Mit dem jetzt veröffentlichten Anwendererlass zur Kassensicherungsverordnung, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, werden die schlimmsten Befürchtungen des Taxigewerbes wahr.
Wer zum Thema Gültigkeit der Kassensicherungsverordnung auch im Taxi immer noch dachte „schlimmer geht’s immer“, wird nun eines Besseren belehrt. Ab Januar 2024 unterliegen auch Taxameter der schon seit mehreren Jahren gültigen Kassensicherungsverordnung, welche die lückenlose Aufzeichnung aller Einnahmen durch Geschäftsbetriebe im Kundenverkehr dokumentieren soll. Das Bundesministerium der Finanzen BMF veröffentlichte jetzt seinen Anwendererlass zur Umsetzung dieser Entscheidung. Und der hat es in sich. Die wichtigsten Fakten:
- Ab 1.1.2024 müssen Taxameter mit einer technischen Sicherungseinrichtung TSE ausgestattet sein.
- Diese TSE wird durch die Bundesdruckerei zertifiziert und personalisiert.
- Das gilt auch für alle Taxameter mit INSIKA-Technik, die ab dem 1.1.2021 ausgerüstet wurden (Nr. 3.1.2.).
- Das gilt ebenfalls für alle Taxameter mit INSIKA-Technik, die ab dem 1.12021 in ein anderes Fahrzeug eingebaut wurden oder werden (Nr. 3.1.2.).
- Bis 31.12.2025 dürfen nur solche Taxameter mit INSIKA-Technik weiter betrieben werden, die vor dem 1.1.2021 ausgerüstet wurden und noch im gleichen Fahrzeug sind (Nr. 3.1.2.).
- Taxiunternehmen haben eine Mitteilungspflicht, welches System verwandt wird, und müssen dazu die Zertifizierungs-ID sowie die Seriennummer der verwendeten TSE angeben, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI festlegt (Nr. 1.16.).
- Durch den Einbau der TSE in die vorhandenen Taxameter erscheint ein kostenpflichtiger Besuch beim zuständigen Eichamt obligatorisch.
- Es ist verboten, Soft- oder Hardware zu bewerben oder in Verkehr zu bringen, die die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen (1.18.1.).
- Wann Wegstreckenzähler TSE-pflichtig werden, steht in den Sternen bzw. in „einem mit gesonderten BMF-Schreiben veröffentlichten Datum“ (Nummer 4.1.1).
Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) als auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) laufen Sturm gegen die Umsetzung der Verordnung.
BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann stellt dazu fest: „Am 30. Juni hat das BMF die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO verbreitet. Hierzu hatten wir vorab am 11. April Stellung genommen. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das BMF hat keine von uns angemahnten Korrekturen am Anwendungserlass vorgenommen. Unsere Stellungnahme wurde insoweit ignoriert.“
Als völlig unrealistisch bewertet der BVTM die Einführung der TSE-Pflicht zum 1.1.2024 für EU-Taxameter ohne INSIKA-Technologie und als untauglich und nicht praxisgerecht die Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technologie. Hier sei dringend eine kurzfristige Anpassung erforderlich. Darüber hinaus schaffe das BMF eine weitere „Unwucht“ zwischen Taxi und Mietwagen. Man müsse nun bewerten, „wie man die uns angeschlossenen Unternehmen bestmöglich unterstützen“ könne. Der BVTM hat für diese Woche eine nichtöffentliche Sitzung seines Fachausschusses Technik angesetzt. Daran werden auch Vertreter der Taxameterhersteller teilnehmen.
Auch der TMV bemängelt vor allem den avisierten Umsetzungstermin zum 1. Januar 2024 hinsichtlich der Ausrüstungsverpflichtung mit EU-Taxametern und meldet schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit an. Bis heute fehle es an den Festlegungen für die TSE, die Bundesdruckerei werde es nicht schaffen, die Anträge von zehntausenden Unternehmen auf Erteilung/Zertifizierung der TSE zeitnah zu bearbeiten und die Zulieferer seien nicht in der Lage, innerhalb weniger Monate die Branche mit den notwendigen Neugeräten zu versorgen. Auch die Eichämter könnten bei einer Flut von Bearbeitungen ihre eichgesetzlichen Aufgaben nicht in kurzer Zeit wahrnehmen.
