Diese Frage beschäftigt seit Wochen die Bozener Medien und die Politik. Ein Taxifahrer soll Anfang Dezember einer 33-jährigen gebürtigen Kenianerin gegenüber massiv handgreiflich geworden sein. Auslöser für den Streit waren offensichtlich Fahrtroutenuneinigkeiten.
Derzeit prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft die Geschehnisse einer Taxifahrt, die dermaßen brutal endete, dass der weibliche Fahrgast einen Nasenbeinbruch sowie zahlreiche Prellungen und der Taxler tiefe Kratzwunden im Gesicht, die ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden mussten, von sich trugen. Der Taxifahrer soll laut Fahrgast einen Umweg gefahren sein und daraufhin entbrannte ein erbitterter Streit. Dieser gipfelte in einem Handgemenge auf einer Brücke. Der Taxifahrer soll dann das Handy der offensichtlich betrunkenen Frau über das Brückengeländer geworfen haben, um ein Absetzen eines Notrufs zu verhindern. Außerdem beschuldigt die 33-Jährige ihn, anschließend ihr Bargeld an sich genommen zu haben.
Die unterschiedlichen Versionen der Auseinandersetzung und Punkt 3 der Taxidienstordnung haben dazu geführt, dass dem Taxifahrer trotz der Schwere des Falls die Lizenz durch die hinzugezogene Kommission bislang nicht entzogen wurde. Obwohl dies lediglich für die Dauer des Strafverfahrens rechtlich möglich gewesen wäre.
Allerdings wiegt die Beweislast gegen den Mann dennoch schwer, die Kenianerin hat mit ihrem Handy das Streitgespräch aufgezeichnet. Anzeige wegen Körperverletzung haben jetzt beide Parteien erstattet. Der Taxifahrer bleibt bei seiner Version, er habe lediglich in Notwehr gehandelt. Jetzt muss ermittelt werden, wie sich der Fall tatsächlich zugetragen hat. Bis dahin gilt „in dubio pro reo“ und der Bozener Taxifahrer darf weiter fahren. nu.
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