Die Entscheidung der Düsseldorfer Genehmigungsbehörde, 77 Mietwagenkonzessionen einzuziehen, hat weiterhin Bestand. Ein von den betroffenen Mietwagenunternehmen verfügtes Eilverfahren blieb ohne Erfolg.
Dass Uber-Partner, die mit eigenen Mietwagenlizenzen unterwegs sind, sich in vielen Punkten nicht an Recht und Gesetz halten, ist spätestens seit einer viel beachteten Reportage des ARD-Magazins „Kontraste“ weithin bekannt.
Ein probates Mittel zur Eindämmung solcher illegaler Aktivitäten ist die Aberkennung der persönlichen Zuverlässigkeit des Firmeninhabers bzw. deren Geschäftsführer. So geschehen kürzlich in Düsseldorf. Dort hatte die Aufsichtsbehörde vier verbundenen Mietwagenunternehmen die Genehmigung für 77 Mietwagen entzogen. Dagegen hatten die betroffenen Unternehmer ein Eilverfahren angestrengt und eine Rücknahme eingefordert.
Damit sind sie zunächst gescheitert, denn die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14. September 2023 in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: 6 L 1791/23) entschieden, dass „der Widerruf voraussichtlich zu Recht erfolgt ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen“, teilte das Gericht in einer Pressemeldung mit.
Zur Erklärung: Taxi- wie auch Mietwagenbetriebe dürfen nur dann genehmigt werden, wenn der Konzessionsinhaber oder der vom Inhaber bestellte Geschäftsführer persönlich zuverlässig sind. Das setzt unter anderem voraus, dass man nicht gegen Rechte und Vorschriften der deutschen Gesetzgebung verstößt. Werden solche Verstöße nachgewiesen, kann eine Genehmigungsbehörde die erteilte(n) Konzession(en) widerrufen.
Was genau den hier betroffenen Besitzern der 77 Mietwagen seitens der Genehmigungsbehörde genau vorgeworfen wird, war bei der heutigen Verhandlung über das Eilverfahren gar nicht relevant. Die von der Genehmigungsbehörde vorgebrachten Gründe für die Unzuverlässigkeit der Unternehmer wurden vom Gericht als berechtigt eingestuft, die Beurteilung der Gründe waren aber im heutigen Verfahren offengeblieben. Maßgeblich für die heutige Entscheidung war für die 6. Kammer die Tatsache, dass die Mietwagen auch nach dem Widerruf der Genehmigungen teilweise weiterhin eingesetzt worden waren. Da der Besitz einer Genehmigung allerdings eine der Hauptpflichten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sei, hätten die Mietwagenunternehmen allein damit ihre Unzuverlässigkeit unter Beweis gestellt.
Gegen den heutigen Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. jh
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Sehr gut. Entzieht mehr illegalen Uberpartnern die Konzession und trocknet diesen Sunpf aus.
Vielen Dank
Das war „höchste Eisenbahn“
Statt 1625 nur noch 1548 Uberer.
Wir sind gerettet …
Oh, Hoppla! Da wird doch gerade ein Geschäftsführer getauscht …