzeitparkplätze. Damit entfällt für diese Taxis das Nutzungsentgelt für das Parkraummanagement. ar

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: Berliner SenatFlughafen BERTaxitarif
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 4

  1. Melinda Bokus says:
    4 Jahren her

    Zitat: „Der BER gehört zum Pflichtfahrgebiet aller Berliner Taxen.“
    Also wurden die Pflichtfahrgebiete zusammengelegt. Gut so !
    Wie sieht’s aber mit den LDS-Taxen aus ? Haben die zusätzlich zum BER- und LDS-Tarif auch den der Stadt Berlin programmiert ? Oder dürfen die dort gar nicht laden ? trotzdem, dass die Pflicht dazu besteht …
    Kann jemand mal die Vereinbarung zwischen B und LDS verlinken ? Danke.

    Antworten
  2. Karlo Reckert says:
    4 Jahren her

    Dass man sich so umfangreiche Gedanken über vorbestellte Berliner Taxen am BER macht, aber gleichzeitig vergisst, dass am 1. 7. die erste Mindestlohnerhöhung und am 1.10. die 2. Mindestlohnerhöhung auf 12 € und gleichzeitig der Dieselpreis über 2 € ist, beweist, wie toll diese Senatorin arbeitet. Für die Mindestlohnerhöhung am 1.7. hätte spätestens am 30.04. eine Tariferhöhung beschlossen sein müssen, damit alle Taxen noch rechtzeitig geeicht werden könnten. Wahrscheinlich bedarf es wieder ein Gutachten von Linné und Krause, damit die Senatorin erkennt, dass ein Umsatz von 30 €/h notwendig ist, um den Mindestlohn von 12 € zahlen zu können. Eine schnelle Hilfe wegen des Dieselpreises in Form von Zuschlägen pro Fahrt wäre schnell umsetzbar gewesen. Wir aber haben das Problem von vorbestellten Berliner Taxen am BER. Karlo Reckert

    Antworten
  3. Wolfgang Hahn says:
    4 Jahren her

    Schon erstaunlich, welche Kreativität Berliner Behörden an den Tag legen können, wenn es darum geht Schwachsinn zu verkaufen – so wie hier jetzt nachträglich eine Begründung konstruiert wurde.
    Warum wird diese Kreativität praktisch nie für sinnvolle Lösungen genutzt?

    Antworten
  4. Andreas Gelke says:
    3 Jahren her

    Bisher hatten LDS Taxen sicher so einige Vorstellungen von Berlin zum BER. Welchen Tarif haben sie ihren Gästen berechnet?
    Meine ernsthafte Frage: „aus welchem Grund muss ich einen Tarif programmieren lassen den ich vielleicht nie brauche. Oder anders gefragt:“wieso darf ich in einem Pflichtfahrgebiet nur aus- aber nicht regulär, gleichberechtigt einladen ?
    Und müssen LDS Taxen nun auch den Berliner Tarif programmieren?

    Antworten

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