Ein am Wochenende bekannt gewordener Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ schließt Taxameter und Wegstreckenzähler aus.
Gilt ein Taxameter und für Mietwagen ein Wegstreckenzähler als elektronisches Kassensystem? Diese Frage beschäftigt das Taxi- und Mietwagengewerbe seit der Verabschiedung des so genannten Kassengesetzes Ende Dezember.
Dort wurde unter anderem in einem neu verfassten § 146a der Abgabenordnung (AO) die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems definiert. Dieses wiederum ist durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
Die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme sollen laut Gesetz vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert werden.
Diese Definition ist nun in Form einer Kassensicherungsverordnung erfolgt, die vom Bundesministerium für Finanzen als Referentenentwurf veröffentlicht wurde.
Der Entwurf legt unter anderem fest, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind. Dazu heißt es im § 1, dass unter anderem Taxameter und Wegstreckenzähler NICHT zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehören. jh
Auch wenn meine Kommentare in der Vergangenheit gerne weggelöscht wurden, weil sie nicht genehm waren, versuche ich es nun mal wieder:
Öfter schon ist mir aufgefallen, dass eure Berichte sich ausschließlich damit begnügen, bekanntgewordene Fakten oder Verlautbarungen kurz abzu“drucken“, aber das war es dann auch schon.
„Morgen gibt es ein Unwetter am Konstanzer Bodensee“ – Punkt – fertig.
Keine Erklärung, wie es dazu kam, was man jetzt beachten sollte und wie es in der Vergangenheit war.
So machen es aber andere Zeitungen.
Ein bisschen mehr „Fleisch“ könnten eure Artikel durchaus vertragen.
So fragt man sich nach der Lektüre dieses Artikels nun: Was bedeutet das für das Gewerbe und den Taxiunternehmer nun genau.? Was sagt Wotan Schäuble dazu, der doch den nationrettenden Drachenhort in den Portemonnaies der Taxifahrer vermutete?
Mehr Story und Hintergründe und eine Taxi Times wird auch wirklich zu einer Times, die man gerne zum 5-Uhr-Tee genießt und sich informiert.
Eure Kollegin Chris
Liebe Kollegin Chris,
natürlich lassen wir auch kritische Beiträge zu und ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass wir Sie bisher gelöscht haben. Aber so etwas ist ja immer schnell behauptet.
Ihr Vorwurf, wir würden Themen nur anschneiden und ihnen kein Fleisch geben, ist nicht nachvollziehbar. Wir unterscheiden in unserer Berichterstattung zwischen Nachrichten und Hintergrundberichten. Die schnelle, unkommentierte Nachricht, zunächst einmal ohne vertiefende Informationen finden Sie auf unserer Homepage und dadurch auch bei Facebook. Die genauere Betrachtung heben wir uns für unsere Printausgaben auf, wo wir nicht dem Wettlauf mit der Zeit unterliegen.
Ihrem Kommentar entnehme ich, dass Sie uns bisher nur als Onlinemagazin nutzen, der Blick auf unsere Abonentenliste bestätigt diese Vermutung. Wenn Sie also noch mehr Fleisch haben wollen, dann lege ich Ihnen unsere Printausgabe ans Herz. Sechs Ausgaben für 35 Euro. Zu bestellen unter http://www.taxi-times.com/heftbestellung.
Liebe Grüße
Jürgen Hartmann
Herausgeber Taxi Times
Sehr geehrter Herr Hartmann,
es handelt sich doch um einen Referentenentwurf oder ?? und dieser erst nach dessen Verkündung in Kraft tritt? Meines Wissens nach ist dies aber noch nicht geschehen, oder doch ??
Sehr geehrter Herr Bösinger,
ja, es handelt sich um einen Entwurf. Das kommt im Beitrag selbst auch so heraus. Ich bin mir sicher, dass es hinsichtlich der Ausgrenzung des Taxameters und Wegstreckenzählers bis zur endgültigen Version keine Umkehr mehr geben wird. Deshalb haben wir die Headline bewusst so gewählt. Das hat wohl zu Irritationen geführt. Wir haben deshalb unsere Überschrift geändert.
mfg
Jürgen Hartmann
Hallo Zusammen,
Chris hat Recht ……… Jürgen hat Recht ……………Martin hat Recht !
Nützt in diesem Zusammenhang aber leider nichts. Wir müssen nun mal warten, bis sich die Leute von der Legislative irgendwann einmal festlegen und das Ding in seiner endgültigen Form verbindlich und klar raushauen.
Erst müssen „wir“ mal genau wissen, was sie überhaupt wollen. Dann setzen wir um.
Da hat kein Taxler ein Problem damit.
Bis dahin zeichnen wir halt die Fahrdatensätze auf. Punkt!
