Die Ulmer Taxizentrale mit der Rufnummer 66 0 66 hat erfolgreich gegen einen Wettbewerber geklagt, der seinerseits unter der Telefonnummer 77 0 77 zu erreichen war. Zum Verhängnis wurde der unterlegenen Zentrale die Art und Weise, wie und von wem man diese Rufnummer erworben hatte. Eben jene Nutzung der nicht rechtmäßig übernommenen Telefonnummer führte in der Folge wettbewerbsrechtlich zu erheblichen Schadenersatzansprüchen.
Das Thema ist nicht neu und hat bundesweit schon in vielen Städten für Streit gesorgt. Folgende Situation aus Sicht der etablierten Taxizentrale: Nachdem lokal jahrelang bestimmte Rufnummern für die Taxibestellung in einer Stadt oder Region beworben wurden, kommt von heute auf morgen ein Mitbewerber daher, der einen erheblich einprägsameren Telefonanschluss nutzen kann und so den lokalen Markt in kürzester Zeit durcheinander wirbelt. Wo vorher beispielsweise die 12345 als das Nonplusultra der optimalen Taxirufnummer galt, wird plötzlich die Nummer 55555 beworben, die sich die Kunden sogar noch besser merken können. Das kann der etablierten Taxizentrale wirtschaftlich richtig wehtun.
Auch wenn in Zeiten von Apps und Digitalisierung das Problem für manche Smartphone-Enthusiasten voll „analog“ klingt, haben die örtlichen Taxitelefonnummern vor allem außerhalb der Metropolen eine hohe Wettbewerbsrelevanz, und der ihnen anhängige örtliche Kundenstamm wird entsprechend eifersüchtig verteidigt.
Eine solche Konstellation hatte sich in Ulm ergeben, wo die Rufnummer der örtlichen Zentrale seit Jahrzehnten 66 0 66 lautet. Ein neuer Marktteilnehmer hatte sich hier die Nutzung der 77 0 77 gesichert und trat als Konkurrenz auf dem lokalen Markt auf. Die örtliche Genossenschaft verfügt über 70 Taxis, die in der 129.000-Einwohner-Stadt an der Donau vermittelt werden. Sie nahm diese Konkurrenzsituation als Angriff auf ihre vormals mehr oder weniger marktbeherrschende Stellung wahr und suchte nach rechtlichen Möglichkeiten, wie sie diesem Angriff begegnen könne.
Ihre daraus folgende wettbewerbsrechtliche Klage, die am Landgericht München I verhandelt wurde, fand dazu verschiedene vermeintliche Rechtsverstöße des Mitbewerbers und hatte letztlich Erfolg, auch wenn ihr nicht in allen Punkten Recht gegeben wurde. Der Versuch, die Ähnlichkeit der Ziffernfolgen 77 0 77 und 66 0 66 zum Anlass zu nehmen, sie gerichtlich als Irreführungstatbestand durch den Neubewerber feststellen zu lassen, misslang. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 33 O 5963/23 liegt Taxi Times vor.
Das Gericht stellte dazu fest, dass sich die neue Rufnummer 77 0 77 nicht wie vorgetragen lediglich in einer Ziffer von der der Ulmer Zentrale 66 0 66 unterscheide, denn tatsächlich stimmen die beiden Rufnummern lediglich in einer von fünf Stellen überein. Zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichenfolgen „77 0 77“ einerseits und der „66 0 66“ sowie auch der „77 000“ andererseits, die von der Schwesterstadt Neu-Ulm auf der anderen Flussseite genutzt wird, bestehe keine Verwechslungsgefahr, die eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise bewirken könnte.
Erfolg hatten die alteingessenen Taxler aber mit einem anderen Vorwurf, der sich aus verschiedenen Rechtsfolgen zusammensetzt. Der Neuanbieter hatte die fragliche fünfstellige Rufnummer 77 0 77 von einem „Vorbesitzer“ erworben, der sich diese wiederum erst kürzlich von dem ursprünglichen Inhaber zur gewerblichen Nutzung hatte übertragen lassen. Jener allererste Besitzer der Rufnummer hatte diese als Privatanschluss genutzt. Hier entschied das Gericht im Ergebnis, dass angesichts der beschränkten Verfügbarkeit derartiger Nummern deren rechtswidrige Beschaffung zu spürbaren Nachteilen bei rechtstreuen Mitbewerbern führe.