TMV-Geschäftsführer Patrick Meinhardt: „Wir brauchen als Taxi- und Mietwagengewerbe zunächst einmal eine genaue Spezifikation der TSE, die bis zum heutigen Tag noch immer nicht vorliegt. Erst auf dieser Grundlage können logischerweise die Taxameterhersteller die schon in der Bearbeitung befindlichen Programme final fertigstellen. Zudem muss in diesem Prozess geklärt werden, inwieweit noch Genehmigungen durch die PTB notwendig werden. Damit die Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler nicht zu einem Rohrkrepierer wird, schlagen wir als TMV vor, dass das Bundesfinanzministerium zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen Runden Tisch einberuft, zu dem alle relevanten Gruppen, Verbände und Institutionen eingeladen werden.“
Die Verbände begrüßen dabei durchaus die grundsätzliche Motivation der vorliegenden Verordnung und stellen diese nicht in Frage. Sie kritisieren lediglich aufs Schärfste den fehlenden Realitätsbezug bei der Umsetzung und die Tatsache, dass der Taxi- und Mietwagenmarkt mit der fehlenden TSE-Pflicht auch für Wegstreckenzähler grob verzerrt wird. Beide machen dabei die komplette Ignoranz des BMF gegenüber ihrer Kompetenz aus.
Tatsächlich gab es Anfang 2023 zwar Gesprächsrunden des BMF mit der Industrie, welche die Taxameter anbietet. Allerdings waren hier keine Gewerbevertreter in die Diskussion einbezogen. Daher besteht wohl auch für die Zukunft wenig Hoffnung, hier noch Änderungen zu erreichen.
Mit Spannung kann man im Übrigen nun die Stellungnahmen der Softwareanbieter erwarten, die ihren Kunden bisher zugesagt hatten, die Pflichten der Kassensicherungsverordnung für sie erledigen zu können. Auch sie unterliegen nun den Anforderungen des Anwendererlasses und müssen sich eindeutig zum Thema erklären, wenn sie sich nicht der irreführenden Werbung schuldig machen und empfindliche Strafen riskieren wollen. Auch sie müssen Farbe bekennen, welche Leistung sie tatsächlich anbieten können.
Taxi Times stellt interessierten Premium-Abonnenten den neuen Anwendungserlass als PDF zu Verfügung (Mail an [email protected] mit Betreffzeile „TSE“ + Firmenname). Die technische Richtlinie des BSI ist hier abrufbar. Wir werden zudem in Kürze eine Übersicht veröffentlichen, welche den Taxlern aufzeigt, welcher Taxameter noch zukunftsfähig ist und für welchen Taxameter dafür mit welchem Umstellungsaufwand zu rechnen ist. rw
Hinweis der Redaktion: Alle bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.
Beitragsbild: Grafik Remmer Witte
Oh Gott bin ich froh das ich meine Taxi Konsessionen verkauft habe und diesen schmarrn nicht mehr mitmachen muss.
In der Tat wenn man das so liest kannst Du definitiv glücklich sein. UBER hat vermutlich im Hintergrund ganze Arbeit geleistet damit es den Taxis noch mehr
an den Kragen geht.
Wer es immer noch nicht wahrhaben will, wir leben in Deutschland. Hier kann sich der Kanzler nicht erinnern, etwas von einem Doppel Wumms gesagt zu haben. Also: legt euch alle wieder hin!
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen die Wegstreckenzähler ebenfalls diese Vorgaben erfüllen. Einen Zeitraum dafür wurde fahrlässiger weise nicht bestimmt. Oder gab es dazu Beeinflussung? Eine Befreiung von der Wegstreckenzählerpflicht gibt es mittlerweile nur unter eng eingegrenzten Definitionen. Soweit ist die Ausrüstung dann irgendwann mal klar. Wo wird denn vorgeschrieben, ob der WGZ überhaupt benutzt werden muss? Steht das dann irgendwie im Gesetz oder darf das jede Kommune selbst „überwachen/vorschreiben“ ;-))? Ein Umbauer HALE/Kienzle sagte mir letzte Woche, dass es bundesweit keine neuen WGZ auf dem Markt mehr gäbe. Neue werden nicht mehr produziert.
