Der CDU-Staatssekretär und Vizeminister des Bundesverkehrsministeriums, Enak Ferlemann, fordert die Delegierten des BZP dazu auf, in die aktuelle Diskussion um mögliche Anpassungen des Ordnungsrahmens „aktiv und konstruktiv“ einzusteigen.
Während der BZP-Frühjahrstagung vergangene Woche in Berlin hielt Ferlemann eine rund 20-minütige Rede vor den Verbandsfunktionären der Landesverbände und Chefs der Taxizentralen. Dabei legte er neben einer ausführlichen Betrachtung der demografischen Strukturen im ländlichen Bereich den Schwerpunkt auf die Digitalisierung und den damit verbunden Anpassungszwängen aus gesetzgeberischer Sicht.
Man dürfe keine Denkverbote aussprechen, zeigte sich Ferlemann nach allen Seiten offen. Das Verkehrsministerium höre sich alles an und lese sich alles durch. „Allerdings müssen mögliche rechtliche Änderungen objektiv und fundiert auf ihre Auswirkungen untersucht werden. Zu den vielfach nur herausgestellten Chancen gehört bei einer Betrachtung auch eine Risikoabschätzung. Umso mehr, je grundsätzlicher die beabsichtigten Maßnahmen den geltenden Ordnungsrahmen verändern sollen.“
Jener Ordnungsrahmen, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die BoKraft, habe sich laut Ferlemann über viele Jahre sehr bewährt. „Sie wissen, dass wir an das PBefG nur sehr ungern herangehen, weil wir es für einen guten Wurf halten.“
Regelungsvorschläge sollten sich an den öffentlichen Verkehrsinteressen messen, so sieht es der Staatssekretär. Deren Kern sei ein zeitlich und räumlich hochverfügbares Beförderungsangebot zu bezahlbaren Preisen. „Vorschläge, die etwa nur auf eine größere Anbieterzahl zielen, öffentliche Verkehrsinteressen aber vernachlässigen, mögen ökologisch nachvollziehbar sein. Sie werden aber unserem Anspruch an die Beförderung nicht gerecht.“
Die aktuelle Diskussion über Lösungsansätze wird auch personenbeförderungsrechtliche Änderungen beinhalten, mahnt Ferlemann. „Wir sind gefordert, immer wieder hier und da neue zukunftsgerechte Lösungen zu finden. Auch wenn der weitere Verlauf der Diskussionen und erst recht das Ergebnis im Detail noch nicht absehbar sind, ist aus meiner Sicht damit zu rechnen, dass es am Ende auch einige Änderungen beim Ordnungsrecht geben kann. Aber wie umfangreich die ausfallen und wie stark die Einschnitte, die Veränderungen sind,. das bleibt abzuwarten.“
Ferlemann zeigt Verständnis für die Skepsis des Taxigewerbes gegenüber rechtlichen Veränderungen. Angesichts der Erfahrungen, etwa mit Wettbewerbern, die sich über ihr rechtswidriges Verhalten wettbewerbswidrig Vorteile verschafft hätten, sei das nachvollziehbar. Jedoch: „So, wie man in Veränderungen eben nicht nur die Chancen sehen sollte, sollte man auf der anderen Seite aber auch nicht nur Risiken fürchten.
Indem das Gewerbe bereit ist, in diese fachliche und politische Diskussion aktiv und konstruktiv einzusteigen, würden sich dem Gewerbe weitere Chancen bieten. jh
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