Ein einfallsreicher Autofahrer in chronischer Zeitnot hat sich zum schnelleren Vorankommen „Sonderrechte“ verschafft. Dafür hat ihn die eigene Berufsvertretung mit 500 Euro abgestraft.
Juristen wissen es quasi schon per Berufsdefinition: Nicht nur Polizei und Rettungsdienste haben mehr Rechte als andere Autofahrer, die sie schneller durch den Stadtverkehr bringen, sondern auch andere Berufsgruppen: die mit Lizenz zur Busspurbenutzung. Da man auf leeren Fahrstreifen augenscheinlich besser vorankommt, die Benutzung von Busspuren mit Privat-Fahrzeugen jedoch leider nicht gestattet ist und sich folglich gerade für Juristen nicht schickt, befestigte ein Salzburger Rechtsanwalt kurzerhand ein Taxi-Dachzeichen auf dem Dach seines Mercedes und entkam fortan auf der Busspur so manchem Stau.
Das tat der Jurist regelmäßig und sparte so tatsächlich viel Zeit. Wenig Begeisterung löste er damit allerdings bei den echten Taxifahrern aus, denen der falsche Berufskollege mit der Zeit auffiel. Die Taxi-Vereinigung beschwerte sich. Die Polizei stellte fest, dass der flotte Mercedes-Fahrer über keine Taxi-Konzession verfügte.
So war nach knapp einem Jahr und etlichen erfolglosen Verwarnungen nun endgültig Schluss mit der privaten Verkehrsbeschleunigungsmaßnahme: Seine eigene Berufsvereinigung, die Rechtsanwaltskammer, verhängte gegen das schwarze Schaf eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Laut einem Bericht der „Kronen-Zeitung“ sah der Anwalt das nicht ein und legte Beschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Dieser sah eine „Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes“ und schmetterte das Anliegen des Juristen ab. Ein Anwalt dürfe sich keinesfalls so verhalten. Die Strafe sei laut OGH aufgrund der „beharrlichen Weigerung“ verhältnismäßig.
Die Idee des Anwalts war vielleicht nicht ganz neu, jedoch eine originelle Weiterentwicklung. Vor 14 Jahren hatten die Macher der Satire-Fernsehsendung „Extra 3“ unter dem Motto „Sparen auf der Autobahn“ eine Reihe von ironischen Tipps zusammengestellt, um schneller durch den Straßenverkehr zu kommen und dabei jede Menge Geld zu sparen: Mit Lichthupe auf der linken Autobahnspur drängeln? Rechtsüberholen ist deutlich billiger – man spart (nach damaligem Bußgeldkatalog) drei Monate Fahrverbot, 200 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ähnliche Maßnahmen werden dann in einzelnen Beispielen immer weiter gesteigert und gipfeln schließlich im absurden „Tipp“, sich im Billigversand einen Karton Blaulichter zu kaufen (damit man immer, wenn die Polizei eins beschlagnahmt, noch genügend weitere hat) und sich damit Sonderrechte zu verschaffen, was angeblich nur 20 Euro pro Verstoß koste, aber immer dafür sorge, dass alle einem den Weg frei machen. Der unterhaltsame Beitrag hat für viel gute Laune gesorgt, gerade auch in Taxibetrieben. ar
Anmerkung der Redaktion: Übrigens hält sich auch hartnäckig das Gerücht, dass sich ein einstiger hoher bayerischer Funktionär des damals noch BZP titulierten Taxibundesverbands bei seinen häufigen Fahrten in die Verbandszentrale nach Frankfurt am Main ebenfalls gerne ein Taxi-Dachzeichen auf seine damalige S-Klasse montierte, sobald sein Wagen das Gebiet der Main-Metropole erreicht hatte. So konnte er am Stau der Privatfahrer vorbeigleiten und hatte dadurch noch mehr Zeit für ertragreiche Verbandsarbeit …
Beitragsfoto: Axel Rühle
Was sind denn 500.- € Strafe für einen RA?