Am morgigen Dienstag sprechen die Verkehrsminister der Länder und der Bundesverkehrsminister unter anderem über die künftige Taxi- und Mietwagen-Fachkunde. Wird es bald die ersehnte Prüfung geben?
Damit Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) bei der außerordentlichen Konferenz der Verkehrsminister des Bundes und der Länder am 29.11. die Wünsche des Taxigewerbes im Gepäck hat, haben die Geschäftsführer des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. (VSPV) und der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e. V. (FPN), Sascha Waltemate und Dr. Michael Stehr, ihn in einem Schreiben auf die „Dringlichkeit der Umsetzung der in der Novelle zum Personenbeförderungsrecht 2021 eingeführten ‚Kleinen Fachkunde’“ hingewiesen.
„Es bedarf dringendst einer niedrigschwelligen Grundausbildung und Prüfung, die sowohl das Interesse einer verkehrssicheren Personenbeförderung als auch die Sicherstellung eines angemessen leichten Zugangs zur Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung in Taxen und Mietwagen sicherstellt“, heißt es in dem Schreiben. Aufgrund von Erfahrungen müsse man davon ausgehen, dass eine Unterrichtung ganz ohne Prüfung ins Leere laufe.
Zudem stelle die Taxi- und Mietwagenbranche „im Hinblick auf die Fahrer ein Integrationsgewerbe“ dar, in dem „viele Menschen tätig werden, die sich noch im Prozess des Erwerbs der Sprachkenntnisse befinden“. Daher stelle eine „niedrigschwellige Prüfung“ auch einen Anreiz zum beschleunigten Erwerb von Sprachkenntnissen dar, ohne die die Personenbeförderung in Taxen und Mietwagen in der Praxis kaum durchführbar sei. Besonders bei Krankenfahrten sei dies „aus Gründen der erhöhten Verantwortung des Fahrers für seine Fahrgäste besonders wichtig“.
Waltemate und Stehr regen Krischer daher an, sich in der Konferenz „für die Einführung einer solchen niedrigschwelligen Grundausbildung mit einer ebenso niedrigschwelligen mündlichen Prüfung“ einzusetzen, „damit Sicherheit und Qualität im Personenbeförderungsgewerbe regulativ sichergestellt sind“.
Beitragsbild: Sascha Waltemate (links) und Dr. Michael Stehr auf der ETM 2022 in Essen. Fotos und Montage: Axel Rühle
Was ist mit denen die vor 2021 für die Geier arbeiteten ?
Darüber verlieren ja die vermeintlichen Verbände nicht ein Ton!
İst der Bestand (die für uber und co vor 21 sich ausnehmen lassen) etwa Qualitätsmerkmal?
Ich meine, dass man einen sogenannten Bestandsschutz einführen sollte. Damit ist gemeint, dass die wenigen, die bis jetzt ( 31.12.2022) einen Taxischein haben, sollten es auch behalten dürfen ohne eine extra Prüfung abzulegen. Ob lght-Version oder eine anderweitige .
Bestandsschutz – also nachträgliche Legitimation für völlig Ahnungslose. Kommt mir sehr vertraut vor. Also – her damit. War schon immer für Kontinuität in der Politik.