Die Definition der Kleinen Fachkunde als Voraussetzung für angehende Taxi- und Mietwagenfahrer scheint sich einem Ergebnis zu nähern. Nach wie vor arbeitet das Taxigewerbe an den Inhalten mit.
Beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) am 15. Mai in Berlin kam wieder einmal das Thema der kleinen Fachkunde ins Gespräch. Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic sagte in seiner Ansprache, bezüglich der kleinen Fachkunde stehe er mit Kollegen (auch in Bonn) im Austausch. Man komme langsam und stetig voran. Seit 2021 habe man sich mit den Ländern (und dem Taxigewerbe) ausgetauscht, da es keine reine Bundesangelegenheit sei.
Mittlerweile habe man eine finale Fassung. Nun sei man „nochmal im Dialog mit Ländern und Verbänden“, die auch noch einmal Gelegenheit hätten, sich einzubringen. „Dann hoffen wir, dass wir im Sommer auf die Zielgerade kommen.“ Er dankte den Gewerbevertretern für die Hinweise aus der Praxis. Man wolle „eine notwendige Basisqualifikation des Personals hinbekommen, aber auch möglichst bürokratiearm“. Das wolle man nach Möglichkeit diesen Sommer abschließen (Hinweis der Redaktion: Die gesamte Ansprache kann man auf dem Taxi-Times-YouTube-Kanal ansehen).
Was Luksic unter dem Begriff Hinweise zusammenfasst, besteht unter anderem aus über 600 vorgeschlagenen Prüfungsfragen, von denen rund die Hälfte vom BVTM eingereicht wurde. Die andere Hälfte stammt von Landesministerien, anderen Verbänden wie dem TMV und weiteren Institutionen.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) hat zur kleinen Fachkunde kürzlich den aktuellen Stand aus Verbandssicht vermeldet: Man konnte dem Bundesverkehrsministerium Feedback zum nunmehr konsolidierten Fragenpool geben. Dieser besteht aus 174 Fragen aus den drei Themenblöcken Verkehrsverhalten, Überfallsicherheit und Sicherer Transport von Personen mit Beeinträchtigung, kurz Inklusionsverkehre.
Neben inhaltlichen und redaktionellen Korrekturen an zwölf Fragen schlägt der Bundesverband acht Fragen zur Streichung vor und ergänzt acht neue Fragen, so dass im Ergebnis der Umfang des Fragenpools unverändert bliebe. Ergänzt werden sollen nach Willen des Bundesverbands weitere Fragen zum Erkennen der verschiedenen Verkehrsformen des Gelegenheitsverkehrs (Taxi, Mietwagen, Gebündelter Bedarfsverkehr) sowie zum Umgang mit mobilen Endgeräten im Fahrzeug.
Mittlerweile wurde ein Abfrageschema entwickelt, es wurden Fragen gesammelt und konsolidiert, verschiedenen Modulen zugeordnet, Redundanzen herausgenommen. Mehrfach konnten die Länder sowie die Branchenverbände sich einbringen. Die Fragen wurden rechtlich überprüft und schließlich mit ihren zugehörigen Antwortmöglichkeiten hinsichtlich Lesekompetenz und Verständlichkeit untersucht. Der letzte Schritt wurde durchgeführt von der „arge tp 21“, einer Dresdener Ingenieurs-Agentur für das Kraftfahrsachverständigenwesen, die auch die Fragen und Antworten für die theoretische Führerscheinprüfung verantwortet und vom DEKRA und vier TÜV-Sektionen betrieben wird. Zu Zeiten der Ortskundeprüfung war sie auch hierin involviert.
BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann zeigt sich mit dem bisher Erreichten zufrieden: „Der Fragenpool ist grundsätzlich geeignet, um die erforderlichen Kenntnisse für eine sichere Fahrgastbeförderung nachzuweisen. Als Branche geht unser Anspruch aber natürlich darüber hinaus: Gerade der Bereich Servicequalität wird in der Verantwortung von Unternehmern und/oder Taxizentralen bleiben“.