Wie gut das ich kein Taxiunternehmer mehr bin. In diesem Land wird man bestraft und Fremdbestimmt. In 12 Stunden 4 Fahrten schaffen in einer Stadt wie Düsseldorf sagt ja schon alles aus. Systematisch und kontinuierlich wurde eine Branche in den Abgrund gebracht – im besten Deutschland aller Zeiten reichen 12 Stunden Schichten nicht aus um die Familie ernähren zu können. Die Amerikanisierung schreitet immer weiter voran. Ein Armutszeugnis für einst so ein tolles Land. Hätte mir in meinen kühnsten träumen nicht vorstellen können dass hier mal Uber und Co. systematisch kriminell handeln und gegen alle Gesetze Verstößen! Statt sich um die wichtigen Dinge zu kümmern wird der 12 Stunden Schichten schiebende Taxifahrer immer weiter in den Abgrund gedrängt. Einfach nur Zerfallsmodus!
B M F EINE HAND WEISS NICHT, WAS DIE ANDERE TUT!
Mit Mail am 16. Juni 2023 hat das MBV [email protected] 7 Taxameter Hersteller angeschrieben mit der Frage über den Stand der Implementierung der TSE für die Anwendung in der Kassensicherungsverordnung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab dem 1. Jan. 2O24.
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AA24 und alle anderen Hersteller wurden um Mitteilung gebeten, inwieweit aus der Herstellersicht eine Implementierung bis zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden kann. Soweit wir Hersteller hinsichtlich einer rechtzeitigen Umsetzung Bedenken haben, wurden wir gebeten um begründete Mitteilung bis zum 10. Juli 2023 des benötigten weiteren Umsetzungszeitraums.-
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Dies haben wir bei AA24 getan und darauf hingewiesen, dass wir bereits bei unserer Abgabe 12. April 2023 der Stellungnahme und den Änderungsvorschlägen (die nicht berücksichtig wurden) darauf hingewiesen haben, dass wir den 1. Jan. 2024 als nicht realisierbar ansehen.
In unserer Maiantwort 6. Juni 2023 haben wir den 1 Januar 2026 als machbar angesehen, wenn kurzfristig noch alle offenen rechtlichen Fragen aus unserer Sichtweise die mit PTB, BMF und BSI zu klären sind, einheitlich ausgelegt werden, damit die TSE-Anwendungen bei allen Messgeräten EU-Taxameter Typ P und den neuen APP bzw. softwarebasierten Taxameter und Wegstreckenzähler Typ U nach BOKraft §28 und § 30 in Bezug auf die Eichrechtanwendung tatsächlich die Möglichkeit zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle erlaubt wird, und sie auch dazu benutzbar sind. Sonst bringt die Digitalisierung dem Taxi- und Mietwagengewerbe nichts.
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Es geht da auch noch um die grosse Frage, was machen alle Taxi-Unternehmer die Taximeter in ihren Fahrzeugen von Herstellern haben, die nicht mehr bereit sind, diese Modelle mit einer TSE nachzurüsten oder sich als Taxameter-Hersteller aus dem deutschen Markt verabschieden.
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Es wird wahrscheinlich so herauskommen, wie es der Vorstand der Verbandes Interessengemeinschaft Zukunftsweisende Technologiehersteller für Kassensysteme (IGZTK) sieht, dass es vor allem ein politische Motiv sei, und die zügige Einführung der TSE für Taxi als politischer Erfolg verkauft werden soll. Mein Verband kann aber da zur Beruhigung beitragen, wie er mir berichtet, dass es auch bei der Einführung der TSE für Kassen nicht zu haltende Fristen gab. Diese wurden dann im Nachgang “auf kurzem Dienstweg” immer weiter verlängert. Vermutlich werde es auch hier so gehandhabt.
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Nur gibt ein so gewählter kurzer Dienstweg keine Rechtsicherheit dem Taxigewerbe und auch nicht den Herstellern.
