Der Stadtstaat passt zum 1.7. erneut die Beförderungsentgelte an. Dazu gehören eine neue zeitliche Differenzierung mit deutlich höheren Preisen nachts und am Wochenende sowie ein dritter Festpreis.
Die wichtigsten Änderungen in wenigen Sätzen zusammengefasst:
• Die erste der beiden Degressionsstufen entfällt.
• Zu den zwei Festpreisen, die sich kaum ändern, kommt ein dritter für kurze Fahrten hinzu.
• Es gibt weiterhin zwei Tarifstufen, die zu unterschiedlichen Zeiten gelten.
• Bei der höheren Tarifstufe liegt der Grundpreis um zwei Euro und die Kilometerpreise um 10 Cent über denen der niedrigeren Tarifstufe.
• Allerdings gilt bisher die überwiegende Zeit (zwei Drittel der Woche) die niedrigere Stufe (bis auf zwei dreistündige Zeitfenster an Werktagen ohne Samstag, an denen die höhere Tarifstufe gilt). Ab dem 1. Juli ist es in etwa umgekehrt: Den überwiegenden Teil der Woche gilt die höhere Tarifstufe (und nur während eines fünfstündigen Zeitfensters an Werktagen einschl. Samstag gilt die niedrigere Tarifstufe).
• Der Minutenpreis für Wartezeit steigt geringfügig.
Die ausführliche Beschreibung mit Einzelheiten:
13 Monate nach der letzten Anpassung ändert die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg erneut die Taxifahrpreise. Das hat der Hamburger Senat diese Woche beschlossen. „Zum 1. Juli werden die Fahrpreise angepasst, um die Wirtschaftlichkeit der Taxenunternehmen vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten abzusichern“, wie es in einer Pressemeldung auf dem Internetportal der Landesverwaltung heißt. Durch die Abschaffung der bisherigen ersten Degressionsstufe bei der Kilometermarke 4,0 wird der Tarif etwas übersichtlicher. Vorsorglich weist die BVM darauf hin, dass die Hamburger Fahrpreise „gleichzeitig weiterhin auf dem Niveau vergleichbarer Städte wie München, Frankfurt, Köln, Stuttgart und Leipzig“ lägen.
Bei allen folgenden Preisbeispielen und ‑vergleichen bleiben die Festpreise zunächst unberücksichtigt. Sie sind erst in den letzten vier Absätzen Thema.
Die Preistabelle der BVM sagt zunächst aus, dass in den preisgünstigeren Zeiträumen der Grundpreis von 3,90 auf 4,00 Euro und in den anderen Zeiträumen von 5,00 auf 6,00 Euro steigt und die Kilometerpreise – unabhängig von der Tageszeit – bis zur 4-km-Marke gleich bleiben und danach um jeweils 20 Cent steigen. Das klingt nach einer moderaten Erhöhung.
Die Besonderheit liegt aber in einer grundlegenden Neuerung der zeitlichen Aufteilung, wann welche Fahrpreise gelten. Dazu heißt es in der Pressemeldung, es werde „ein preisgünstigerer Zeitkorridor montags bis freitags von 10:00 bis 15:00 Uhr eingeführt. In dieser Zeit liegt der Grundpreis bei 4 statt 6 Euro im neuen Regeltarif. Zudem liegt der Preis für jeden durchfahrenden Kilometer um 10 Cent unter dem Hauptzeitentarif.“
Auf den ersten Blick klingen die Bezeichnungen der Zeiträume verwirrend: Während die nachfragestarken Zeiten bisher „Hauptverkehrszeiten“ genannt wurden, ist im künftigen Tarif von „Zwischenzeiten“ und „Hauptzeiten“ die Rede, die mit der bisherigen Einteilung wenig gemeinsam haben.
Im Klartext: Während bisher zwischen den „Hauptverkehrszeiten“, auch „Rush hour“ genannt (Mo-Fr 7-10 Uhr und 16-19 Uhr) und den „übrigen Zeiten“, auch „Nebenzeit“, differenziert wird, gibt es künftig „Zwischenzeiten“ (Mo-Fr 10-15 Uhr) und „Hauptzeiten“ (alle anderen Zeiten).