Im Detail stellte das Gericht zunächst einen Verstoß gegen die Telekommunikationsnummerierungsverordnung (TNV) fest. Danach sei die Weiterleitung einer Rufnummer ausgeschlossen, wenn diese nicht von dem ursprünglichen Anschlussinhaber weitergegeben werde. Die mehrfache Weitergabe einer Telefonnummer könne nur durch Rückgabe derselben an den ursprünglichen Anschlussinhaber initiiert werden, wenn dieser sie dann wiederum erneut an einen anderen Abnehmer weiterleite.
Dieser Regelung liege dabei die Erwägung zugrunde, dass Rufnummern ein öffentliches Gut seien. Die Zuteilung einer Rufnummer durch die Bundesnetzagentur beinhaltete daher lediglich die Einräumung eines beschränkten Nutzungsrechtes, nicht dagegen die Übertragung von „Eigentum“. Der Zugang zu Rufnummern nach transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien stelle eine wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt dar. Und aus dem festgelegten Zweck des TNV folge wiederum, dass die Einhaltung dieser Vorschriften im Interesse der Allgemeinheit und der Marktteilnehmer liegt und deren Schutz diene.
Es ging hier also um das Detail, dass die am Markt neue Taxi-Rufnummer nicht direkt von demjenigen übertragen worden war, dem der Anschluss ursprünglich mal zugeteilt worden war, sondern dass dieser sie zunächst einem Dritten übertragen hatte, der sie nun wiederum an den Mitbewerber der Ulmer Taxi-Genossenschaft veräußert hatte. Und danach sei ein Verstoß gegen das TNV gegeben.
Gleichzeitig sei der Verstoß aber auch geeignet, die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, da deren rechtswidrige Beschaffung angesichts der beschränkten Verfügbarkeit derartiger besonders attraktiver Nummern zu spürbaren Nachteilen bei rechtstreuen Mitbewerbern führe. Als solcher wurde die Ulmer Genossenschaft nicht wegen der Ähnlichkeit ihrer Telefonnummer gerichtlich anerkannt, sondern weil sie die gleiche Dienstleistung anbiete.
Und eben dieser relativ komplexe Gedankengang führte dazu, dass dem Neubewerber nicht nur die weitere Nutzung seiner schönen neuen Telefonnummer zu geschäftlichen Zwecken zukünftig gerichtlich verwehrt wird, sondern er auch dazu verurteilt wurde, der Genossenschaft sämtliche Schäden zu ersetzen, die er durch die Nutzung der Telefonnummer zur Taxivermittlung für diese verursacht habe. Dazu müsse er auch Auskunft über sämtliche Umsätze erteilen, die er in der Nutzungszeit der fraglichen Rufnummer erzielt habe.
Schon viele Kontrahenten haben sich in den vergangenen Jahren die Zähne daran ausgebissen, einen bekanntermaßen illegalen Rufnummernhandel auch rechtsgültig nachzuweisen, um daraus Ansprüche zu generieren. Ob es nun branchenübergreifend zu einer bundesweiten Klagewelle kommt, da sicherlich auch viele andere attraktive Rufnummern erst auf Umwegen zu ihren jetzigen gewerblichen Nutzern gelangt sind, bleibt abzuwarten. rw
Bild: freepik/Remmer Witte
Guten Tag Liebe Redaktion ,
Guten Tag liebe Leser,
Also ich verstehe immer noch nicht warum bis jetzt keiner genau geprüft hat wie eine Fahrt Vermittlung bei uber , Bolt , Bliq funktioniert .
Warum bis jetzt keiner sich die Mühe macht und ausrechnet wie mathematisch so ein Betrieb funktionieren kann wenn ganze rechtlich richtig läuft .
Also grobe Rechnung. :
Miete für Büro ca. ab 700€
Laut Personenbeförderung Gesetz unmittelbar an Betriebsitz entsprechend der Anzahl der Fahrzeuge Abstellplätze ( falls mal der Wagen nicht fährt ( Krankheit , FZG defekt etc.)
