Auch die österreichischen Taxitarife sind seit Kurzem Bestandteil der Taxi-Times-Tarifübersicht. Sie werden nicht von Städten oder Bezirken festgelegt, sondern von den Ländern, und enthalten zum Teil Besonderheiten, die es in Deutschland nicht gibt. Wir fassen die österreichischen Tarife in drei Teilen zusammen. Hier ist Teil 1.
Während es in Deutschland hunderte verschiedener Taxitarife gibt, die nur wenig Fläche ungeregelt lassen, jedoch einen wahren Flickenteppich bilden, sind es im Nachbarland ganze 15 Tarife (wenn man einheitliche Tarife für mehrere Städte als jeweils einen Tarif zählt). Die Republik Österreich mit ihren neun (Bundes-)Ländern ist unter anderem deshalb nicht so flächendeckend mit Taxitarifen bestückt wie die Bundesrepublik Deutschland, weil die Anzahl der Großstädte geringer ist und Taxifahrten in Österreich im Vergleich zu Deutschland häufiger zwischen verschiedenen Gemeinden stattfinden als innerhalb einer Stadt.
Die Bundeshauptstadt Wien ist mit knapp zwei Millionen Einwohnern zwar nach Berlin die größte Stadt im deutschsprachigen Raum, zugleich aber die einzige Millionenstadt in Österreich. Weitere Großstädte (also über 100.000 Einwohner) sind die Landeshauptstädte Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt am Wörthersee. Weitere 81 Städte haben zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner.
Einen annähernd landesweit flächendeckenden und einheitlichen Taxitarif haben abgesehen vom Stadtstaat Wien nur die Länder Vorarlberg und die Steiermark. In Deutschland dagegen haben beide Stadtstaaten (Berlin und Hamburg) sowie das kleinste Flächenland Saarland einheitliche Taxitarife. Das extreme Gegenteil ist in Hessen zu finden. Hier wurde im Landesrecht den Landkreisen nicht generell die Hoheit über die Taxitarife übertragen, sondern nur für Gemeinden unter 7.500 Einwohner. Somit ist jede hessische Gemeinde vom größeren Dorf bis zur Metropole gehalten, einen eigenen Taxitarif aufzustellen. Nur in wenigen Landkreisen haben Gemeinden sich zu Tarifgemeinschaften zusammengeschlossen.
Was in Deutschland das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, ist in Österreich das Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG). Taxitarife werden in Österreich für alle Gemeinden oder Bezirke (die den deutschen Landkreisen entsprechen) stets vom Landeshauptmann (dem Pendant zum deutschen Ministerpräsidenten) bzw. der Landeshauptfrau festgelegt. Die nicht kreis- bzw. bezirksangehörigen Städte, die in Deutschland kreisfreie Städte heißen, heißen in Österreich Statutarstädte (bzw. im Burgenland Freistädte).
Im Land Oberösterreich (häufig mit OÖ abgekürzt) hat der Landeshauptmann nur für die zwei größten Städte des Landes, die Landeshauptstadt Linz und die Statutarstadt Wels, einen gemeinsamen Taxitarif festgelegt und zuletzt im Juni 2022 geändert. Er ist für Fahrgäste vergleichsweise günstig: Hier enthält der Grundpreis von 6,40 Euro bereits 1,72 Euro für den ersten Kilometer. Nach fünf Kilometern kostet jeder weitere Kilometer nur noch 1,50 Euro.
Nachts, sonntags und feiertags beträgt der Grundpreis einschließlich dem ersten Kilometer 7,20 Euro. Bis zur Fünf-Kilometer-Marke kostet der Kilometer 1,90 Euro, danach 1,65 Euro.
Analog zu einem Preisband (in Deutschland Tarifkorridor genannt) besteht in OÖ für berstellte Taxifahrten die Option auf Festpreise, wobei hierfür – in Österreich üblich, in Deutschland unbekannt – eine Untergrenze festgelegt ist, jedoch keine Obergrenze.
Im Nachbarbundesland, dem flächengrößten und zugleich nördlichsten und nordöstlichsten österreichischen Land Niederösterreich, abgekürzt NÖ, das die Bundeshauptstadt Wien ringsum umgibt (wie in Deutschland das Land Brandenburg die Stadt Berlin), hat die Landeshauptfrau Taxitarife für vier der sieben größten Städte und für den einwohnerstärksten Bezirk verordnet.
