Der Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV hat zur Folge, dass auch alle Corona-bedingten Einschränkungen der Beförderungspflicht nicht mehr gelten.
In den meisten Bundesländern endet die Maskenpflicht morgen Abend um Mitternacht. In einigen endet sie bereits heute Abend, in anderen ist sie bereits seit Wochen passé (siehe unsere Übersicht).
Die Hamburger Verkehrsbehörde hat erneut Weitblick beweisen und die Taxibranche auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass mit der Aufhebung der Maskenpflicht, die in Hamburg morgen erfolgt, in Taxis auch andere (offizielle wie ungeschriebene) Regeln ihren Bestand verlieren, die im Zuge der Corona-Krise eingeführt worden waren.
Wie Sachgebietsleiter Dirk Ritter heute in einem Rundschreiben an das Gewerbe mitgeteilt hat, entfallen mit der Maskenpflicht auch Einschränkungen in der Beförderungspflicht. So war es während der Zeit, als die Sorge vor einer Ansteckung groß war, für viele Fahrer üblich, Fahrten mit einer Passagieranzahl abzulehnen, die einen Mindestabstand zwischen Fahrer und Fahrgästen unmöglich machte. Auch das Freihalten des Beifahrersitzes aus den gleichen Beweggründen zählt zu den temporären Schutzmaßnahmen, die spätestens ab heute Mitternacht nicht mehr zulässig sind. Dann heißt es wieder: Die Kundschaft hat im Taxi die freie Wahl zwischen sämtlichen Fahrgastplätzen einschließlich Beifahrersitz, der vom Fahrer nicht durch persönliche Gegenstände blockiert sein darf.
Was Trennvorrichtungen betrifft, so dürfen diese selbstverständlich im Fahrzeug bleiben: „Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, dass installierte Trennvorrichtungen weiterhin benutzt werden (solange diese nicht von anderen Behörden wie der Polizei beanstandet wurden) und Fahrgäste erst einmal auf die hinteren Plätze gebeten werden“, so Ritter. ar
Beitragsfoto: Pixabay (Astrid Zellmann)