Je Platz 30-50€ . Sagen wir mal 5 Autos 250€.
Da sind wir schon mal bei 950€ monatlich .
Laut Gesetz muss einer manuell Aufträge am Fahrer weiter leiten . Quasi ein Disponent .
Lohn für den Disponenten 9 Stunden mal 12,50€ = 112,5 je 9 Stunden der Tag hat aber 24 Stunden da die Fahrzeuge mindestens 18 Stunden pro 24 Stunden gefahren werden. Das sind schon mal 225€ Disponenten kosten + 30-35 % Lohnnebenkosten da sind wir schon mal bei 300€ pro Tag nur für beiden Disponenten . (Tag und Spätschicht )
300€ mal 30 Tage = 9000€ Dispolohn.
9000€+950€ = 9950€ Monatlich .
Kraftstoffkosten 5 FZG mal 500€ = 2500€ monatlich . Versicherung je fzg 200€ mal 5 1000€. Monatlich. Wartung Verschleiß etc 300 € für alle 5 FZG . Finanzierung Toyota Corolla je Auto 300€ mtl. je fzg bei 5 fzg sind wir bei 1500€ .
Gesamt
5300€ grobe Fahrzeug kosten monatlich.
9950+5300= 15250€ mtl.
Fahrpersonal Rechnen wir mal pro Auto 2 Fahrer.
225€ pro Auto je 2 Fahrer .mal 4 fzg = 900€ +. 35 % Lohnkosten . sind es 1215€ pro Tag Lohn kosten !!!
1215 € mal 30 Tage sind es 36450€
(Wir rechnen nur 4 Autos da den fünften der Unternehmer selber fährt und für den nehmen wir 2500€ Unternehmerlohn .
36450+15250+2500€= 54200€ monatlich.
Sagen wir mal uber nimmt ca 30% Provision.
54200€ +30% = 70460 € +19 % Mehrwertsteuer. 83847,40 € müsste mindestens der Umsatz sein . Das sind ca. 16769€ umsatz pro fzg . und das ist grob gerechnet . Es kommen ja noch Kosten wie BG OHK internen Strom , Steuerberater, FZG Steuer und und und .
Und jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt . Wenn ein Disponent in so einem Betrieb angestellt ist kann man doch einfach Löhnabrechnungen prüfen um festzustellen ob die Aufträge von Betriebsitz an den nicht vorgesehenen Abstellplatz vorsätzlich in der Stadt bereitgestellten Fahrzeug weiter geleitet werden?
Also wenn ein Mietwagen sich in der Stadt bereitstellt dann sind es mindestens 2 Menschen dran beteiligt.
Der Disponent und der Fahrer .
Aber die Funktion eines Disponenten übernimmt sich die von Mietwagen bekannte App fahrlygo die eine automatische weiter Leitung der Aufträge von uber Bolt und Bliq übernimmt . Quasi ein Dispotroboter
Und die App für den fahrer .
https://fahrly.de/
Dann guck bitte euch mal die App Bliq Driver und ihre Funktionsweise die vorsätzlich den fahrer zeig wo die so genannte Dynamik auf der Karte ist ( rote Bereiche auf Karte ) damit der von dort Aufträge annimmt weil die ja auf Grund der höhere Anfrage erhöhten Preis haben und somit geg Rückkehrpflicht verstoßen. Alle diese Apps Bolt uber bliq sind nicht für Mietwagen in Deutschland kompatibel.
Dann gibt es noch eine Verbindung zu telegrammapp dort sieht der fahrer welche Bestellungen grade reinkommen und entscheidet ob es sich lohnt die anzunehmen oder nicht.
Lies euch mal den chatverlauf von Bliq Driver und ihr wird euch erschraken wie kriminell die Menschen in dieser Gewerbe sind. Meldet euch einfach an und liest mal alles durch .
So welcher Mietwagen betrieb kann jetzt nachweisen durch einen lohnabrechnung das er einen Disponenten zum 8 Stunden pro Tag eingestellt hat???
Was sind das für Apps Bliq Driver und FahrlyGo ?