Unter dem Strich bedeutet dies: Während es bisher montags bis freitags jeweils zwei Zeitfenster à drei Stunden gab, in denen die Fahrpreise höher lagen als zu allen anderen Zeiten, liegen die Fahrpreise künftig zu jeder Tages- und Nachtzeit höher als im Zeitfenster montags bis samstags von 10 bis 15 Uhr. Das ist in der folgenden Grafik veranschaulicht: Das werktägliche Abend-/Nacht-Zeitfenster von 19 bis 7 Uhr sowie die kompletten Sonn- und Feiertage gehören aus Fahrgastsicht künftig nicht mehr zum preisgünstigeren Zeitsegment (heller Farbton), sondern zum teureren (dunkler Farbton).
Lag dem bisherigen Modell mit der „Hauptverkehrszeit“ offenbar der marktwirtschaftliche Gedanke zugrunde, zu Zeiten größerer Nachfrage nach Taxis auch höhere Preise aufzurufen – ähnlich wie bei Hotels, die zu Messezeiten teurer sind –, so scheint man mit dem neuen Modell mit Haupt- und „Zwischenzeiten“ einen Anreiz für Kunden schaffen zu wollen, die weniger zeitgebunden sind, das Taxi eher in der auftragsschwachen Mittagszeit zu nutzen.
Fahrten, die werktags zwischen 10 und 15 Uhr beginnen, werden demnach nicht drastisch teurer: Für 10 Kilometer zahlt der Fahrgast 4,6 Prozent mehr, für 20 Kilometer 7,3 Prozent mehr und für 30 Kilometer 8,6 Prozent mehr als bisher.
Etwas deutlicher fällt die Preiserhöhung während der beiden werktäglichen Zeitfenster aus, in denen bisher schon die höhere Tarifstufe gilt (Mo-Fr 7-10 und 16-19 Uhr): Für 10 Kilometer zahlt der Fahrgast in diesen Zeitfenstern künftig 7,3 Prozent mehr, für 20 Kilometer 8,7 Prozent mehr und für 30 Kilometer 9,4 Prozent mehr als bisher.
Diese beiden Zeitfenster machen aber nur jeweils ein knappes Sechstel der Wochenzeit aus. Für die restlichen knapp zwei Drittel der 168 Stunden, aus denen eine Woche besteht, genauer gesagt für 108 Stunden pro Woche, gilt bisher der niedrigere Tarif und künftig der höhere. Das bedeutet, dass zu allen Zeiten, die nicht zu den eben genannten Zeitfenstern gehören (also Mo-Fr 0-7 h, 15-16 h, 19-24h; Sa 0-10 h, 15-24 h; So und feiertags komplett) der Preis für die 10-Kilometer-Tour um 15,4 Prozent steigt, für 20 Kilometer um 16,2 Prozent und für 30 Kilometer um 16,6 Prozent.
(Bis hierher sind bei allen Preisbeispielen die Festpreise unberücksichtigt geblieben.)
Der Preis für Wartezeit steigt von 60 auf 63,33 Cent pro Minute, wobei der Hamburger Tarif ebenso wie der Berliner Tarif die Besonderheit einer Karenzminute beinhaltet. Dazu heißt es auf der offiziellen Hamburger Internetseite: „Von den Großstädten gibt es nur in Hamburg und Berlin eine entgeltfreie Wartezeit von einer Minute. Beispielsweise an der roten Ampel läuft das Taxameter erst nach Ablauf von einer Minute weiter. In anderen Städten wirkt sich eine Wartezeit ab der ersten Sekunde preiserhöhend aus. Dadurch beträgt der Wartegeldanteil in Hamburg lediglich rund 2 Prozent des Fahrpreises, in anderen Städten sind bei Vergleichsfahrten Wartegeldanteile von bis zu 14 Prozent ermittelt worden. Die Hamburger Regelung führt dazu, dass der Fahrpreis vor Fahrtantritt relativ präzise vorausgesagt werden kann.“
Eine weitere Besonderheit des Hamburger Tarifs sind die Festpreise, die bisher wie folgt gelten: Für Strecken bis zu 12 Kilometern kann auf Wunsch des Fahrgastes ein Pauschalpreis von 33 Euro aufgerufen werden. Für Strecken von über 12 bis zu 22 Kilometern sind es 50 Euro. Wünscht der Fahrgast einen solchen Festpreis, so muss die die Taxiuhr bei Antritt der Fahrt bereits entsprechend eingeschaltet werden.
