Der BVTM bringt bundesweit die Digitalisierung des Bestell- und Abrechnungsprozess der Aufträge für die Deutsche Bahn auf den Weg. Die Abrechnung von Papiergutscheinen entfällt.
Mit der Veröffentlichung zweier Informationsblätter für Taxiunternehmen und die Abrechnungspartner klärt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) aktuell über den Abrechnungsprozess bei Bahncoupons auf. An vielen Bahnknotenpunkten der Republik gehört das Warten auf den DB-Joker des Tages schon seit Langem zum Taxialltag. Fahrgäste der Deutschen Bahn AG, die ihr gebuchtes Fahrziel aufgrund von Verspätungen nicht mehr mit dem Zug erreichen könnten, dürfen häufig auf Kosten der Bahn ein Taxi nutzen und bringen so äußerst attraktive Aufträge für das Taxigewerbe mit. Auch im Rahmen der letzten Ausschreibung Anfang 2020 konnte der Bundesverband die attraktiven Aufträge für die Deutsche Bahn wieder aufgrund der flächendeckenden Abdeckung für das Gewerbe gewinnen, dieses Mal allerdings nur unter der Voraussetzung der Digitalisierung der Auftragsabwicklung. Nach Abschluss einiger Pilotprojekte in ausgewählten Städten beginnt nun die flächendeckende Digitalisierung des Bestell- und Abrechnungsprozesses, womit die Abrechnung von Papiergutscheinen demnächst entfällt. Die neuen Gutscheine mit QR-Codes sollen vieles vereinfachen.
Um die geballte Beförderungskraft des bundesdeutschen Taxigewerbes zur Anwendung zu bringen, galt es, trotz der Unterschiede bei der genutzten Technik vor Ort möglichst vielen Taxlern die Akzeptanz der neuen QR-Code-Gutscheine zu ermöglichen. Für den Fall, dass dies gelingt, verspricht sich der BVTM weitere Synergien und hofft, auf dieser Basis in Zukunft weitere Großaufträge für das Gewerbe an Land ziehen zu können. Es gilt hier also, den Wettbewerbsvorteil von Uber & Co., die über eine zentrale Organisationsstruktur verfügen, zu egalisieren und den über 50.000 Taxis in Deutschland zu der Marktmacht zu verhelfen, die sich daraus gestalten lässt. Insofern geht es bei dem Projekt um mehr als nur den Großkunden Deutsche Bahn. Es geht sozusagen um die Zukunft des Gewerbes. Vor diesem Hintergrund hofft der BVTM, dass die Branche die immer wieder auftauchenden Revierkämpfe und Animositäten für dieses gemeinsame Ziel zurückstellen kann und gemeinsam die Chance nutzt.
Kurzgesagt können zukünftig all die Taxler, die im Fahrzeug eine geeignete Hard- und Software vorhalten, die neuen Gutscheine annehmen. Die QR-Code-fähigen Vermittler sind dabei vollständig auf dem Infoblatt des BVTM aufgelistet und sollten jedem interessierten Unternehmen mit und ohne Zentralenanbindung die Möglichkeit geben, diese Fahrten zukünftig abzurechnen. Dies können sie mit dem Aufkleber „DB Taxigutschein willkommen“, der beim BVTM erhältlich ist, auch ihren Kunden am Taxistand signalisieren.
Die DB-Mitarbeiter am „Servicepoint“ und perspektivisch auch die Zugbegleiter können die neuen QR-Code-Gutscheine ausstellen und direkt an die Reisenden aushändigen, die sich dann vor dem Bahnhof ihr Taxi suchen. Lediglich dort, wo im Einzelfall besondere Anforderungen an den Transporteur gestellt werden (besondere Kindersitze, Großraumfahrzeuge oder Sammelfahrten etc.), werden die Aufträge über die lokalen Bahnpartner vermittelt. Indem der QR-Code auf dem Taxigutschein vom Fahrer eingescannt wird, wird der Gutschein für das durchführende Taxi aktiviert.
Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes werden zum örtlichen Taxitarif abgerechnet, Fahrten darüber hinaus zum vom BVTM vereinbarten Bahntarif. Somit steht zu Fahrtende fest, welcher Rechnungsbetrag dem Taxiunternehmen zusteht. Die folgende Rechnungstellung entfällt also. Lediglich für die Fälle, bei denen sich innerhalb eines Auftrages unauflösbare Besonderheiten ergeben, kann der Auftrag vom Abrechnungspartner ins Nachprüfungsportal gestellt werden. Dies soll aber die Ausnahme bleiben. Auf Basis dieser Information bringt dann Taxi Deutschland als BVTM-Partner den Auftrag zum Abschluss und weist den Betrag an. Der Großkunde Deutsche Bahn erhält später nur noch eine Gesamtrechnung von Taxi Deutschland und erspart sich den Einzelabrechnungsaufwand komplett.
Neben der Prüfung der geeigneten Software sollte das Taxiunternehmen sich also – bestenfalls schon vor der ersten Fahrt – einen Abrechnungspartner suchen, der ihm auch bei den „unauflösbaren Besonderheiten“ für die Abrechnung zu Seite steht. Diese ergeben sich aller Voraussicht nach vor allem dann, wenn sich gravierende Abweichungen vom systemermittelten Fahrpreis ergeben, die trotzdem abrechenbar sind. Ist beispielsweise die Brücke über den Nordostseekanal gesperrt, müssen gravierende Umwege im Kauf genommen werden, die auch tatsächlich entgolten werden. Wurde der Fahrgast allerdings nicht am ausgewiesenen Zielbahnhof abgesetzt, sondern noch 30 Kilometer weiter direkt nach Hause gebracht, sind solche Kosten natürlich nicht mit der Bahn abrechnungsfähig, sondern müssen als ergänzende Bestellfahrt vom Kunden entgolten werden.
Welcher Aufwand sich dann für die Abrechnungspartner tatsächlich ergibt, ist aktuell noch nicht abschätzbar und hängt auch davon ab, ob die einzelnen Unternehmen die Möglichkeiten der Digitalisierung als konstruktiv anerkennen oder auch zukünftig anstatt einer Email lieber zum Telefonhörer greifen und so einen erhöhten Kommunikationsaufwand verursachen.
Die Abrechnungspartner müssen jetzt zeitnah eine passende Abrechnungsvereinbarung ausformulieren, die sie den interessierten Partnern als Vereinbarung vorlegen können. Dieser Prozess wird einige Wochen in Anspruch nehmen, bevor die Gelder fließen können.
Die geplanten Umstellungen führen trotzdem noch zu vielen Fragen von Taxiunternehmen, aber auch von den Abrechnungspartnern, die weiterhin die Fahrten für die Bahn annehmen, ausführen und abrechnen wollen: Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wie finde ich einen Abrechnungspartner? Wie komme ich an mein Geld? Wie rechne ich als Abrechnungspartner Fahrten von Drittanbietern ab? Das sind nur einige Beispiele. Antworten auf die Fragen geben nun die zwei Informationsblätter, die der Bundesverband Taxi und Mietwagen für die Taxiunternehmen und die abrechnenden Zentralen erarbeitet hat:
- Infoblatt für Taxiunternehmen
- Infoblatt für Abrechnungspartner
Unternehmen, die an das neue System angeschlossen werden wollen, haben zwei zentrale Ansprechpartner: Der Anbieter der Vermittlungstechnik hilft dem Unternehmer beim Onboarding, der Abrechnungspartner (eine nahegelegene Taxizentrale) bindet sie an das Abrechnungssystem an. Eine Liste der Abrechnungspartner findet sich ebenfalls auf der Webseite des Bundesverbandes. Mit Spannung erwartet wird im Übrigen noch die Veröffentlichung der neuen Tarife, die der BVTM aktuell mit der Deutschen Bahn verhandelt, und welche ab dem 1. März dieses Jahres gelten sollen.
Taxi Times wird den künftigen Tarif zeitnah bekanntgeben. rw
Beitragsfoto: Remmer Witte
Wie machen das die Taxiunternehmen in Städten, wo es keine App von FMS gibt ?
Die Plattform wurde systemoffen von FMS. Somit kann es swowohl von taxi.eu als auch von Taxi Deutschland, Cab4me, Taxikomm24, taxi.de, Taris und anderen genutzt werden.