Es kann so schnell gehen: Geschwindigkeit nicht angepasst, Kontrolle verloren, Unfall. Wenn dann dabei auch noch Fahrgäste zu Tode kommen, ist sogar eine Gefängnisstrafe möglich – wie das vorliegende Beispiel zeigt.
Ein Böblinger Schöffengericht hat vergangene Woche einen 43-jährigen Taxifahrer laut einem Bericht des „Gäuboten“ wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im vergangenen Juli hatte er einen tödlichen Unfall verursacht. Er war auf regennasser Strecke viel zu schnell unterwegs. Die Fahrgäste waren nicht angeschnallt und zudem hat der Taxifahrer mehr als die erlaubten vier Personen befördert. Für Amtsrichter Werner Kömpf alles andere als verantwortungsbewusst: „Eine Bewährungsstrafe war in diesem Fall nicht angemessen, weil Sie sich gleich ein ganzes Bündel an zum Teil gravierenden Sorgfaltspflichtverletzungen geleistet haben.“ Obwohl die Fahrgäste baten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, fuhr der Taxifahrer unbeirrt weiter. Dann ging es wohl sehr schnell. Aquaplaning und Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Den 24jährigen Fahrer des entgegenkommenden Audis kostete dieses rasante Manöver das Leben und die Insassen des Taxis haben alle mit gesundheitlichen Spätfolgen, wie versteifte Wirbel, zu kämpfen. „Sie haben letztlich unnötig ein Leben ausgelöscht. Die ganze Familie des Opfers wird ein Leben lang darunter leiden.“ führte Kömpf das hohe Strafmaß in seiner Urteilsbegründung aus. nu
Foto: Taxi Times
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