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Start Krankenfahrten

Ausgaben für Krankenfahrten: Steigerung von 85 Prozent in zwölf Jahren

von Axel Rühle
5. Juni 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Ausgaben für Krankenfahrten: Steigerung von 85 Prozent in zwölf Jahren
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Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Patientenfahrten mit Taxi und Mietwagen steigen jedes Jahr. Jede vierte Taxifahrt ist durchschnittlich eine Krankenfahrt. Hier ist mit Kundenbindung noch mehr Luft nach oben, vor allen Dingen im städtischen Bereich.

Krankenfahrten sind eines der wichtigsten Geschäftsfelder des Taxigewerbes für die Zukunft – zu diesem Fazit kommt Gisela Spitzlei, Vorsitzende des Fachausschusses Krankenfahrten des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), angesichts der vorliegenden Zahlen über die Ausgaben der Krankenkassen für Patientenfahrten in Taxis und Mietwagen.

Der Gesamtbetrag der für die Beförderung von Patienten ausgegebenen Gelder der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland steigt jedes Jahr. Gaben die Kassen im Jahr 2009 noch knapp 783 Millionen Euro dafür aus, so waren es im vergangenen Jahr bereits 1,454 Milliarden – ein Plus von gut 85 Prozent innerhalb von zwölf Jahren.

Der Zuwachs fällt nicht jedes Jahr gleich hoch aus. Im genannten Zeitraum lag er im Schnitt bei 5,36 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Ein Sprung fällt aber besonders deutlich ins Auge: Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben um etwas mehr als 16 Prozent über denen im Vorjahr. Der Grund: Zum Jahresbeginn 2015 war in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von damals 8,50 Euro eingeführt worden.

Auch die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro versicherter Person steigen bei den Krankenkassen jedes Jahr. Waren es 2011 noch 12,52 Euro, so gaben die Kassen letztes Jahr bereits 18,92 Euro pro Person aus. Diese Steigerung um 4,78 Prozent ist auf die kontunierliche Zunahme der Neuerkrankungen zurückzuführen, die wiederum mehr Behandlungen und damit auch Fahrten zu den Praxen und Kliniken nach sich ziehen.

Der Aufwärtstrend bei den Fahrten wird sich nach Spitzleis Einschätzung fortsetzen, was sie zu einem flammenden Appell veranlasst: „Jeder Taxiunternehmer muss das große Potential sehen, das noch im Geschäftsfeld der Krankenfahrten steckt. Nicht nur, dass heute durchschnittlich jede vierte Taxifahrt eine Krankenfahrt ist. Im ländlichen Bereich machen Krankenfahrten sogar bis zu 80 Prozent des Umsatzes aus. Gerade dort mit einer überschaubaren Zahl an Anbietern bestehen ganz andere Möglichkeiten der Kundenbindung. Wenn die gebrechliche alte Dame mit dem hilfsbereiten Taxifahrer, der sie auf telefonische Bestellung hin zur Behandlung gefahren hat, zufrieden ist, bestellt die ganze Familie ihre Taxifahrten beim selben Betrieb – die Enkel natürlich nur dann, wenn das auch per App geht – was wiederum unser Gewerbe längst kann.

Dieses Prinzip der Mund-zu-Mund-Werbung, das für Unternehmer im ländlichen Raum längst Alltag ist, greift auch bei Taxibetrieben (und Zentralen) in der Stadt. Hier zahlt sich eine gute Dienstleistung also nicht nur in besonderem Maße aus, sie hilft auch aktiv dabei, die unseriöse und nur auf den schnellen Euro bedachte Konkurrenz kleinzuhalten. „Ein Uber-Fahrer, für den die Krankenfahrt aufgrund der damit verbundenen rechtlichen Vorschriften uninteressant ist, hat erst recht keine Zeit, sich um den hilsbedürftigen Menschen auch noch so rührig zu kümmern, wie es richtig gute Taxifahrer tun.“

Gerade die Coronazeit hat doch deutlich gezeigt, was unser Gewerbe hier geleistet hat. Ohne unsere Dienstleistung Krankenfahrt wäre die Versorgung der Behandlungsbedürftigen zusammengebrochen und auf der anderen Seite würden heute tausende Betriebe nicht mehr existieren.

