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Start Krankenfahrten

Neue Vereinbarung über Krankenfahrten in Baden-Württemberg

von Axel Rühle
1. Februar 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Der VVB hat eine Preisvereinbarung über einen Krankenfahrtentarif mit geringfügig höheren Preisen geschlossen. Die Kassen vergüten weiterhin die gefahrenen Kilometer.

Da viele Genehmigungsbehörden Sondervereinbarungen für Tarife mit Krankenkassen zulassen, müssen etliche Betriebe die Preise mit den Kassen einzeln aushandeln. Da das umständlich ist, übernehmen vielerorts die Verbände solche Vereinbarungen – so wie in Baden-Württemberg.

Nach langen Verhandlungen haben der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e. V. (VVB), der Württembergische Verkehrsverband (WVV) und der BW-Landesverband des Taxiverbandes Deutschland (TVD) sich jetzt mit mehreren Krankenkassen darauf geeinigt, dass das System, nach dem die gefahrenen Kilometer abgerechnet werden, erhalten bleibt. Das bedeutet, dass nicht nur jede Fahrt mit Patienten im Auto, sondern auch sich daraus ergebende Leerfahrten, also beispielsweise Rückfahrten, mit bezahlt werden. Zudem werden der Grundpreis um 26 Cent pro Fahrt und der Kilometerpreis um 4 Cent angehoben. Die Preisänderung tritt am 1. Februar in Kraft.

Die Vereinbarung umfasst vdek/BKK (Verband der Ersatzkassen e. V. / Betriebskrankenkassen), IKK classic (Innungskrankenkasse), Knappschaft und DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.).

Bisher zahlten die Kassen einen Grundpreis von 3,74 Euro und einen Kilometerpreis von 1,34 Euro. Nach der neuen Vereinbarung, die ab heute bis zum 31. März 2024, also für 14 Monate, gilt, steigt der Grundpreis auf 4,00 Euro und der Kilometerpreis auf 1,38 Euro. Der Preis für Wartezeit steigt von 50 auf 55 Cent pro Minute, entfällt allerdings weiterhin pauschal bei Wartezeiten unter 15 Minuten.

Hat die Rückfahrt die gleiche Länge wie die Hinfahrt, so ergibt sich ein Preis, als ob ein gewöhnlicher Fahrgast, der nur eine Tour fährt, 2,76 Euro je Kilometer bezahlt.

Zum Vergleich: Im Taxitarif des Landkreises Emmendingen im Breisgau liegt der Grundpreis tagsüber bei 5,30 Euro und der Kilometerpreis bei 3,30 Euro und ab dem sechsten Kilometer bei 2,70 Euro. Nachts und sonntags liegt der Grundpreis bei 14,90 Euro und der Kilometerpreis bei 3,70 bzw. 3,50 Euro. Die Warteminute kostet zu jeder Zeit 76,66 Cent und ist ab den ersten acht Sekunden zu bezahlen. Für Anfahrten außerhalb des Kernbereichs werden 6 Euro fällig, außerhalb der Betriebssitzgemeinde 18 Euro.

Der TVD-Landesvorsitzende Thomas Laschuk beschrieb die nicht ganz einfachen Verhandlungen: „Hier haben sich sowohl in hauptberuflicher als auch ehrenamtlicher Arbeit viele Menschen zusammen über mehrere Tage und viele Stunden in akribischer Feinarbeit an ein Ergebnis herangetastet, welches am Ende für alle Beteiligten (Verbände und Krankenkassen) in Ordnung war.“

Auch Jan Reiter vom VVB ist zufrieden mit dem Erreichten: „Wir sind überzeugt, nach langen und harten Verhandlungen ein gutes Ergebnis erreicht zu haben. Umso wichtiger ist es, als Verband des Verkehrsgewerbes auch in Zukunft ein starkes Mandat zu haben, um die Branche weiterhin kraftvoll vertreten zu können.“ Wie Reiter gegenüber Taxi Times sagte, gilt die Vereinbarung für alle Taxibetriebe in Baden-Württemberg. ar

Beitragsfoto: Gutachtal-Taxi Herrmann, Triberg

Tags: KrankenfahrtenVerband des Verkehrsgewerbes Baden e.V.
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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