Eigentlich sollte die kleine Fachkunde bereits Anfang August 2021 mit der PBefG-Novelle eingeführt werden, doch seither greifen Übergangsregelungen der Länder. Dass die Politik somit bereits über zweieinhalb Jahre im Verzug ist, hat bundesweit für Unmut gesorgt. Auch vom TMV war immer wieder Kritik an der Dauer des ganzen Verfahrens gekommen. Zuletzt hatte der Dachverband von einem „unverantwortlichen Vorgehen“ geschrieben. Deutlich dilomatischer drückt es Michael Oppermann vom BVTM aus. Er sieht Licht am Ende des Tunnels: „Dass der Prozess bis hierher viel zu lange gedauert hat, ist allen Beteiligten klar. Jetzt gilt es nach vorne zu schauen und die kleine Fachkunde und mit ihr Sicherheit und Qualität auf die Straße zu bringen. Der Bundesverband wird diesen Prozess auch weiterhin intensiv, engagiert und konstruktiv begleiten.“
Bundesverkehrsminister Wissing schrieb dazu Ende Mai: „In Kürze werden Sie zu einer weiteren Veranstaltung im Sommer 2024 eingeladen, um gemeinsam die nächsten Schritte und offenen Fragen zu klären. Einzelheiten zum Stand des Verfahrens und den bereits erfolgten Arbeitsschritten können Sie auch dem Schreiben des zuständigen Fachreferats vom 30. April 2024 entnehmen.“
Die von Wissing angesprochene Veranstaltung ist mittlerweile auch bereits konkret terminiert. Die neue Abteilungsleiterin Straßenverkehr im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Iris Reimhold, hat die Beteiligten zu Montag, dem 17. Juni, in die Bonner Außenstelle des Ministeriums zur Besprechung eingeladen. Bis dahin müssen die Verbände den vorliegenden Fragen- und Antwortenkatalog fertig bearbeitet haben – was ein erhebliches Kommunikationsaufkommen einschließt, hat der TMV doch fünf Mitglieder in vier Bundesländern und der BVTM sogar über 50 Mitglieder in 14 Bundesländern. ar
Beitragsfoto: Der Konferenzraum in Bonn ist vorbereitet … Symbolfoto: Pixabay
Ein wenig kaufm. Wissen sollte auch am Start sein!
diese navifahrer kennen nicht mal die größten und bekanntesten straßen, ohne eine kleine ortskunde wird es nicht mit service qualität, selbst ein navi kann dir bei manchen sachen nicht helfen
Ich habe nicht alles zu diesem Thema verfolgen können und hoffe, dass hier eine Nachholung dieser Prüfung für alle Fahrer, die durch die Hintertür an den P-Schein gekommen sind, bindend ist. Auch wenn sie schon seit 2 Jahren ohne unterwegs sind, auch wenn es zu temporären Fahrerverlusten bei Unternehmern kommt. Wenn nicht, sollten Zentralen das Merkmal „Ortskundig ohne Navi“ zum Fahrerprofil aufnehmen. Wer sich dann diskriminiert fühlt, bekommt die Chance, sich mit einem Test in Ortskunde zu beweisen. Eine Argumentation aus Navi und Festpreise – da bräuchte man keine Ortskunde – sollte unerlaubt sein.
Abgesehen davon: Eine Fahrt mit einen Besucher einer Stadt, kann nichts anderes als Blutleer sein, wenn der Fahrer nicht über ein cronologisches Wissen seiner Stadt verfügt. Von mindestens A1 Englisch muss leider hinweg geguckt werden, weil es bei einigen nicht einmal zu B2 in Deutsch langt.
Ich wundere mich überhaupt nicht, wenn im Kundenauftrag ein Hund eingetragen oder Englisch eingetragen ist, aber kein Hund einsteigt und der Kunde auch kein Englisch spricht.
Jeder Fahrer ohne Ortskunde, muss die Fachkunde bei der Verlängerung Vorzeigen.
Das ist Dokumentiert beim Personenbeförderungsschein.
Das stimmt so nicht, Altbesitzer von P-Scheinen genießen einen so genannten Bestandsschutz. Das heißt, für sie gelten noch die Bestimmungen vor 2021. Und das war damals noch der Nachweis einer Ortskunde, der musste einmalig erbracht werden.
Er hat doch „Jeder Fahrer ohne Ortskunde“ geschrieben!
Für die Kollegen, die in den letzten drei Jahren angefangen haben, kommt leider jede Hilfe zu spät. Sie erkennen die Nachrücke für eine Taxihalte nicht einmal, wenn man mit dem Finger darauf zeigt. Von TaxO und Verhalten am Taxistand ganz zu schweigen…