Künftig werden die Kassen noch mehr Geld für Krankenfahrten ausgeben müssen und auch können, denn seit Krankenhäuser endlich auch ambulante Leistungen abrechnen können, sparen sie viel Geld, indem sie einen Patienten beispielsweise dreimal zum Verbandswechsel mit dem Taxi kommen lassen, statt ihm sechs Tage länger das Krankenhausbett zu bezahlen.

Ein weiterer Garant für einen Zuwachs an Aufträgen ist der stetige Anstieg des Bevölkerungsteils mit Gebrechen bis hin zur Pflegebedürftigkeit. Da aufgrund der hohen Heimkosten immer mehr Personen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, entsteht hier weiterer Bedarf an Arztfahrten. Zugleich wird als positiver Nebeneffekt weniger rares Pflegepersonal gebunden. Gisela Spitzlei wünscht sich, dass nicht nur die Arbeit von professionellem Pflegepersonal besser gewürdigt wird, indem angemessene Löhne gezahlt werden. Auch Personen, die ihre pflegebedürftigen Eltern im eigenen Haus versorgen, müssen mehr Geld vom Staat bekommen. In Schweden etwa finanziere der Staat in extremen Fällen private Vollzeitstellen für die häusliche Krankenpflege.

Ein letztes i-Tüpfelchen hat Gisela Spitzlei noch in ihrem Repertoire an Argumenten, weshalb das Taxigewerbe sich auf Krankenfahrten stürzen muss: „Von autonomen Taxis ist in diesem Sektor ganz und gar nichts zu erwarten. Da kommt kein Roboter aus dem Hightech-Auto gestiegen und hilft der hilfbedürftigen Person die Treppe runter. Je besser sich die Taxifahrer also unentbehrlich machen, umso eher werden auch Politiker die Leistung des Gewerbes anerkennen und mit uns, statt über uns, einen Weg in die Zukunft suchen.“

Frau Spitzlei verweist in diesem Zusammenhang auf das Statement eines Politikers. Dieser sei nach Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass Taxis „üblicherweise wohl eher nicht in erster Linie für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden.“

Die Konsequenz aus solchen politischen Fehleinschätzungen ist für Frau Spitzlei demnach klar: „Wir, das Personenbeförderungsgewerbe, müssen zeigen, dass bei aller Digitalisierung und dem Ziel der Autonomie des Fahrens, nach wie vor der Mensch, der die Beförderung benötigt, im Mittelpunkt stehen muss, damit Politiker nicht mehr solche Sätze wie diesen von sich geben.“ ar

Beitragsbild: Grafik Axel Rühle

Tags: Gisela SpitzleiKrankenfahrtenKrankenkassen
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Das SGB verpflichtet die Krankenkassen zwar, auch mit Taxi- und Mietwagenanbietern Krankenfahrtentgelte auszuhandeln, es fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Nichteinigung. In anderen Bereichen der Medizin steht den Verhandlungspartnern gesetzlich eine Schiedsstelle zur Verfügung, die Kompromisse erzwingen kann – nur den Taxlern nicht. Dadurch verschärft sich das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zwischen David, den Taxlern, und Goliath, den mächtigen Krankenkassen. Aktuell existiert ein Flickenteppich länderspezifischer Entgeltvereinbarungen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Das Publikum bestätigte dies sofort: Die Spanne reicht von 1,75 € pro Kilometer im Nordosten bis 2,70 € im Südwesten. Einzelne Krankenkassen oder ihre Verhandlungsführer versuchen sich immer wieder durch besonders rigides Vorgehen zu profilieren. 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Kommentare 4

