Taxibetriebe sind zur Abgabe von statischen und dynamischen Mobilitätsdaten verpflichtet. Berliner Taxiunternehmer können diese Verpflichtung an ihre Taxizentrale abtreten. Kosten werden dafür nicht erhoben.
Im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Gesetzgeber im neu definierten Paragraphen 3a das Taxi- und Mietwagengewerbe auch zur Bereitstellung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten verpflichtet. Solounternehmer, die keine angestellten Fahrer beschäftigen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Zur Abgabe der Daten hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen nationalen Zugangspunkt eingerichtet. Sowohl die zuständige Behörde als auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) haben dazu bereits im letzten Jahr Hilfestellung gegeben. Mittlerweile ist dieses Meldeportal allerdings schon zwei Mal verändert worden, was für die diejenigen Taxibetriebe, die ihrer Meldepflicht nachkommen, stets einen zusätzlichen Aufwand bedeutete.
Berliner Taxi-Mehrwagenbetriebe können sich diesen Aufwand künftig sparen. Wie die Berliner Taxizentrale TZB in einem Rundschreiben an alle Teilnehmer bekanntgab, übernehme man diese Verpflichtung als „Erfüllungsgehilfe“. Voraussetzung dafür sei, dass man diese Bestellung zum Erfüllungsgehilfen schriftlich anhand eines Vertrags kundtut. Diesen Vertrag stellt Taxi Berlin allen Teilnehmern zur Verfügung. Wer sich dem anschließt, muss sich um nichts mehr kümmern, weil dann die Taxizentrale die Übermittlung sowohl der statischen als auch der dynamischen Daten an den nationalen Zugangspunkt übernimmt.
Der Vertragsentwurf liegt der Taxi-Times-Redaktion vor. In ihm ist genau definiert, welche statischen Daten an das Meldeportal übermittelt werden. Dies sind im Bereich der statischen Daten der Name und die Kontaktdaten des Anbieters, Bediengebiet und -zeiten, Standorte und Stationen einschließlich ihrer Anzahl, Preise, Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten, Daten zur Barrierefreiheit sowie zum Umweltstandard der eingesetzten Fahrzeuge.
Bei den dynamischen Daten handelt es sich um Daten zur Verfügbarkeit von Fahrzeugen an Stationen und im Verkehr inklusive deren Auslastung in Echtzeit.
Als Bestellungsbedingungen betont die Funkgesellschaft, dass die bereitzustellenden Daten ausschließlich von der Zentrale als Erfüllungsgehilfe an den Nationalen Zugangspunkt übermittelt werden. Damit werden unzulässige Doppelmeldungen vermieden. Auch Solounternehmer, die ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen wollen, können dafür Taxi Berlin beauftragen.
Die im PBefG festgelegte Datenverpflichtung soll demnächst durch eine entsprechende gesetzliche Regelung manifestiert werden. Ein vom Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) bis Jahresende 2023 versprochener Referentenentwurf für ein Mobilitätsdatengesetz liegt allerdings bisher nicht vor. Im Laufe des letzten Jahres hatte man lediglich erste Eckdaten vorgelegt und die Verbände um entsprechende Kommentare gebeten. Sowohl der Taxi-Bundesverband BVTM als auch der Dachverband TMV hatten ihre Einschätzung dazu abgegeben. Sie fordern unter anderem, dass die im PBefG genannte Verpflichtung als Ordnungswidrigkeit klassifiziert werden muss. Dies wurde bisher in der PBefG-Novelle versäumt, so dass Taxi- und Mietwagenbetriebe, die keine Daten abliefern, für diese Gesetzesmissachtung nicht bestraft werden können.
Wer dies allerdings zum Anlass nimmt, keine Mobilitätsdaten zu liefern, missachtet ein geltendes Gesetz – und könnte damit bei der turnusgemäßen Verlängerung der Taxi- oder Mietwagenkonzession Probleme mit der Genehmigungsbehörde bekommen. Beispielsweise mit dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), deren Mitarbeiter bereits angedeutet haben, dass eine Missachtung gesetzlicher Bestimmungen als persönliche Unzuverlässigkeit ausgelegt werden kann – was dann wiederum ein Grund dafür sein kann, die Verlängerung der Taxigenehmigung abzulehnen.
Hier kommt dann wieder die Berliner-Zentrale mit ihrem kostenlosen Angebot ins Spiel. „Die Kosten der Zentrale sind in der Funkmiete enthalten“ bestätigt Taxi-Berlin-Geschäftsführer Hermann Waldner auf Nachfrage gegenüber Taxi Times. Damit soll verhindert werden, dass Berliner Taxibetriebe Ärger bei der Konzessionsverlängerung bekommen. Gleichzeitig sollen dadurch möglichst viele Unternehmer zur gesetzeskonformen Datenabgabe motiviert werden. „Das ist das gleiche Prinzip, weswegen wir auch sämtliche bargeldlose Zahlungen und alle Rechnungsfahrten für unsere Kunden wie beispielsweise Deutsche Bahn, BW-Fuhrpark und viele mehr ohne Disagio abrechnen. Damit kein Funkteilnehmer unserer Zentrale aus finanziellen Gründen solche Fahrten ablehnen muss.“
Die fehlende Kreditkartenakzeptanz ist vor allen Dingen der Politik ein Dorn im Auge. Erst zum Jahreswechsel hatte der französische Verkehrsminister ein regelrechtes Taxi-Bashing betrieben, in dem er den Pariser Taxifahrern unterstellt hatte, dass jeder Dritte die Bezahlung per Kreditkarten verweigere.
Zurück zur Mobilitätsdatenverpflichtung. Die Möglichkeit, dies der angeschlossen Taxizentrale zu überlassen, wird auch in einigen anderen Städten praktiziert. Auch Systemanbieter haben ein solches Angebot für ihre Kunden. Die Nachfrage seitens der Unternehmer hält sich aber sehr in Grenzen, wie ein Vertreter gegenüber Taxi Times kürzlich bestätigte. Diese Ignoranz ist aber eben ein Ritt auf Messers Schneide, den man nur unbeschadet übersteht, solange eine Genehmigungsbehörde diese Missachtung nicht als persönliche Unzuverlässigkeit wertet. jh
Bisher bei Taxi Times erschienene Beiträge zur Bereitstellung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten:
Das Gewerbe sollte mitreden
Mobilitätsdaten als Chance für das Taxigewerbe
Mobilitätsdaten bedeuten Stärkung des Taxigewerbes gegen Uber & Co
Vom Elefant zur Mücke
Beitragsbild: Axel Rühle / Pixabay