Die Verkehrsminister der 16 Bundesländer haben sich vergangene Woche auf eine Prüfung der Kleinen Fachkunde für angehende Taxi– und Mietwagenfahrer verständigt. Damit kann nun eine Arbeit beginnen, die man eigentlich schon vor mindestens 20 Monaten hätte machen müssen. Taxivertreter drängen zur Eile.
Seit mehr als zwei Jahren müssen Neubewerber als Taxi- oder Mietwagenfahrer zumindest theoretisch eine kleine Fachkunde nachweisen. Praktisch konnte diese Neuregelung aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bisher allerdings noch nicht umgesetzt werden, weil dazu zunächst einmal zwei Tatsachen definiert werden mussten: Erstens, welche Inhalte eine solche Fachkunde haben muss und zweitens, wie und ob sie überhaupt geprüft werden muss.
Zumindest bei der Prüfungsfrage hat man sich nun festgelegt. Es wird eine Prüfung geben und man will diese online bzw. digital durchführen. Darauf haben sich die Verkehrsminister der 16 Bundesländer bei ihrer turnusgemäßen Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 22. und 23. März in Aachen verständigt. Sie folgen damit einem Vorschlag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) als auch der Taxi- und Mietwagenverband (TMV) hatten dies von der Politik und ganz speziell vom verantwortlichen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gefordert. Widerstand gegen eine solche Prüfung gab es dagegen von einer Initiative, deren Interessenvertreter unter anderem auch aus dem Lager der Plattformvermittler – hier besonders von Uber- kamen.
Entsprechend erleichtert fielen daher die Reaktionen aus dem BVTM und dem TMV aus. „Unsere Argumente haben am Ende überzeugt. Eine Fachkunde ohne Prüfung wäre zur Farce verkommen“, äußerte sich Herwig Kollar, Präsident des BVTM. „Dieser Beschluss ist auch eine rote Karte für Uber & Co, die bis zur letzten Sekunde gegen eine Prüfung gekämpft haben“, verkündet Patrick Meinhardt, Geschäftsführer des TMV.
Widerstände und Ängste gegen eine solche Prüfung hatte es auch aus den eigenen Taxireihen gegeben. Man musste daher für eine Lösung kämpfen, die auch den grassierenden Fahrermangel berücksichtigt habe. „Durcheinanderlaufen hilft nicht. Im Bundesverband haben alle Mitgliedsorganisationen ihre jeweiligen Sichtweisen beigetragen und sich dann auf eine gemeinsame Linie verständigt. Nur so gelingt gute gewerbepolitische Arbeit“, bekräftige der BVTM-Präsident. „Die Pflicht zur Online-Prüfung ist ein guter Kompromiss aus Qualität und Pragmatismus, für den wir auch in vielen Gesprächen beim Bund und den Ländern geworben haben.“
Bevor es allerdings zu der nun festgelegten Prüfung kommt, müssen zunächst einmal die Inhalte definiert werden, die von den neuen Taxi- und Mietwagenfahrern nachgewiesen werden müssen. Diese Definition ist nach wie vor Aufgabe des Bundesverkehrsministeriums (BMDV). Das haben die Minister in ihrer Konferenz letzte Woche noch einmal bekräftigt. Unter dem Tagesordnungspunkt 6.9 der VMK heißt es dazu wörtlich: „Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMDV, die Prüfungsinhalte festzulegen und gemeinsam mit den Ländern abzustimmen.“ Diese Abstimmung solle bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2023 erfolgen. Dort solle das BMDV „über den Stand der Umsetzung berichten“.
Somit ist auch klar, dass die Kleine Fachkunde noch nicht so schnell kommen wird. Von der Einführung des Gesetzes bis zur praktischen Umsetzbarkeit wird es also mindestens drei Jahre dauern. Patrick Meinhardt vom TMV echauffiert sich darüber ganz besonders: „Dies ist einer der peinlichsten und dilettantischsten Vorgänge, die ich in meinem politischen Leben kennengelernt habe.“ Auch Thomas Grätz, ehemaliger Geschäftsführer des BVTM und inzwischen unter anderem für den TMV als juristischer Berater tätig, sprach in einer Veranstaltung am vergangenen Wochenende davon, dass es peinlich sein, dass man für solch eine kleine Sache so lange brauchen würde.
Grätz erinnerte auch daran, dass die aktuellen Ausnahmegenehmigungen im August 2013 größtenteils auslaufen werden. Weil im August 2021, dem eigentlichen Start der Fachkunde-Pflicht, noch keine Inhalte feststanden, hatte man den Nachweis per Verordnung für zwei Jahre ausgesetzt.
Die Behörden müssen sich früh genug darum kümmern, dass diese Ausnahmegenehmigung entweder verlängert wird oder durch eine andere Regelung ersetzt wird“, sagt Grätz. Ansonsten droht, dass Genehmigungsbehörden ab August 2023 den Neubewerbern gar keine Personenbeförderungsscheine mehr ausstellen dürfen – was faktisch einem Berufsverbot gleichzusetzen wäre.
