Je mehr Krankenfahrten auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung abgewickelt werden, umso weniger können Kassen die Preise drücken. Für die Region Westfalen-Lippe ist dem Taxi-Verband NRW jetzt eine deutliche Erhöhung gelungen.
Nach langen ausgiebigen Verhandlungen konnte der Taxi-Verband NRW e.V. jetzt eine deutliche Steigerung der Vergütungen für sitzende Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen in Westfalen-Lippe erreichen. Wie der in Düsseldorf ansässige Verband, der Mitglied im Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) ist, mitteilt, tritt am 1. Oktober 2023 die neue Vereinbarung mit einer Laufzeit von 27 Monaten in Kraft. „Die Erhöhung umfasst insgesamt 16 Prozent und gleicht damit die außerordentlich schwierigen Marktbedingungen der Unternehmer aus.“
Der Verband hatte gegenüber den Verhandlungspartnern sowohl mit der jüngsten als auch mit der noch anstehenden Steigerung des Mindestlohnes argumentiert, außerdem mit dem gehobenen Kraftstoffpreisniveau und der Inflationsentwicklung. Ferner seien die schwierige Beschaffungssituation für Fahrzeuge und der Fahrermangel bedeutende Probleme für die Unternehmen.
Bereits zum 1. Juli 2024 wird es dann eine weitere Erhöhung um bis zu 3,8 Prozent geben. Auch über die erfolgreiche Vereinbarung zum Wegfall der Kilometerabstufung ab dem 51. Besetzt-Kilometer, die eine niedrigere Kilometervergütung zur Folge hatte, ist man beim Verband zufrieden: „Damit haben unsere Unternehmer eine langfristige Planungssicherheit und einen deutlichen Anstieg der Vergütungen bereits zum 1. Oktober 2023 für die sitzenden Krankenfahrten mit allen Krankenkassen in NRW.“
Auch die Unternehmer mit barrierefreien Fahrzeugen profitieren: Bereits zum 1. Juni 2023 hatte der Taxi-Verband NRW erstmalig einen kassenübergreifenden Rahmenvertrag für rollstuhlgebundene Krankenfahrten erzielen können. Es sei gelungen, einen an die Vergütung für sitzende Krankenfahrten angelehnte Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen in Westfalen-Lippe zu schließen. „Für die Mehraufwände der BTW-Fahrt erhält der Unternehmer die doppelte Vergütungspauschale aus dem Vertrag für die sitzende Krankenfahrt zzgl. der dort vereinbarten KM-Entgelte. Damit gelten die genannten Erhöhungen für die sitzende Krankenfahrt bereits ab dem 01. Oktober 2023 auch für den BTW-Rahmenvertrag.“
Die Vereinbarung löst alle bisherigen regionalen Verträge ab und berechtigt Mitglieder des Taxi-Verbandes NRW e.V. zum sofortigen Beitritt durch die Abgabe einer Anerkenntniserklärung. ar
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