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Kein Bußgeld wegen Bibelvers am Taxi

von Nicola Urban
19. Dezember 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Kein Bußgeld wegen Bibelvers am Taxi

pixabay

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Die Stadt Essen belegte Anfang des Jahres einen Taxifahrer wegen eines an seinem Fahrzeug angebrachten kleinen Bibelvers-Aufklebers mit einem Bußgeld. Der Vorwurf: dies sei eine unzulässige religiöse Werbung. Doch das Amtsgericht Essen stellte das Verfahren nun ein.

Wie mehrere Medien berichteten, war der Bibelvers „Jesus – Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben“ (Joh. 14,6) auf der Heckscheibe des Taxis des aus dem Iran stammenden Christen angebracht. Der Aufkleber mit dem Bibelspruch sei von der Behörde auf Grundlage der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) als unzulässige religiöse Werbung eingestuft worden. Demnach wurde dem gebürtigen Iraner eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ihm ein Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro zugeschickt. Zudem wurde er aufgefordert, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Essener Taxifahrer mit der Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International Einspruch ein. „In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren. Das Handeln des Taxifahrers ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Der Staat darf diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken.“, untermauert die ADF-Vertreterin Lidia Rieder das eingelegte Veto. Dem Einspruch wurde durch das Gericht nun stattgegeben. Das Verfahren sei gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt worden. Demnach ist eine Einstellung möglich, wenn das Gericht eine Ahndung nicht für geboten erachtet.

Wie die evangelische Nachrichtenagentur IDEA berichtet, freue sich der betroffene Taxifahrer über das eingestellte Verfahren: „Ich wollte ja keinen Ärger machen, ich bin aber auch der Überzeugung, nichts Falsches getan zu haben. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe das auch weiterhin tun zu können, aber nicht mit dem Taxi, mit dem ich als selbständiger Taxiunternehmer tätig war, das besitze ich nämlich mittlerweile nicht mehr.“ nu

Beitragsfoto: Symbolbil, pixabay; 

Tags: BescheidGerichtOrdnungswidrigkeitenTaxiWerbung
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 2

  1. Schneider says:
    12 Monaten her

    Ich habe einen Aufkleber vom Tilly auf dem Kofferraum
    “ Ich bin so froh dass ich kein Kölner bin“
    Das Ordnumgsamt hat mir bestätigt, dass das keine politische Werbung sondern eine persönliche Meinungsäußerung ist.

    Antworten
  2. Donald Huber says:
    11 Monaten her

    Das ist ja schon ein Wahnwitz. Dafür haben die Behörden viel Zeit. Statt gegen Uber /Bolt vorzugehen.

    Antworten

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