Das US-Unternehmen Uber ist laut einem Entscheid der Suva ein normaler Arbeitgeber, der Sozialabgaben leisten muss. Das berichtet die Aargauer Zeitung. Uber bleibt nun nunmehr das Recht, den Entscheid gerichtlich anzufechten.
Uber pocht weiter darauf, seine Fahrer seien selbständige Erwerbende und keine Angestellte. Da ist die schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) aber ganz anderer Meinung. Die Fahrer seien zweifelsfrei in einem Abhängigkeitsverhältnis angestellt und Uber deren Arbeitgeber. Die Suva weist in ihrem Bescheid auf die Weisungen und Vorgaben durch den Fahrdienstvermittler hin und folgert eine absolute Kontrolle über den Fahrer. Selbständigkeit bedeutet aber eine gewisse Eigenständigkeit, dass impliziert bereits das Wort «Selbst». Die Merkmale für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit überwiegen für die Suva klar. Uber unterhöhle systematisch das Sozialversicherungssystem und diesem entgehen dadurch jährlich Millionen.
Der US-Konzern kann jetzt den Bescheid vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich anfechten. Ob das Unternehmen bis vor Gericht geht, ließ Uber Schweiz-Chef Rasoul Jalali im Zeitungs-Interview offen. Er betonte jedoch, das sei sicherlich kein endgültiger Bescheid. Jalali fügte hinzu: „Wenn wir uns mit der Suva nicht finden können, werden wir uns auf die Schweizer Gerichte verlassen müssen“. nu
Foto: Archiv
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Uber above the law is not fair for taxi drivers