Mit dem Ziel, die prekären Arbeitsverhältnisse von Plattformarbeitern in geregelte Bahnen zu lenken, ist die EU ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Taxis 4 Smart Mobility (T4SM) steuert dagegen.
In einem Entwurf hatte die Europäische Kommission vorgesehen, dass sogenannte Plattformarbeiter besser geschützt werden. Beispielsweise sah der Entwurf vor, dass europaweit ca. 5,5 Millionen Menschen in ein Angestelltenverhältnis bei Uber, Deliveroo und Co. übergehen. Das hätte bei strenger Auslegung im gleichen Atemzug auch bedeutet, dass Taxiunternehmer automatisch Angestellte der Taxizentralen würden.
Der Zusammenschluss verschiedener europäischer Taxi Organisationen Taxis 4 Smart Mobility (T4SM), der aus Deutschland vom Bundesverband Taaxi und Mietwagen (BVTM) und von der Zentralenvereinigung Taxi Deutschland unterstützt wird, hat bereits seit Aufkommen des Entwurfs unermüdlich Überzeugungsarbeit geleistet, um genau dies zu verhindern. Das ist bereits erfolgreich auf der Ebene der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament geschehen. Nun steht eine Abstimmung vor dem Europäischen Rat an. 4SM hat sich deshalb gemeinsam mit der International Road Transport Union (IRU) in einem Brief an den Council der EU gewandt.
In dem Brief, der an den Minister Johan Pehrson aus Schweden gerichtet ist, jenes Land,d as aktuell den Ratsvorsitz hat, weist T4SM darauf hin, dass der Vorschlag, den Plattformarbeitern die ihnen zustehenden Arbeitsrechte zu garantieren, prinzipiell begrüßt wird, mahnt aber auch davor, welche Folgen das für die Mobilität in den Städten bedeuten würde. Auch für die Verbraucher würde dadurch ein Nachteil entstehen.
Deshalb fordert T4SM, dass die Definition von digitalen Arbeitsplattformen genauer formuliert wird und dass sich der Europäische Rat dem Europäischen Parlament anschließt, das sich darauf geeinigt hat, dass Taxidienste anders behandelt werden sollten als digitale Arbeitsplattformen für Ride Hailing. Zudem fordert man den Rat der EU dazu auf, die Kriterien für die Feststellung der Beschäftigung zu definieren, um sicherzustellen, dass der Taxisektor nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.
Wenn der Europäische Rat der Empfehlung folgt, wird es ein ganz klare Trennung geben zwischen Unternehmern, die von einem Ride Hailing-Unternehmen abhängig sind und von Taxiunternehmern, die sich von einer Zentrale vermitteln lassen. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Europa Palace pixabay