Das Bahntaxiprojekt und die dabei zur Anwendung kommende TaBeA-Plattform digitalsiert sich immer mehr. Wer sich bei Bahnverspätungen an seinen Zugbegleiter wendet, bekommt oftmals schon digitale Gutscheine für die Weiterbeförderung direkt aufs Smartphone übermittelt (Taxi Times berichtete). Dort, wo dies noch nicht passiert, kommt es allerdings zu einem üblen Rückfall in analoge Zeiten.
Natürlich hätte man bei der Deutschen Bahn (DB) gern auf diese Meldung verzichtet, denn eigentlich ist man dort ja stolz darauf, dass die Taxigutscheine, welche bei verpassten Anschlüssen für Taxifahrten ausgegeben werden, über das TaBeA-System größtenteils digital abgerechnet werden können. Allerdings werden vor allem in den verspäteten Zügen parallel auch immer noch analoge DB-Taxigutscheine ausgestellt. Diese kamen bisher meist im DIN-A5-Format daher, werden nun aber vielfach auf Thermopapierstreifen ausgedruckt.
Thermopapier ist so etwas wie der natürliche Gegner jeder Digitalisierung, da Ausdrucke auf diesem Material beispielsweise nur schwer maschinenlesbar sind und das Thermopapier zudem auf verschiedene Umwelteinflüsse mit teilweiser Unleserlichkeit reagiert. Die DB und der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) als DB-Vertragspartner weisen daher nun gemeinsam auf verschiedene Details hin, auf die Taxiunternehmer und deren Fahrer bei der Abrechnung dieser analogen Gutscheine unbedingt achten müssen:
- Die Taxigutscheine auf Thermopapier sind ausschließlich über die örtliche Taxiabrechnungszentrale abzurechnen. Die Abrechnung direkt mit der DB ist ausgeschlossen.
- Die Gutscheine müssen dazu auf ein DIN-A4-Blatt aufgeklebt sein, damit eine schnelle Bearbeitung und Überweisung des Rechnungsbetrages sichergestellt ist. Kleben Sie die Gutscheine mit durchsichtigen Verpackungsklebeband auf das DIN-A4-Blatt (keine Heftklammern!) und fixieren Sie die Gutscheine am oberen und unteren Ende sowie an den Seiten.
- Achten Sie darauf, keinen Text zu überkleben und verwenden Sie keine stark lösemittelhaltigen Kleber, da dies zu einer Schwärzung des Thermopapiers führt und damit ggfls. eine Nichtlesbarkeit bzw. Ungültigkeit des Gutscheins verursachen kann.
- Bitte kleben Sie mehrere Gutscheine auf ein Blatt, getrennt nach DB Regio und DB Fernverkehr.
- Die Taxiabrechnungszentrale schickt die Rechnung dann zusammen mit den Taxigutscheinen im Original per Post an die DB Buchhaltung.
- Die DB behält sich das Recht vor, nicht korrekt aufgeklebte Gutscheine nicht abgerechnet zurückzuschicken.
Die DB weist darauf hin, dass es darüber hinaus natürlich auch weiterhin die bekannten DIN-A5-Papiergutscheine gibt, die ebenfalls über die lokalen Abrechnungspartner abgerechnet werden sollen, sowie vor allem die neuen „digitalen“ Taxigutscheine mit dem bekannten QR-Code, die über das TaBeA-System direkt im Taxi eingelesen werden.
Auch bei der DB ist man natürlich sehr unglücklich mit diesem notwendigen Hinweis auf solche vordigitalen Techniken, aber: „Wat mutt, dat mutt“, wie schon einmal ein norddeutscher designierter Kanzlerkandidat so schön sagte. rw
Anmerkung der Redaktion: Dieser Thermopapier-Rückfall und das damit verbundene komplizierte Abrechnungsverfahren ist natürlich ein peinlicher Vorgang, den die Bahn auf ihre Kappe nehmen muss – und er ist Wasser auf den Mühlern jener Bahntaxi-Kriter aus dem Taxigewerbe, die nach wie vor die Nachhaltigkeit und die Chance dieser Plattform verkennen. Aber so, wie die Bahn diese analoge Delle nach und nach ausmerzen wird, sollten auch die letzten analogen Kritiker aus der Taxibranche alles nur Erdenkliche unternehmen, damit jede Bahntaxi-Fahrt angenommen und abgerechnet werden kann. Pauschale Verweigerungen nach dem Motto „Ich fahre sowieso keine Bahntaxifahrten“ richten einen sehr großen Schaden an. Sie verstören nicht nur die Deutsche Bahn, sie verprellen auch andere Großkunden, die derzeit in den Startlöchern stehen (siehe hier). Im Sinne des Taxigewerbes sollten solche Verweigerer unbedingt ihre Haltung noch einmal überdenken.
Beitragsbild: DB