Lasst sie doch wurschteln. Wir sind doch warten gewohnt. Wo ist das Problem?
Ja Chris, sie holen uns schon genug aus den Portemonnaies. Das haben sie übrigends auch schon gemerkt und wissen, dass fast nichts mehr geht, sonst stehen unsere Autos.
Am liebsten würden sie die Büchse der Pandora wieder bissl zumachen. Doch der Blick auf den Büchsenboden ist bereits erfolgt und nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb wird jetzt alles verkompliziert und irgendwie hinausgeschoben.
Oder glaubt denn einer wirklich, dass wenn sie profitabel an unser Bestes kommen könnten, dass dies nicht schon lange verabschiedet wäre?
Dafür frisst aber der Aufwand den Ertrag. Thema: Brocken teurer als die Brühe!
Das kann auch „Wotan“ nicht ändern
Also, mal ganz locker und abwarten…..
mfg
Ralf Senck
Hallo Herr Hartmann,
Dieser Entwurf bringt ja wieder etwas Licht ins Dunkel. Jedenfalls beim ersten Blick. Beim zweiten Blick jedoch wird sich ein Taxiunternehmer fragen was das denn eigentlich bedeutet. Fakt ist doch, dass neue Taxameter MID zertifiziert sein müssen. Jeder spricht vom Fiskaltaxameter. MID zertifiziert bedeutet aber nicht gleich Fiskaltaxameter. Was ist denn ein Fiskaltaxameter wenn es keine Kasse ist? Ich sehe ein Fiskaltaxameter als ein Gerät zur Aufzeichnung von Grundaufzeichnungen aller Art, also Fahrten und Umsätze mit Taxameter, oder ohne (z.B. Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus oder Pauschalfahrten), aber auch andere Aktivitäten mit dem Taxi sowie Arbeits- und Pausenzeiten. Und da haken die steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ein. Buchungen und Aufzeichnungen müssen nach den gesetzlichen Regelungen zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung auch bei elektronisch geführten Büchern und sonstigen Aufzeichnungen nachvollziehbar beziehungsweise nachprüfbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Nur protokollierte Änderungen sind zulässig. Das heisst der Entwurf ändert nichts an der Tatsache der Unveränderbarkeit der Daten, die aus einem Taxameter kommen. Auf welchem Wege auch immer, Daten müssen über ein Verfahren unveränderbar gemacht werden, also z.B. über eine Signiereinheit im Taxameter. Auch der Übermittlungsweg der Daten vom Taxameter bis in die Buchhaltung muss streng genommen sicher und protokolliert sein. Das Gewerbe ist also auf dem richtigen Weg mit der Umrüstung von alten Taxametern zu MID zertifizierten Fiskaltaxametern mit Signiereinheiten. Bei all diesem muss man nicht vergessen, dass moderne Systeme eine Vereinfachung der operativen Prozesse und somit eine Zeitersparnis für den Taxiunternehmer bedeuten.
Dirk Tangemann
Cabman International BV
Hallo aus Hamburg
mir gefällt der Artikel „Ein erster Trend des Finanzministeriums“ zum BMF Referentenentwurf.
Die Hoffnungen eines großen Taxameteranbieters auf Zuordnung der Taxameter zum „Kassengesetz“ ist geplatzt – hat er doch schon seit 2016 die technischen Voraussetzungen für seine BSI Zertifizierung geschaffen – Aufrüstung mit Bedienteil und Drucker. INSIKA Daten werden zum Leidwesen der Datenverarbeiter kostenlos beim Hersteller gesichert und können dort erworben werden.
Nun hat sich aber die Bundesbehörde gegen den Bundesrat durchgesetzt – Taxameter und Wegstreckenzähler bleiben „preisrechnende Messgeräte“ und unterliegen dem Eichrecht – also keine Aufrüstung der Taxameter zur Kasse notwendig.
Die Hamburger Taxibehörde hat mit dem „INSIKA Fiskaltaxameter“ ihr eigenes Rechtssystem in vielfältiger Hinsicht ausgebaut und infiziert befreundete Behörden, wobei die Hamburger Behörde bedauerlicherweise vom Verwaltungsgericht häufig eine aus meiner Sicht nicht mehr der Rechtslage entsprechende Bestätigung erhält.
Am 05.02.2017 hat das BMF noch einmal schriftlich mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2017 die „Daten über die Geschäftsvorfälle einzeln, lückenlos und unveränderbar maschinell lesbar aufzubewahren sind“. Die Messdaten aus dem Taxameter dokumentieren nicht die Geschäftsvorfälle
Chris sei geraten, mal „ganz locker“ das zuständige Finanzamt zu befragen und nicht auf den Betriebsprüfer in drei Jahren zu warten.
mfG
Manfred Schröder