Auf einer Infoveranstaltung haben Vertreter des LABO und der Senatsverwaltung für Finanzen vor rund 300 erschienenen Taxiunternehmern ein erstes Resümee zur Fiskaltaxameterpflicht gezogen.
Seit 1.1.2017 müssen Berliner Taxibetriebe bei Neu- oder Verlängerungsantrag für Taxikonzession den Einbau eines Fiskaltaxameters nachweisen. Die Berliner Genehmigungsbehörde (LABO) ist der Auffassung, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Wer diese nicht einhalte, sei nicht in der Lage, zuverlässig ein Unternehmern zu führen, sagte Herr Schötz vom LABO. Bei Unzuverlässigkeit sei eine Behörde dazu verpflichtet, die Taxigenehmigung zu widerrufen bzw. sie bei Neuanträgen gar nicht erst zu erteilen. Diese neue Herangehensweise habe zu einem Rückgang der Konzessionszahlen geführt, die Herr Schötz vor rund 300 Taxiunternehmern konkretisierte:
Mit Stand vom 24. März 2017 waren in Berlin 8.009 Taxis zugelassen, die von rund 3.150 Taxiunternehmern betrieben werden. Das sei ein Rückgang von etwa 350 Taxis seit dem Jahreswechsel. Alleine im Januar und Februar wurden 326 Konzessionen zurückgegeben. Hierin enthalten sind auch Minderungen und nicht erneuerte Konzessionen. Seit 1.1.wurden 84 Konzessionen für den Verkehr mit Taxen trotz Antragstellung versagt. In der Bundeshauptstadt ist die Anzahl der Konzessionen nicht kontingentiert.
Das LABO setzt mit seiner Vorgehensweise einen politischen Auftrag um. Die seit Herbst letzten Jahres neu zusammengesetzte Berliner Senatsregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung klare Ziele hinsichtlich des Taxiverkehrs definiert: „Um Schwarzarbeit und organisierten Betrug im Taxigewerbe zu bekämpfen, wird die Koalition die Kontrollen intensivieren und die Behörden personell besser ausstatten. Ab dem 1. Halbjahr 2017 werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt, um die Betriebe, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, ausfindig zu machen und ihnen die Konzession zu entziehen. Damit wird auch die Wirtschaftlichkeit der verbliebenen rechtskonform arbeitenden Taxiunternehmer erhöht.“
Die genannten Schwerpunktkontrollen führt die Senatsverwaltung für Finanzen durch. Kai-Uwe Frey vom Referat Außenprüfung zog dazu bei der Infoveranstaltung ebenfalls ein erstes Resümee: Seit Ende Januar wurden bisher 105 der rund 3.500 Berliner Taxiunternehmer überprüft. Diese betreiben 1.581 Taxis in der Hauptstadt. 704 verfügten über eine ordnungsgemäße Technik, in ca. 830 Fällen kam es zu Beanstandungen wegen nicht korrekter Technik.
Frey sprach von einer „ersten Welle“, die nun abgeschlossen sei. Man werde „sehr zeitnah“ eine zweite Überprüfungswelle starten. Die Berliner Taxiverbände begrüßten die getroffenen Maßnahmen, da dies für Chancengleichheit im Wettbewerb diene. „Es müssen vor allem diejenigen Taxibetriebe vom Markt genommen werden, die sich durch Steuerbetrug einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und den ehrlich arbeitenden Unternehmen die Luft zum Atmen nehmen“, brachte es ein anwesender Mehrwagenunternehmer unter kräftigen Beifall auf den Punkt.
BZP-Vizepräsident Hermann Waldner erinnerte auf der Veranstaltung, bei den Kontrollen auch das Mietwagengewerbe in den Fokus zu rücken. „Während Taxiunternehmer in Berlin nun fiskaltaugliche Taxameter haben, brauchen Mietwagen nur einen Wegstreckerzähler, wo sie nach wie vor nach dem Motto „Papier ist geduldig“ alles Mögliche aufschreiben oder eben nicht aufschreiben können.“ Man müsse in Berlin nun schauen, dass bestimmte Taxibetriebe jetzt nicht mit Fahrern und Know-How aus dem Taxigewerbe in den Mietwagenbereich wechseln. „Wenn das passiert, dann hätten alle Bemühungen, die derzeit laufen, leider nicht den Effekt, den alle Beteiligten wollen.“
Foto: Taxi Times
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