Anlässlich des derzeit laufenden Oktoberfestes hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat nochmal explizit auf die Taxi-Gutscheine für das Frauen-Nachttaxi hingewiesen. Sie sind fünf Euro wert und können bei allen Münchner Taxifahrern eingelöst werden.
Mit einem Appell hat sich das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) an die Münchner Taxifahrerinnen und Fahrer gewandt. Man bittet diese, gerade jetzt zur Wiesn-Zeit das Modell des Frauen-Nacht-Taxis zu unterstützen, das die Stadt bereits vor einigen Jahren gemeinsam mit den Münchner Taxizentralen und Verbänden ins Leben gerufen hat und das 2021 verlängert wurde.
Man garantiere erneut, dass der Wert der von der Landeshauptstadt München ausgegebenen Taxi-Gutscheine erstattet wird (auch der von älteren Gutscheinen) und bittet darum, „den Gutschein als Zahlungsmittel zu akzeptieren und dies auch an alle Kolleg*innen zu kommunizieren.“
Sinn und Zweck des Frauen-Nacht-Taxi-Gutscheins, den die Stadt in Papierform bei diversen städtischen Behörden und Touristeninformationen ausgibt, ist die Möglichkeit eines sicheren Heimwegs in einem Taxi zwischen 22 und 6 Uhr.
Für die Taxifahrer und Fahrerinnen gibt es dabei klare Regeln, wann sie solche Gutscheine am Ende der Fahrt annehmen dürfen. Zum einen dürfen keine Männer befördert worden sein (auch nicht als Begleitpersonen), zum anderen darf die Fahrt nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens stattfinden.
Mit der Annahme reduziert sich der Fahrpreis auf dem Taxameter (oder auch der vorher vereinbarte Festpreis) um fünf Euro. Pro Fahrt darf nur ein Gutschein eingelöst werden, auch dann, wenn mehrere Frauen im Taxi mitgefahren sind.
Der Taxifahrer kann den erhaltenen Gutschein direkt bei der Stadt oder auch den beiden Münchner Taxizentralen einlösen. Auf letzteres weist auch die IsarFunk-Taxizentrale in einem Rundschreiben an alle Mitglieder hin. Dabei betont deren Geschäftsführer Christian Hess, dass IsarFunk das Frauen-Nacht-Taxi-Modell weiterhin unterstütze. jh
Beitragsfoto: LH München
G U T S C H E I N E U N D T S E
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Ich teile die Meinung von Taxitimes, dass Gutscheine, Papier oder auch Digital von allen Taxifahrern mit oder ohne Zentralenanbindung zu akzeptieren sind.
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Man muss es zukünftig aber auch im Zusammenhang mit der TSE bzw. bzw. mit dem 82-seitigen Dokument TSFinV-TW veröffentlicht vom BMF am 13. Sept. 2023 sehen.
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Gutscheine in Geschäftsvorfälle zu integrieren sind nur eine von vielen offenen Fragen bei dem erwähnten Dokument zu handhaben sind insbesondere ohne, dass da eine kostentreibende Nachbearbeitung im Back-Office erforderlich ist. Der Aufwand darf nicht grösser sein als der Wertgutschein von 5.- € selbst!
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Papier-Gutscheine sollten mindestens QR-Code haben. Besser wäre noch ein digitaler Gutschein. Papier oder Digital, Fahrer müssen sie in eine Fahrer App oder noch besser in einen softwarebasieren EU-Taxameter einscannen können. Beim Zahlungsabschluss der Fahrt muss die GiroCode-Rechnung (Gutscheinvergütung) für den Gutschein-Wert mit einem Kopie Fahrt-Beleg, wo alle Informationen bereits vorhanden sind, automatisiert vom Fahrer per Mail an den Gutscheinherausgeber zu übermitteln sein.
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Ob Gutscheine, Privat- oder Lieferfahrten, Zieländerungen bei Pauschalfahrten, Schichtunterbrechung, Freie Tarife, Back-Office Auslegung des Eichrechts und vieles Mehr gehört zu den vielen offenen noch zu klären Fragen. Eine Realisierung der Implementierung der TSE in bestehende EU-Taxameter oder neue Geräte wird auf den 1 Jan. 2024 nicht möglich sein.
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Die erwähnten Fragen sind nicht von den Nutzern (Taxi-Unternehmer) der TSE zu klären, sondern von den Entwicklern der TSE bzw. den Implementierungs-Fachleuten der TSE nach der BSI-Richtlinie TR-03153.
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Es sind nur noch wenige Hersteller für Taxameter- und Wegstreckenzähler, die noch im Markt verbleiben. Diese müssen die offenen Fragen an einem runden Tisch an kompetente Fachpersonen vom BMF, BZSt, BSI und PTB stellen können und darauf Antworten bekommen, die mit EU-Taxameter Typ P oder U dann noch realisierbar sind.