Der Fachkräftemangel ist auch im Taxi- und Mietwagengewerbe in aller Munde. Daher gilt es auch für kleine und große Unternehmen dieser Branche die Mitarbeiter mit guten Ideen an sich zu binden. Solch eine Idee wurde beim Westfälischen Taxi- und Mietwagentag vorgestellt.
Wie schafft man es, dass sich Mitarbeitende in einem Taxi- und Mietwagenbetrieb oder in einer Taxizentrale dauerhaft wohlfühlen und erst gar nicht an Kündigung denken? Indem man neben dem Gehalt noch weitere finanzielle Vorteile anbietet. Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung beispielsweise kann ein tolles Instrument sein, die gesundheitliche Basisversorgung zu ergänzen, und ist schon ab neun Euro im Monat zu haben.
Auf dem Westfälischen Taxi- und Mietwagentag stellten Jennifer Giersbach und Stefan Karasch von der Union Krankenversicherung AG (UKV) aus Saarbrücken ihr Konzept für solch eine betriebliche Krankenzusatzversicherung vor, welche tatsächlich auch im diesem Low-Budget-Gewerbe einen echten Win-Win-Effekt für Mitarbeiter und Unternehmen bieten kann, ohne unbezahlbar zu werden. Angeboten werden dabei verschiedene Pakete von neun bis knapp 50 Euro pro Nase, die entsprechend unterschiedlich große Leistungsvolumina abdecken. Angebote von Zusatzversicherungen klingen ja für viele eigentlich immer nach viel Geld für wenig Leistung. Hier scheint es tatsächlich einmal umgekehrt zu sein.
Wohl jedes Unternehmen kennt die Situation, dass Mitarbeitende nachfragen, ob man ihnen nicht einen kleinen Kredit einräumen könne. Oftmals geht es dabei um unvermutet anstehende Zuzahlungen beim Zahnersatz, fürs Hörgerät oder auch die neue Brille. Aber auch im eigenen Alltag kennt man die Arztrechnungen für so genannte IGel-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), bei denen die gesetzlichen Kassen die Kosten nur anteilig oder auch gar nicht übernehmen. So laufen oft deftige Summen auf, die das Monatsbudget dann schnell sprengen.
Flattert einem eine solche Rechnung ins Haus, wünschte man sich, man hätte eine Zusatzversicherung, die diese Leistungen abfedert. Aber eine solche Versicherung fällt nicht vom Himmel. Zum einen müssen solche Versicherungen langfristig abgeschlossen werden und beinhalten vielfach zunächst leistungsfreie Wartezeiten oder auch Risikozuschläge, bevor man sie in Anspruch nehmen darf. Und sie erfordern vor dem Abschluss oftmals Gesundheitsprüfungen, die viele gar nicht mehr bestehen. Und zu guter Letzt kosten solche Zusatzversicherungen auch Geld – was bei vielen Beschäftigten nicht immer regelmäßig verfügbar ist.
„Ich hatte schon mal so eine Versicherung, aber dann musste ich sparen und ich habe sie gekündigt, und jetzt wollen die mich nicht mehr“ – so oder ähnlich berichten gerade viele Menschen mittleren oder höheren Alters, denn in der Regel kommt ja vor den altersbedingten gesundheitlichen Problemen zuerst die unbeschwerte Jugend. Am Taxisteuer aber sitzen inzwischen eher Menschen mittleren oder höheren Alters. Diese sind also die ideale Klientel für eine solche Versicherung und wüssten sie auch durchaus zu schätzen, wenn sie denn verfügbar wäre.
An genau dieser Stelle setzt die Idee der Gruppenversicherung für Betriebe an. Wenn mehrere Mitarbeitende versichert werden sollen, sinkt das Zahlungsrisiko für die Versicherer. Deswegen können die Gesellschaften Betrieben ganz erheblich bessere Konditionen pro Kopf einräumen, als dies bei einzelnen Kunden möglich wäre. Im Umkehrschluss müssen die Versicherer hier natürlich jede und jeden versichern, und daher entfallen die leidigen Gesundheitsprüfungen oder auch Risikozuschläge.
Das Ergebnis ist ein günstiges Versicherungspaket, welches Betriebe ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung steht dann tatsächlich allen Beschäftigten gleichermaßen zur Verfügung, unabhängig von deren Vorerkrankungen. Über die steuerliche Freigrenze für Sachleistungen von fünfzig Euro pro Monat kann diese Leistung dabei steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen. Ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfungen können die Beschäftigten die Leistungen dann selbständig abrufen und die Auszahlungen erhalten. Für die Unternehmen ergibt sich kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Ein zusätzlicher Bonus entsteht durch die Option, als betriebliches Mitglied in einer solchen Gruppenversicherung auch die eigenen Familienmitglieder mitversichern zu können. Die Kosten müssen dann zwar selber getragen werden, aber auch hier zieht der Bonus der entfallenden Gesundheitsprüfung und der entfallenden Wartezeit und ermöglicht so ganz neue Optionen, vor allem beim Zahnersatz.
Unabhängig von der Entscheidung des Arbeitgebers über die Bemessung des betrieblich finanzierten Versicherungspaketes steht es den so Versicherten im Übrigen frei, ihren Versicherungsschutz durch eigene Zuzahlungen zu erweitern. Auf diesem Wege können also auf Basis der betrieblichen Grundversicherung auch beispielsweise noch Pakete beim Zahnersatz oder eine Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus hinzugebucht werden, auch für Familienangehörige. Besonders interessant ist bei dem Angebot, dass sich so auch die Unternehmer selbst mitversichern und ebenfalls auch noch die Familie mitversorgen können. Denn Zahnersatz, Hörgeräte oder Brille brauchen wir ja irgendwann fast alle.
In der Praxis sind die so Versicherten oft überrascht, was ihnen ihr Arbeitgeber da „geschenkt“ hat. Wer vielleicht gerade einige Hundert Euro oder sogar mehr für seine Implantats-Zuzahlungen oder auch ähnliche Summen fürs neue Hörgerät von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung erhalten hat, der wird seinen Kolleginnen und Kollegen bestimmt gern davon berichten. Und wer regelmäßig die professionelle Zahnreinigung erstattet bekommt und zusätzlich noch regelmäßig seine neue Brille, der oder die wird mit seiner Freude ebenfalls nicht hinterm Berg halten.
Im Ergebnis werden es sich die Mitarbeitenden – gerade auch als Aushilfe – sicherlich dreimal überlegen, ob sie durch eine Kündigung auf eine solche betriebliche Zusatzleistung verzichten wollen, irgendein Zahn meldet doch immer zeitnahen Ersatzbedarf. Denn dadurch, dass die Versicherung an das Beschäftigungsverhältnis gebunden ist, ihr Wert von den Beschäftigten aber in Zähne oder Hörgeräten bemessen wird, kommt sie einen ganz anderen Stellenwert in Relation zum Gehalt als die letztlich relativ geringe Summe, die das Unternehmen pro Mitarbeitendem zahlen muss. rw
Beitragsbild: Remmer Witte