  1. Ken Fester says:
    3 Jahren her

    Ich finde „Taxi-Times“ ja ganz interessant aber bitte lasst doch dieses seit Jahren anhaltende endlose Gehetze gegen Uber & Co. Das wirkt auf Dauer unseriös. Ich fahre seit Jahren (da auf der Welt wo es funktioniert) mit Uber, Lyft usw. Einfach nur weil es reibungslos funktioniert. Die möglicherweise schlechte Bezahlung kann jeder Fahrgast über das Trinkgeld ausgleichen. Vielleicht halbiert „Taxi-Times“ einfach mal das Uber-Thema, es gibt gewiss ausreichend anderen Stoff.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Herzlichen Dank für Ihren Leserkommentar. Medien haben innerhalb einer Demokratie eine Kontrollfunktion, das bedeutet, sie müssen das ansprechen, was nicht gut läuft. Taxi Times spricht seit Jahren an, dass Wettbewerber wie Uber und andere gegen geltende Gesetze und Rechtsverordnungen verstoßen. Solange das immer und immer wieder passiert, sehen wir es als unsere Aufgabe an, das nimmermüde zu erwähnen. Das als Hetzte und unseriös einzustufen, bedeutet, den Bock zum Gärtner zu machen.
      Wir geben Ihnen völlig Recht, dass es neben dem wettbewerbswidrigen Verhalten der Plattformanbieter auch viele andere spannende Taxithemen gibt. Klicken Sie mal die letzten 50 Beiträge / Meldungen auf unserer Website durch, dann werden Sie feststellen, dass wir 45-mal den von Ihnen geforderten anderen „Stoff“ gefunden haben. Und vielleicht halbiert Uber ja auch seinen permanenten Rechtsbruch, dann ergibt es sich automatisch, dass auch wir unsere Meldungen dazu halbieren.

      Antworten
  2. Andreas says:
    3 Jahren her

    Da hätte ich auch einen Apell, als Taxiunternehmer auf dem Land, an Frau Spitzlei, bezüglich der Krankenfahrten!
    Die Krankenkassen digitalisieren und sparen auf unsere Kosten. Natürlich kann man verlangen, dass ein Prozess digitalisert wird, aber dann müssen auch die Schnittstellen zu uns digitalisiert werden. Wieso gibt es noch Beförderungsscheine und nicht einen E-Beförderungsschein auf der Smartphone-App oder abrufbar über die digitale Gesundheitskarte? Damit würden sich die Krankenkassen wohl kein Geld sparen, also wälzen sie den analogen Prozess auf uns ab! Wir digitalisieren den Beförderungsschein und bereiten dies auch noch mit Positionsnummer auf, damit die Krankenkassen keinen Aufwand mehr haben!!!
    Der Aufwand für das Abrechnen des Eigenanteils ist auch enorm! Wem ist überhaupt diese schwachsinnige Regelung mit mindestens 5,-€ maximal 10,-€ ansonsten 10% vom Fahrpreis 2003 eingefallen!?! Danke hierfür nochmal an die gute SPD!! Hier könnte sich der Verband einmal einsetzen, dass dieser Eigenanteil abgeschafft, oder vereinfacht wird! (z.B. grundsätzlich 8,-€) Wobei wie will man einem Patienten der von der Psychatrie entlassen wird und sozial am Abgrund steht noch seine Zuzahlung aus der Tasche ziehen!!! Sicher gibt es die Möglichkeit sich befreien zu lassen, aber wieviele Patienten tragen ihren Befreiungsausweis mit sich rum? Der auch wiederum in einem separaten schreiben an den Patienten weitergegeben wird?
    Warum existiert die Zuzahlungspflicht für Krankenfahrten noch, obwohl die Praxisgebühr seit 01.01.2013 entfallen ist? Ist hier der Verband der Kassenärzte besser in Berlin vertreten, als der BVTM?
    Für viele Taxiunternehmer, vor allem Alleinfahrer ist die Abrechnung mit den Krankenkassen schlicht zu umständlich und kostenintensiv. Des Weiteren werden durch Ausschreibungen und Premiumpartnerschaften (DAK) die Preise bis unter den Selbstkostenpreis gedrückt!

    Danke für den Beitrag an Herrn Rühle und viele Grüße an Frau Spitzlei!