Diese fünf Tarife sind weitgehend gleich strukturiert und beinhalten Preisbänder (Tarifkorridore), unterscheiden sich aber doch in Einzelheiten voneinander.
In den vier Städten, den Statutarstädten St. Pölten (Landeshauptstadt), Wiener Neustadt und Krems an der Donau sowie der Stadtgemeinde Schwechat (bekannt unter anderem als Standort des Flughafens Wien) gibt es jeweils zwei Tarifzonen. Innerhalb der innerstädtischen Zone ist die Taxifahrt jeweils preisgünstiger, als wenn ein Teil der Fahrt in der äußeren Tarifzone verläuft.
Im Bezirk Baden mit seinen 30 Gemeinden zwischen 900 und 26.000 Einwohnern ist der Tarif statt nach Tarifzonen nach Gemeinde des Fahrtbeginns und anderen Gemeinden aufgeteilt.
Was aus deutscher Sicht eine Besonderheit ist: In NÖ ermuntern die Taxitarife zum Pooling: „Wird bei Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und 2 bei der Bestellung auch angeboten, die Fahrt zu einem herabgesetzten Fahrpreis mit anderen Fahrgästen, die gegebenenfalls an verschiedenen Stellen aufgenommen und/oder abgesetzt werden, zu teilen, ist die aufgrund der Aufnahme weiterer Fahrgäste voraussichtliche verlängerte Fahrtdauer sowie das Ausmaß der Herabsetzung des Fahrpreises den Fahrgästen im Vorhinein bekannt zu geben. Bei derartigen Fahrten wird der Gesamtbetrag für die Fahrt gemäß Abs. I und 2 berechnet. Der Fahrpreis je Fahrgast ergibt sich durch Division des Gesamtbetrags durch die Gesamtanzahl der tatsächlichen Fahrgäste.“
Die Preisbänder der niederösterreichischen Tarife reichen von rund 5 Prozent unterhalb des streckenbezogenen Preises bis zu gut 20 Prozent oberhalb.
Im Land Salzburg hat der Landeshauptmann für 21 der 119 Gemeinden Taxitarife verordnet. Dabei gilt einer der drei Tarife für die Landshauptstadt Salzburg und zwei Nachbargemeinden, einer für den Wintersportort Bad Gastein mit zwei Nachbargemeinden und das 50 Kilometer entfernte Saalbach-Hinterglemm und einer für neun Orte im Pongau und im Pinzgau, darunter die beiden Bezirkshauptstädte St. Johann und Mittersill, außerdem Bischofshofen, Zell am See und Kaprun.
Was in der gesamten deutsch-österreichischen Tariflandschaft einmalig ist: In besonders bergigen Gebieten werden Zuschläge nicht nur für das Aufziehen von Schneeketten (9 Euro), sondern auch für Fahrten zu hoch gelegenen Fahrzielen von 3 bis 90 Euro erhoben, da auf solchen Fahrten der Kraftstoffverbrauch besonders ins Gewicht fällt.
Wie in Innsbruck erlauben seit dem 1.6.2021 auch die Tarife im Land Salzburg Festpreise für bestellte Fahrten im Rahmen eines nach oben offenes Preisbandes, dessen Mindestpreise den streckenbezogenen Preisen gleichen – mit der Regel, dass Festpreise für gepoolte Fahrten zu gleichen Teilen auf die Fahrgäste umzulegen sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Grund- und Kilometerpreise und Degressionsstufen ergibt sich der Unterschied, dass im Tarif von Bad Gastein usw. – anders als in den beiden anderen Tarifen – Festpreisfahrten im Rahmen des Preisbandes etwas preisgünstiger sein können als die entsprechenden streckenbezogenen Fahrten. ar
Lesen Sie dazu auch:
Österreichs Taxitarife, Teil 2: Kärnten, die Steiermark und Tirol
Österreichs Taxitarife, Teil 3: Landesweite Tarife
Über die Taxitarife von Deutschland und Österreich führt Taxi Times eine große Übersicht mit Tabellen zu den österreichischen Tarifen.
Beitragsfoto: Axel Rühle