Auch dieser Teil des Tarifs ist neu strukturiert worden. Künftig kosten optionale Pauschalfahrten bis 5 km 20 Euro, über 5 bis 12 km 37 Euro, und der Pauschalpreis von 50 Euro gilt nur noch für Fahrten bis 20 km, nicht mehr bis 22 km Länge.
Diese ortsunabhängigen Pauschalpreise sind weitgehend einmalig in Deutschland. Einzig in Berlin ist eine Kurzstrecke von bis zu zwei Kilometern Länge pauschal für 6,00 Euro erhältlich – ebenfalls nur auf ausdrücklich geäußerten Wunsch des Fahrgastes.
Eine andere Art von Festpreisen findet sich im Tarif der sächsischen Landeshauptstadt Dresden sowie im Tarif, der rund um den Flughafen München gilt, also in der Stadt München und den Landkreisen München, Erding und Freising. In jenen beiden Tarifgebieten sind jeweils Festpreise für Fahrten zwischen Flughafen, Bahnhöfen und Messegelände festgelegt. ar
Weitere Taxitarife eines Großteils aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte sind in unserer bundesweiten Übersicht zu finden.
Tabellen und Grafiken: Axel Rühle
Beitragsfoto: Simi
TSE: Sind die neue Hamburger Taxi-Tarif und Taxi-Festpreise TSE tauglich formuliert?
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Als Entwickler einer itTax-Meter-Kasse mit integrierten EU-Taxameter und TSE wünsche ich mir im Interesse des Gewerbes, das sich Behörden und Berichterstatter auf eine einheitliche Wortwahl der Tarifnamen, Begriffe, Tarifnennung und Tarif Nr. für die TSE und den Herstellern von Taxameter und Wegstreckenzähler einigen könnten.
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Damit die Unternehmer diese Tarif- Namen und Nummern zukünftige für die TSE voll nutzen können, bzw. der Aufzeichnungsplicht aller Geschäftsvorgängen nachzukommen. Mit den alten EU-Taxameter Typ P, die mit TSE nachzurüsten sind, oder den zukünftigen softwarebasierten Taxameter Typ U unter Verwendung eines Tablets usw. ist eine verständliche einheitliche Tarifnennung und Tarif Nr. in den Tarifordnungen von Kommunen zwingend.
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Dies gilt für alle Tarife bei Taxi- und Mietwagen (Mindesttarifkontrolle), seien es verordnete Tarife, Festpreis-Tarife, und freiwillig durch den Unternehmer anwendbare Tarif die nicht der Verordnung der Kommune unterliegen, z.B. Bestellfahrten ausserhalb dem Tarifgebiet, Vereinbarte Fahrten, mit oder ohne Festprise über 50 km, Krankentransporte, Liefertransporttarife die mit Taxifahrzeugen durchgeführt werden usw.
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Um- Informative Belege für Fahrgäste ausdrucken zu können und der Unternehmer seine Auswertungen der Fahrten machen kann, muss ersichtlich sein, mit was für einer Tarifnennung Tarif- Namen und Nummer die Fahrt berechnet und durchgeführt wurde.
