Das Umweltbundesamt hat die Beantragung für die THG-Quote eingeschränkt. Wegen Überlastung des Personals schauen E-Auto-Besitzer, deren Wagen nach dem 1. November zugelassen werden, für dieses Jahr voraussichtlich in die Röhre.
Der Grund ist so banal wie unverständlich: Das Umweltbundesamt beklagt die Überforderung seiner Mitarbeiter und will deshalb nur noch Anträge bearbeiten, die von den THG-Anbietern bis spätestens zum 15. November eingereicht werden. Für den E-Taxi Unternehmer bedeutet das, dass er in diesem Jahr seinen Antrag bei den THG-Anbietern bis zum 1. November gestellt haben muss. Danach ist das nicht mehr möglich und die Prämie entfällt für das gesamte Jahr
Auf eine entsprechende Kritik der THG-Verbände hat, wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilte, ein Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) mit den folgenden Worten reagiert. „Strommengen aus Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende zugelassen werden, können nun nicht mehr gemeldet werden. Dies ist eine der kleineren Einschränkungen, die eingezogen werden mussten, damit für alle ein schneller und reibungsloser Vollzug ermöglicht wird. Wir möchten vermeiden, dass Menschen zukünftig lange auf ihre Bescheide warten müssen.“
Für den noch recht jungen THG-Bundesverband ist das ein unhaltbarer Zustand und er rechnet in einer Pressemitteilung vor, welche Folgen das nach sich ziehen würde: „Der Kabinettsbeschluss würde rund 35 Prozent der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. Das zumindest lassen die Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik 2022 befürchten.“ Das würde, wenn man die Zahlen des vergangenen Jahres zugrunde legt, rund 160.000 Elektrofahrzeuge von der THG-Quote ausschließen.
Der Geschäftsführer des Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) Axel Schäfer findet dafür klare Worte. „Für uns ist es unverständlich, wie man so reagieren kann. Das sendet völlig falsche Signale für die Mobilitätswende. Es müssen Anreize gesetzt werden, weiterhin die Elektromobilität voranzutreiben. Stattdessen werden – vor allem Unternehmen – weiter Steine in den Weg gelegt. Anstatt mehr Personal einzusetzen, werden die Öffnungszeiten heruntergefahren. Digitalisierung von Prozessen bei deutschen Behörden? Fehlanzeige! Da kürzt man lieber die Öffnungszeiten, denn die Kundinnen und Kunden sind bekanntlich die einzigen, die stören.“
Diese Vorgehensweise wird auch deshalb kritisiert, weil viele Unternehmen gar keinen Einfluss auf den Tag der Zulassung haben – was auch durch die weiterhin anhaltenden Lieferprobleme geschuldet ist. Der Verband fordert deshalb, dass das Einreichungszeitfenster tendenziell eher verlängert wird und schlägt den 30. Juni des Folgejahres zum Verpflichtungsjahr vor. „Gerade jetzt muss die Politik Anreize für Unternehmen schaffen, die Elektrifizierung weiter voranzutreiben.“ sg
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