Verkehrsstaatssekretär Michael Theurer (FDP) hat erklärt, der Bund sei für eine Unterstützung des Taxigewerbes nach dem Regionalisierungsgesetz nicht zuständig. Michael Donth (CDU) und der BVTM sehen das anders.
Die am 1. August 2021 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ermöglicht Regionalisierungsmittel auch für das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV, denn sie war nebenbei auch eine kleine Novelle des Regionalisierungsgesetzes (RegG). In Paragraph 2 RegG heißt es seitdem: „Der Verkehr mit Taxen ist öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes, wenn er die in Satz 1 genannte Verkehrsnachfrage zur Beseitigung einer räumlichen oder zeitlichen Unterversorgung befriedigt.“ Regionalisierungsmittel sind Zuschüsse des Bundes an die Länder zur Finanzierung des ÖPNV, der im Unterschied zum Fernverkehr ein Zuschussgeschäft ist.
In der Praxis ist diese „RegG-Novelle“ noch nicht angekommen, denn um eine Wahrnehmung dieser Möglichkeit kämpfen Vertreter der Branche seitdem vergeblich. Auch der Gesetzentwurf zum Deutschland-Ticket bzw. „49-Euro-Ticket“, das Kunden die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zum Pauschalpreis ermöglichen wird und kürzlich die erste Lesung im Deutschen Bundestag durchlaufen hat, spart das Taxi aus.
Unterstützung hat die Branche jetzt vom Bundestagsabgeordneten Michel Donth (CDU) erhalten. Der 55-jährige Oppositionspolitiker, der der Taxibranche unter anderem aus den Bundestagsdebatten zur PBefG-Novelle bekannt ist, ist Berichterstatter der Unionsfraktion für den ÖPNV. Donth stellte im Februar folgende Anfrage: „Wie begründet die Bundesregierung, dass der Verkehr mit Taxen von der Nutzung des Deutschlandtickets ausgeschlossen wird, da dieser dem § 2 RegG zufolge ‚öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes [ist], wenn er die in Satz 1 genannte Verkehrsnachfrage zur Beseitigung einer räumlichen oder zeitlichen Unterversorgung befriedigt’ und die Bundesregierung den Ausschluss von Werksverkehren damit begründet hat, dass dieser kein ÖPNV im Sinne von § 2 RegG ist?“
Die Antwort gab Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, kurz und knapp: „Das Deutschlandticket soll für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sinne des § 2 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) gelten. Der Verkehr mit Taxen kann nur im Ausnahmefall des § 2 Satz 3 Regionalisierungsgesetz öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sein. In diesen Fällen muss das jeweilige Land prüfen, ob weitere landesspezifische Regelungen notwendig sind.“
Die Antwort veranlasste Donth zu einer Presseerklärung, in der er dem Verkehrsministerium eine fehlende klare Haltung vorwirft. „Zum 1. Mai soll das 49-Euro-Ticket starten – doch die Bundesregierung scheint die Verkehre, die zum öffentlichen Personennahverkehr gehören, nicht zu kennen.“ Für Michael Donth ist klar: „Die Liste an offenen Fragen zur Einführung des 49-Euro-Tickets wird immer länger – diesmal betrifft es die Taxen. Die Länder haben bereits finanziell, organisatorisch und zeittechnisch hohen Druck. Wenn jetzt auch noch jedes Land einzeln prüfen soll, ob es Regelungen zur Einbindung von Taxen in das 49-Euro-Ticket bedarf, wird ein erfolgreicher Start zum 1. Mai noch unwahrscheinlicher. Und vor allem wird die bundesweite Einheitlichkeit auch auf diesem Feld vom Ministerium ausgehebelt und ein weiterer Flickenteppich geschaffen.“
Donth gibt zudem den Taxiverbänden Recht, die immer wieder darauf hinweisen, dass das Taxi gerade auf dem Land und zu Randzeiten eine wichtige Rolle für die flächendeckende Mobilität spielt. „Die Bundesregierung sollte ihre Haltung zum Einbezug des Taxi-Verkehrs daher dringend klarstellen. Andernfalls wird nach den eigenwirtschaftlichen Busverkehren der nächste Bereich des ÖPNV in Gefahr gebracht.“
Neu ist die Thematik nicht. Die Meinungsverschiedenheit zwischen Donth und Theurer zeigt allerdings nach Ansicht von Michael Oppermann, Geschäftsführers des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), eine Lücke in der Gesetzgebung auf. Während der BVTM bereits letztes Jahr ausführlich darlegte, dass zur Einbindung des Taxis in den ÖPNV bzw. in die Berechtigung, überhaupt Regionalisierungsmittel zu erhalten, jedes Bundesland seine eigenen Nahverkehrsgesetze anpassen muss, will Donth die Bundesregierung in die Pflicht nehmen und den Ländern bzw. den Kunden langwierige Gesetzgebungsverfahren auf Länderebene ersparen.
Auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) hat sich der Problematik angenommen. Bevor Michael Donth die Anfrage stellte, hatte TMV-Büroleiter Roman Zhdanov sich mit Donth zu einem Gespräch über die Regionalisierungsmittel getroffen. TMV-Geschäftsführer Patrick Meinhardt kommentiert Donths Presseerklärung: „Wir begrüßen die Initiative des CDU-Verkehrsexperten Michael Donth. Es muss einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Förderung von Taxen geben. Hier einzig auf die Länder zu verweisen, bringt keinerlei Vorteil für das Deutschland-Ticket im ländlichen Raum. Die Achillesferse des Deutschland-Tickets ist das katastrophale Angebot auf den weiteren Kilometern nach dem letzten Bus- und Zughalt. Das kann nur mit Taxen gelöst werden.“
Bei allen Unterschiedlichen Ansichten über die Zuständigkeit herrscht doch zumindest über den letzten Punkt Einigkeit im Taxigewerbe: Die Einbindung des Taxis in den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV in strukturschwachen Gebieten (auch Stadtteilen) wäre eine mehrfache Win-win-Situation: Die öffentliche Hand würde Kosten sparen, die Fahrgäste würden mobiler, das Taxigewerbe würde gestärkt und die Umwelt dadurch entlastet, dass keine neuen Fahrzeugflotten aus dem Boden gestampft würden. ar
Beitragsfoto: Michael Donth (Foto: Tobias Koch/CDU) und Michael Theurer (Foto: SKhaksari/Wikipedia)