Bereits mit großem Vorlauf hatte die Hamburger Genehmigungsbehörde (BVM) die Hamburger Leihtaxi-Unternehmen auf eine E-Taxi-Quote vorbereitet. Seit Jahresbeginn müssen die Betriebe nach einem Fahrzeugwechsel auch E-Taxis vorhalten.
Mit aktuell 688 konzessionierten E-Taxis in Hamburg sind gut ein Fünftel der Taxis bereits lokal emissionsfrei auf der Straße unterwegs. Genau an diesem Verhältnis von E-Taxi zu Verbrennertaxi berechnet sich auch die Quote der Leihtaxis, die in Hamburg eingesetzt werden sollen.
Bereits 2023 hat die Behörde für Verkehrs und Mobilitätswende deshalb mit den Hamburger Leihtaxi Unternehmen gesprochen und sie auf die anstehende Änderung der Leihtaxi-Verordnung vorbereitet. Schon zuvor waren die ersten E-Leihtaxis im Umlauf. Zum Projektbeginn gab es zwei E-Vito Taxis, die allerdings nur kurzfristig von Mercedes-Benz Hamburg verliehen wurden, bevor sie an Projektteilnehmer verkauft wurden. Im August 2023 hat dann das Unternehmen Taxi Dialog auf eine entsprechende Nachfrage reagiert und den ersten VW ID.4 als Leihtaxi zugelassen.
Konkret fordert die BVM ab sofort die Leihtaxi-Unternehmer auf, auch in ihrem Fuhrpark eine Quote mit E-Fahrzeugen umzusetzen. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Fuhrpark erst bei einem Fahrzeugwechsel die E-Taxi-Quote bedienen muss. Für Unternehmen mit maximal vier Leihtaxis besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Bei Unternehmen, die zwischen fünf und neun Leihtaxis vorhalten, wird beim nächsten anstehenden Fahrzeugwechsel die Genehmigung nur erteilt, wenn das Fahrzeug lokal emissionsfrei ist. Für Leihtaxifirmen mit 10 bis 14 Ersatztaxen müssen zwei und für Leihtaxenfirmen ab 15 Ersatztaxis sind drei lokal emissionsfreie Fahrzeuge bei der nächsten anstehenden Änderung des Fahrzeugbestandes einzusetzen.
Diese Quote gilt zunächst für das erste Halbjahr 2025. Sie wird im Anschluss alle sechs Monate an die E-Taxi-Quote der Hansestadt angepasst. Wichtig ist auch weiterhin die neue Regelung, dass Leihtaxis mit Verbrenner maximal sechs Monate am Stücke eingesetzt werden dürfen. Wenn dann die Quote beispielsweise 4 (Verbrenner-Taxis) zu 1 (E-Taxis) entspricht, müssen auch die Leihtaxi-Anbieter mit vier Fahrzeugen damit rechnen, dass sie ein E-Taxi vorhalten müssen. sg
Beitragsfoto: Symbolbild E-Taxi Hamburg Quelle Taxi Times