Aus der Zehnjährigen Erfahrung mit Festpreisen in der Schweiz weiss man, dass es dann doch nicht immer bei den vereinbarten Festpreisen bleiben kann und es auch bei Festpreisfahrten in der Handhabung Unterschiede geben kann. Nachstehend einige Bespiele:
Destinations-Festpreise Tarifordnung Kommune z.B. für Airport-Messe und umgekehrt / TDFAM/ 1. Festpreis. 85.00 €
Destinations-Festpreise Tarifordnung Kommune z.B. für Airport-HB und umgekehrt/ TDFAH / 2. Festpreis. 35.00 €
Km-Festpreis n. Tarifordnung verordnet bzw. freiwillig oder zwingend anzuwenden? / TKF5/ 3 Festpreis 20.00 €
Km-Festpreis n. Tarifordnung verordnet bzw. freiwillig oder zwingend anzuwenden? / TKF12 / 4 Festpreis 37.00 €
Km-Festpreis n. Tarifordnung verordnet bzw. freiwillig oder zwingend anzuwenden? / TKF20. / 5 Festpreis 50.00 €
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Unabhängig welches Festpreismodell angewendet wird, ist gemäss TSE-Entwurf vor dem Start der Fahrt der dem Festpreis zugeordnete Tarif auszuwählen, den Betrags des Festpreises bei dem Taxameter oder Wegstreckenzähler einzugeben damit dieser während der ganzen Fahrt dem Kunde sichtbar angezeigt wird!
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Wie bei einer normalen Taxi- Tariffahrt kommt es bei Festpreisfahrten immer vor, dass sich das Kundenverhalten und die Anforderungen bereits vor dem Start oder während der Fahrt sich ändern z.B. Fahrgäste;
• lassen die Fahrer bei vereinbarter Startzeit für den Abholtermin mehr als zwei Minuten warten.
• wünschen eine andere Route zu fahren als die kürzeste die mit der Festpreiskalkulation errechnet wurde.
• wünschen auf der gewählten Route ein Zwischenstopp und lassen da den Fahrer mehrere Minuten warten.
• wünschen ein anderes Ziel anzufahren als das beim Start oder in der Kunden-App ausgewählte.
• wünschen ein oder mehre Zwischenziele anzufahren, die bei dem Start der Fahrt nicht bekannt waren.
• wollen bereits kurz nach dem Start die Fahrt abbrechen, weil sie sich was anders überlegt haben.
• können ihre Wünsche und durch ihr Verhalten mit vielen verlangen Änderungen während der Fahrt so beeinflussen, was nicht in dem vereinbarten oder verordneten Festpreis enthalten sein kann.
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Daraus ergibt sich, dass auch bei einem Festpreis während der Fahrt mit Absprache der Fahrgäste auf die Tarifberechnung des im hintergrundlaufenden Taxameter umgeschaltet werden kann und es keinen Festpreis mehr ist, wie es PTB festhält. Bei modernen Taxametern wird das möglich sein, PTB muss es nur zulassen bzw. es muss diese Möglichkeit bei PTB eingefordert werden.
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Bei der Darstellung in der Tabelle für die drei neuen Festpreise ist es zu wenig genau klar dargestellt was da verordnet worden ist. Die Taximeter berechnen genau mit Schritten von 0.10 € Anzeige für die Fahrpreis und keine vollen km. Was gilt dann, ist 0.001 bis 4.999 km / 5.000 bis 9.999 km / 10.000 bis 19.999 oder ist da gemeint 0,001 bis 5,999 km / 6,000 bis 10,999 km / 11,000 bis 20.999
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Die Zukunft im Taxigewerbe wird noch viele neuen verordnete oder vereinbarte Tarife bringen. Der schreibende denkt da an die On-Demand dienste die im Auftrag der Kommunen vom Taxigewerbe viel effektiver, preisgünstiger ausführbar sind als die viel Geld subventionierten Projektversuche von den öffentlichen Verkehrsbetrieben.
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Fazit: Es erscheint eine berechtige Forderung an die Verordnungsgeber von Tarifordnungen zu sein, dass diese es in den Tarifordnungen formulieren mit einer Tarif-Nr., Tarif-Kurznamen und evtl.- Tarif-Langnamen, die Geltungszeit Tage und Uhrzeiten und erst dann die Tarif-Parameter usw. Auch die Zuschläge und Extras sollten einem Tarif zugeordnet werden, da sie nicht für alle Tarife gleich sein müssen.
Es empfiehlt sich den gebräuchlichsten Taxi-Tarif auf T01 zu setzen T steht für Taxi und M für Mietwagen wie in der TSE formuliert. Es nur eine Frage der Zeit ist, dass es Einheitsmessgeräte geben wird die als Taxameter und Wegstreckenzähler benutz werden können für Mischbetriebe.