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Start Datenschutz

Die Nutzung einer Dashcam datenschutzrechtlich absichern

von Simon Günnewig
12. Januar 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Die Nutzung einer Dashcam datenschutzrechtlich absichern
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Ein Schweizer Unternehmen will mit einer Datensicherung „Made in Germany“ nicht nur die Daten einer Dashcam vor Missbrauch schützen, sondern auch DSGVO-konform agieren. Für eine Testphase werden auch Taxiunternehmer gesucht, die bereits eine Dashcam nutzen.

Das grundlegende Problem von Dashcams ist immer noch der Datenschutz. Da eine Dashcam in erster Linie die Umgebung des Fahrzeugs filmt, besteht die Gefahr, dass datenschutzrechtlich relevantes Material, mit dessen Hilfe man Personen und Fahrzeuge identifiziert werden, gespeichert und weitergegeben wird. Taxi Times hatte bereits in der Vergangenheit über diese Thematik berichtet.

Das mit einer Landesgesellschaft in Berlin ansässige Unternehmen Swissbit hat sich dieses Problems angenommen und mit iShield Witness eine datenschutzkonforme Lösung auf den Markt gebracht. Die Videodaten werden auf der von Swissbit gelieferten microSD Speicherkarte gespeichert und mit einer speziellen Verschlüsselung gesichert.

Zuvor muss sich der Nutzer allerdings im Web-Portal der Swissbit-Cloud registrieren. Teil des Lieferumfangs sind auch mehrere Siegel, mit denen der SD-Karten-Slot überklebt wird. Die Karte ist dann für einen mehrjährigen Einsatz im Fahrzeug bereit. Sobald Videomaterial der Dashcam auf der SD-Karte gespeichert wird, kann nur noch die Person mit dem Swissbit-Portal-Login auf die Daten zugreifen. Ein Zugriff Unberechtigter wird somit ausgeschlossen.

Will der Datenschutzbeauftragte auf die Daten zugreifen, muss er sie zunächst mittels einer PC-Anwendung in die Swissbit-Cloud übertragen. Dabei wird eine Verschlüsselung nach dem AES-256-Standard genutzt und Gesichter und Kennzeichen werden automatisiert verpixelt. Dieses Video kann der Nutzer dann an die Polizei, Versicherungen bzw. Anwälte weiterleiten.

Swissbit speichert auch das originale, unverpixelte Video und hält es so lange bereit, wie der Nutzer Bedarf am Video hat oder bis die Löschung gewünscht wird. Das unverpixelte Video kann zudem als Teil eines Verfahrens angefordert werden, ist aber nur auf besondere Anfrage erhältlich.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob dieser Aufwand auch vor Gericht anerkannt wird. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und die Frage der prozessualen Verwertbarkeit sind allerdings zwei getrennte Fragen. Ob das Video gerichtsverwertbar ist, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Eine Ablehnung aus formalen Gründen gilt aber als unwahrscheinlich.

Über das Dashboard können auf die verschlüsselten Daten der Speicherkarten zugegriffen werden. Screenshot: Quelle Swissbit

Der Preis für die Speicherkarte liegt in der Größenordnung von einem Euro pro Woche. Dafür erhält man eine Speicherkarte sowie den Cloud-Speicher. Nutzer, die bereits eine Dashcam besitzen, können das Nachrüst-Kit direkt nach der Registrierung verwenden.

Demnächst startet Swissbit mit einer ausgiebigen Testphase, zu der das Unternehmen alle Taxiunternehmer einladen möchte. Wer eine Dashcam besitzt und absolut DSGVO-konform bleiben möchte, kann sich unter diesem Link informieren. Der Test ist mit keinerlei Kosten verbunden. Die einzige Voraussetzung ist eine eigene Dashcam. sg

Beitragsfoto: Swissbit liefert die verschlüsselte Speicherkarte und den Zugriff zur Cloud.

Tags: DashcamDatenschutzDSGVOSwissbit
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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