    Antworten
  3. Gisela Spitzlei says:
    3 Jahren her

    @andreas / zu den hier aufgezählten Forderungen:

    Alle diese Fragen stellen wir seit Jahren an die GKV / Bundeskassenärztliche Vereinigung / Bundes- und Landesaufsichtamt der Krankenkassen / Patientenbeauftragten / Politiker aller Parteien usw.
    Leider bekommt man immer wieder nur Antworten, die von völliger „Ahnungslosigkeit“ der tatsächlichen Gegebenheiten geprägt sind.

    Beispiel auf die Frage Zuzahlungen:
    Alleine schon die Tatsache, dass hier fast jede Krankenkasse das „irgendwie“ anders handhabt, ist schon eine Zumutung. Hinzu kommt die Tatsache, dass ja die Krankenkassen in den meisten Fällen nicht den Taxameterpreis zahlens sondern eben Vertragspreise, die dann auch noch nicht einmal für alle Krankenkassen gleich sind, so dass bei der 10%-Zuzahlung dem Fahrer bei der Fahrt nicht klar ist, von welchem Betrag die 10 % erhoben werden müssen.

    Zu all diesen Fragen kommen z.B. Antworten wie diese (Zitat):
    Zu den von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen beim Zuzahlungseinzug ist zu bemerken, dass das SGB V im Regelfall den Einzug von Zuzahlungen durch die Leistungserbringer vorsieht, da diese unmittelbaren Kontakt mit den Versicherten haben. Damit lässt sich die Einziehung der Zuzahlung pragmatisch und unbürokratisch sicherstellen ……

    Eine Antwort die völlig an der Praxis vorbei geht. Da man solche Vorschriften am „grünen Tisch“ beschließt, ohne vorher einmal mit Praktikern gesprochen zu haben, ist es sehr schwer, hier Änderungen herbeizuführen. Trotzdem bleiben wir dran.

    Auch die Digitalisierung ist technisch sicher kein Problem, aber die dazu zu beachtenden Vorschriften und die damit verbundenen Auflagen müssen erst geregelt werden, und das rechtlich sicher auf Bundes- und Landesebene kasseneinheitlich. Zur Zeit gibt es einige Ansätze, wie das für die Zukunft sein könnte, aber wie immer leider keine einheitliche Vorgehensweise. Und niemand will wirklich eine Kassenlösung, denn die zur Zeit noch immerhin 97 gesetzlichen Krankenkassen müssten sich dazu einigen, und ob wir dabei mitreden dürfen, stelle ich in Frage. Das alleine ist schon mehr als schwierig.

    Auch von Seiten der Bundesaufsicht ist da nicht wirklich viel Hilfe vorhanden. Diese schreibt auf die Frage, wer denn für die korrekte Ausstellung der Verordnung zuständig ist:
    Letztlich obliegt es aber den Vertragspartner nach § 133 SGB V, gegebenenfalls in den Verträgen genaueres zu Art und Umfang von Verordnungen- bzw. Abrechnungsprüfungen zu vereinbaren. Darin könnte auch konkret festgelegt werden, welche Anforderungen seitens des Leistungserbringers der Krankenfahrt an die Prüfung einer gültigen ärztlichen Verordnung zu stellen sind. …….

    Krankenkassen, die in Verhandlungen Verträge vorlegen nach der Maßgabe friss oder stirb…….
    Und das auch deshalb, weil es leider auch n unseren Reihen immer wieder die Oberschlauen Unternehmer gibt, die jeden Preis und jede Bedingung unterschreiben …….

    Sie sehen also, dass die Verbände und Ausschüsse nicht untätig sind, nur dass in Deutschland, einem Land, in dem schon jeder Punkt und jedes Komma bürokratischen Monsterregelungen unterliegt, Veränderungen, auch die, die unter dem Strich für alle Seiten nur positiv sein können, immense Kraftakte bedeuten.

    Hier gibt es noch viel zu tun und darum auch Artikel wie dieser, damit vielleicht auch dadurch ein Umdenken stattfindet, und das nicht nur in unseren Reihen.

    Antworten

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