Ein Oltner Taxifahrer ist auf der Autobahn mit 37km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt worden. Sein Fahrgast wollte schnell zum kranken Kind nach Hause. Für den Bundesgerichtshof ist der Beweggrund für die Temposünde nicht ausschlaggebend.
Die Autobahn war leer und zudem war es Nachts. Da drückte der Oltner Taxifahrer etwas zu viel aufs Gaspedal. Wie das „Oltener Tagblatt“ berichtet, hatte er im Fahrzeug eine beunruhigte Frau sitzen, die schnellstmöglich zu ihrem kranken Kind nach Hause wollte. Die Luzerner Staatsanwaltschaft schickte einen Strafbefehl und die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle kassierte den Führerschein für unbestimmte Zeit ein. Jetzt wandte sich der Taxifahrer ans Bundesgericht. Er bat die Richter um Nachsicht. Er sei beruflich bedingt auf den Führerschein angewiesen und „und es lägen außergewöhnliche Umstände vor.“ Die Richter ließen jedoch keine Milde walten. Die Tempoüberschreitung sei eine schwere Gefährdung, unabhängig der Umstände und Straßenverhältnisse.
Der Taxifahrer ist den Behörden nicht unbekannt. In den vergangenen zehn Jahren war er bereits zweimal auffällig. Einmal war er ebenfalls zu schnell unterwegs und ein anderes Mal hatte er auf der Autobahn rechts überholt. Das Gesamtbild des Taxifahrers hat jetzt zur Folge, dass er in frühestens zwei Jahren, nach einem verkehrspsychologischen Gutachten, seinen Führerschein wieder zurückfordern kann. nu
Schweizer Bundesgerichtsentscheid 1C_520/2016 vom 16. Februar
Foto: Archiv
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