Mit klarem Votum der Delegierten und Rückendeckung durch ein Gutachten hat der Verband verbesserte Konditionen mit den Krankenkassen ausgehandelt. Die Unternehmen erhalten künftig deutlich höhere Vergütungen.
Auf seiner satzungsgemäßen Delegiertenversammlung am 1. Juni in Schwerte thematisierte der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) die Verhandlung mit den Krankenkassen über eine neue Vergütungsvereinbarung.
Die nun ausgehandelten Konditionen sehen bei einer Laufzeit von 27 Monaten eine Erhöhung der Vergütungswerte um bis zu 16 Prozent zum 1.10.2023 sowie weitere Erhöhungen um bis zu 3,8 % zum 1.7.2024 und um bis zu 3,7% zum 1.3.2025 vor.
Der VSPV hatte sich im vergangenen Jahr lange dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung verweigert, da die Angebote aus seiner Sicht völlig unzureichend gewesen waren. Stattdessen hatte der Verband aus Dortmund gemeinsam mit der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e. V. (FPN) das renommierte Hamburger Gutachterbüro Linne+Krause konsultiert und ein „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Sondervereinbarungen in Nordrhein-Westfalen“ erstellen lassen.
Zum Jahresende 2022 wurde zur Überbrückung zunächst eine Vergütungsvereinbarung für neun Monate geschlossen. Nachdem der Verband dann erfolgreich Verhandlungen mit dem Ziel führte, im ersten Schritt ab dem 1.10.2023 auf die gutachterlich festgestellten Werte zu kommen, wurde auch grundsätzliche Einigkeit über einen westfalenweiten Vertrag betreffs Fahrten mit Behindertentransportkraftwagen (BTW) erzielt. In einer Phase der Verhandlungen, in der es nur noch um die Formulierung zu Sonderkündigungsrechten im Hinblick auf den Mindestlohn ging, sei der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf Betreiben seiner Mitgliedskassen allerdings ausgeschert und habe „weiteren grundsätzlichen Gesprächsbedarf“ angemeldet.
Auf diese Ausgangslage hin fassten die VSPV-Delegierten die erforderlichen Beschlüsse, dass der Verband die Verträge zu den avisierten Konditionen schließen kann, und erteilte dem Vorstand und der Geschäftsführung Auftrag und Ermächtigung, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Kündigung des Rahmenvertrages mit dem VdEK zu treffen, um diesen ebenfalls zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.
Die Vorgehensweise steht im Einklang mit den Empfehlungen, die Gisela Spitzlei, Abrechnungsexpertin des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), in der demnächst erscheinenden DACH-Ausgabe der Taxi Times ausspricht: „Da Taxifahrten je nach Vergütungsvereinbarung einer Sondergenehmigung nach § 51 PBefG bedürfen, sind Vergütungsverträge auf Landesebene sinnvoll. Anders ist es bei den Rahmenverträgen, die Vereinbarungen beinhalten, wie, wann und zu welchen Voraussetzungen eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen kann. Da hierbei Bundesgesetze eine Rolle spielen, sollte über einen einheitlichen Rahmenvertrag mit bundesweiter Gültigkeit nachgedacht werden.“ [Auszug aus Taxi Times DACH, 2. Quartal 2023, die Ausgabe wird allen Premium-Abonnenten Mitte Juni zugeschickt] ar
Beitragsfoto: Axel Rühle