Zumindest in Bayern ist man sich dieser Tragweite durchaus bewusst. Dort hatte vor kurzem während einer Veranstaltung der Münchner IHK ein Teilnehmer aus dem bayerischen Verkehrsministerium die nächsten Schritte skizziert. Anfang April sei eine weitere Besprechung mit allen Branchenverbänden bei der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums in Bonn geplant. „Wenn dann ein Zeitplan für die Umsetzung konkret werde, könne auch eine Verlängerung bzw. Anpassung der bisherigen Übergangslösung angegangen werden.
Bei der Erstellung der Inhalte kann das Verkehrsministerium auf die Expertise aus dem Taxigewerbe zählen. „„Wir haben frühzeitig unsere Unterstützung zugesagt und werden diese Zusage jetzt auch einhalten“, verspricht Kollar vom BVTM. „Schön, dass wir endlich über Inhalte sprechen können.“
Der Bundesverband hat dazu bereits in seinen Ausschüssen konkrete Vorschläge ausgearbeitet. „Der Themenkatalog gliedert sich in die Themen Verkehrsverhalten (Beispiel: Kindersicherung), besondere Anforderungen für den Gelegenheitsverkehr (Beispiel: Beförderungspflicht, Rückkehrpflicht), Steuerrecht und Zivilrecht (u.a. Anwendungsbereich verminderter Steuersatz), Überfallsicherheit (Vorschriften und Prävention) sowie Dienstleistung und Service“ – wobei letzteres „hoffentlich selbsterklärend“ ist, wie der BVTM süffisant hinterherschiebt.
Bei solch einer Vorarbeit kann man auch auf eine schnelle Umsetzung drängen: „Die Verkehrsministerkonferenz hat grünes Licht gegeben, jetzt wollen wir gemeinsam Gas geben“, sagt Kollar. Patrick Meinhardt vom TMV nennt sogar ein konkretes Datum: „Wenn die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Herbstsitzung am 11. und 12. Oktober über den Stand der Umsetzung informiert werden will, muss bis dorthin inhaltlich und organisatorisch alles stehen. Wir haben als TMV einen Qualitätsanspruch und erwarten, dass der Kleine Fachkundenachweis unmittelbar danach starten kann – also möglichst zum 1. November, spätestens zum 1. Dezember.“ jh
Beitragsfoto. Remmer Witte
Mir fehlen die Worte… anstatt für weniger Bürokratie und Hürden zu kämpfen, setzt man sich dafür ein welche zu bekommen. Vor allem im ländlichen Raum, wo man über jeden Aushilfsfahrer froh ist wird diese zusätzliche Hürde Menschen abhalten in dieser Branche zu arbeiten. Dann fahren Sie lieber Essen aus oder arbeiten da wo sie diese Hürde nicht nehmen müssen. Der Gedanke ist löblich, aber nur dem Mietwagen oder Plattformen wie Uber eins „auszuwischen“ der falsche Ansatz!
Dank für diesen Leserkommentar! Wir geben hier allerdings zu bedenken, dass ein Fahrer, der Essen ausfährt, eine nicht ganz so hoch einzustufende Verantwortung übernimmt wie ein Fahrer, der fremde Personen befördert. Dass hier die Hürde höher anzusetzen ist als bei Kurierfahrern, sollte deshalb selbstverständlich sein. Denkt man diesen Gedanken weiter, sollte ein Personenbeförderer aufgrund der höheren Verantwortung auch einen höheren Stundenlohn als der Kurierfahrer bekommen. Dass dies vielerorts nicht praktiziert werden kann, ist aber wieder ein ganz anderes Problem, das man mit Sicherheit nicht dadurch löst, dass man den Berufszugang für Personenbeförderer auf das Level der niedersten Tätigkeiten hievt. Das Motto: Wir zahlen dir nu das Mindeste, also erwarten wir auch keine Vorabqualifikation von dir, führt die Taxibranche in einen Strudel, aus dem es dann irgendwann kein Entrinnen mehr gibt.
Endlich geht zwar was weiter mit der Prüfung. Aber:
Es ist abzusehen, daß Uber und Co alles daran setzen werden, diese derart „leicht“ zu gestalten, daß sie auch wirklich der Dümmste noch besteht.
Es ist jetzt wichtig, sich dafür einzusetzen, daß der Inhalt auch fundiert beherrscht wird, um die Prüfung zu bestehen. Insbesondere bei der Deutschkenntnis muß da wirklich genau und umfassend abgefragt werden.
Auch bei der Durchführung online bin ich noch skeptisch:
Wie leicht ist es denn dann, heimlich auf dem Schoß in einem Spickzettel zu blättern? Oder daß neben dem zu Prüfenden ein unsichtbarer „Freund“ steht, der ihm die richtigen Antworten diktiert?
Da wir alle mal in der Schule waren, wissen wir auch, daß solcher Schindluder nur durch eine entsprechende Aufsichtsperson unterbunden werden kann. Sonst verkommt diese kleine Fachkunde zur Farce.
Die Weichen für eine echte Prüfung können nur jetzt noch gestellt werden. Also bitte auch unbedingt dafür einsetzen.