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Es wäre im Interesse alle betroffen Taxiverbände und alle interessierten Hersteller in einer Interessengruppe mit den zuständigen Stellen den Weg zu suchen, dass die Einführung der TSE auf den 1. Jan. 2026 verschoben wird.
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Der schreibende als Entwickler und Hersteller von einer neuen Generation Taxameter und Wegstreckenzähler ist dabei, an einem runden Tisch oder einer MET-Runde teilzunehmen. Vorher sollten gewisse rechtliche Fragen geklärt werden und alle Papiere auf dem Tisch liegen, die im Anwendungserlass vom 30. Juni 2023 aufgeführt werden. Dies gilt insbesondere für das mehrmals aufgeführte Dokument: DSFinV-TW. Da steht weiter das Dokument werde im Internetportal des BZSt veröffentlicht, nur ist es nicht für TW zu finden, sondern nur die K Version. Auf meine Nachfrage dazu bei dem Internetportal habe ich bis heute keine Antwort bekommen.
Nachtrag zu meinem Kommentar von heute Einführung TSE
Mit Mail 13.Juli.2023 12:26 BFM [email protected] WG: [Ticket#2023071050000939] DSFinV-TW, teilt man mir mit:
Sehr geehrter Herr Näpflin,
vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler vom 10. Juli 2023 an das Infocenter des BZSt. Die Kollegen des BZSt haben mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler befindet sich derzeit in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und wird anschließend auf der Internetseite des BZSt zeitnah veröffentlicht.
Frage, wie sollen wir Taxameter-Hersteller mit der Implementierung beginnen, wenn die vorgeschrieben einheitliche digitale Schnittstelle zurzeit nicht bekannt ist?
Es muss auch nachgefragt werden: Wie kann es sein, dass die Wünsche und Bedenken des Taxigewerbes – trotz aller Proteste und Aufklärungsarbeit – so gar nicht berücksichtigt und ernst genommen wurden?
Aus meiner Sicht ist hier wieder einmal leider die Bauchnabelschau angesagt:
Offensichtlich wird auch in dieser Zeit das Taxigewerbe als ein Hort der Unplausibilität und Abgabenvermeidungsstrategien wahr genommen, so dass es anscheinend für die Kontrollbehörden notwendig ist, die Daumenschrauben anzuziehen.
Genauso unschön: Wenn das Diskutieren, das Aufklären und Protestieren nix gebracht haben, sollten
die Unternehmen auch mal ihre Gewerbevertretungen in Frage stellen – möglicherweise „stinkt der Fisch vom Kopf her“.
Danke für Ihre Einschätzung Herr Lamping. Möglicherweise besteht aber das Problem auch darin, dass viel zu viele Taxiunternehmer ihre Verbände durch ihre bloße Nichtmitgliedschaft schwächen. Je mehr Unternehmer einem Taxiverband angehören, desto größer wird dessen finanzieller Spielraum zu agieren. Mal ganz vereinfacht ausgedrückt: Wenn innerhalb der Taxiverbände mehr Geld vorhanden wäre, könnten diese (mehr) hauptamtliche Mitarbeiter einstellen. Und diese wiederum könnten dann auch den Kontakt innerhalb der Ministerien intensivieren. Beim konkreten Fall der TSE wäre das der Kontakt in jene ministerielle Arbeitsebene, die für diese mangelhafte und katastrophale Umsetzung verantwortlich ist. Deshalb: Keine Vermutungen, wo ein Kopf stinken könnte, sondern gemeinsam an einem Strang ziehen.
Es verhält sich genauso, wie mit der bereits überfälligen Ablieferung der Mobilitätsdaten. Dort fehlen auch die Voraussetzungen, einspeisen zu können.
Also was damit erreicht wird ?
Ich denke die Unternehmer sollen einige unwichtige arbeiten bereichern
. 1 ein Gerät
2 wer den einbaut
3 Eichamt
Das wichtigste in Taxigeschäft wäre Schwarzarbeiter zu fassen die hatz4 beziehen und in Taxi mehr als 12-16stunden sehr gutes Schwarzgeld verdienen inklusiv Trinkgeld
dann müssen wir so arbeiten dass mann damit leben können rest zuhause bleiben.