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AUA: Tipps für eine effektive Anti-Uber-Allianz

von Remmer Witte
28. Februar 2025
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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AUA: Tipps für eine effektive Anti-Uber-Allianz
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Nachdem die Plattformbetreiber Uber & Co. sich zunächst auf den Versuch der Eroberung der Taximärkte in den Metropolen konzentriert hatten, erweitert sie jetzt ihre Aktivitäten auch in die Provinzen und deren Hauptstädte. Wie sich vor Ort darauf reagieren lässt war Inhalt des ersten Treffens der Anti-Uber-Allianz, abgekürzt AUA.

Seit dem vergangenen Jahr lassen sich auch außerhalb der Metropolen verstärkt Aktivitäten Uber-assoziierter Unternehmen feststellen. Dies geschieht vor allem im Süden Deutschlands, aber auch im Westen und anderen Regionen Bisher waren vor allem Berlin, München oder Düsseldorf im Fokus, aber inzwischen kommen lassen sich diese Mietwagen auch für Metropolregionen zweiter Ordnung wie Hannover oder Nürnberg oder sogar auch in den Provinzen und ihren Kapitalen konzessionieren.

 

Christian Linz; Foto: Taxi Times

Im letzten Herbst wurde dann der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. über seinen Geschäftsführer Christian Linz aktiv und versuchte die Informationen und Aktivitäten der Uber-Abwehr zu bündeln. Diese Initiative taufte er dann auf den schönen Namen AUA, übersetzt Anti-Uber-Allianz. Anfang Dezember letzten Jahres organisierte Linz eine erste Videokonferenz, bei der sich die örtlichen Taxler betroffener Städte zu einem ersten Austausch ihrer Erfahrungen online trafen (Taxi Times berichtete). Im zweiten Schritt organisierte Linz nun im Namen des bayrischen Landesverbandes ein reales Treffen, um so weiteren Austausch zu ermöglichen.

Im Ergebnis waren dann am Tag der AUA-Hauptveranstaltung 60 Teilnehmer von 25 bundesdeutschen Taxizentralen als Vortragende oder Sponsoren vor Ort. Sie alle eint – wie der Organisator Christian Linz so schön schrieb – „die Haltung gegen Uber und Co. und die Tatsache, dass die taxi-ähnlichen Verkehr anbietenden disruptiven App-Plattformen dem Taxi-Verkehr und dem „anständigen“ Mietwagen das Leben schwer machen“. Es gab zwar kurzfristig noch viel weitere Interessenten, aber deren Teilnahme hätte den Rahmen der Veranstaltung gesprengt.

Diskussionen waren beim AUA-Treffen ausdrücklich erwünscht. Foto Taxi Times

Christian Linz gliederte die möglichen Aktivitäten vor Ort dann wie folgt: Zunächst gilt es, die eigene Performance der Taxler, wo irgend möglich, zu optimieren. Denn dort, wo die Branche selbst ein attraktives Angebot für Kunden und Mitarbeitende offeriert, macht sie Uber & Co schon einmal von Anfang an den Start vor Ort schwer.

Des Weiteren ist eine gute Lobbyarbeit gegenüber Lokalpolitik, Lokalpresse und den örtlichen Verwaltungsbehörden enorm wichtig, auch weil es sich bei diesen so genannten „Stakeholdern“ bisher leider noch nicht flächendeckend herumgesprochen hat, dass die Plattformen gar nicht unbedingt die clevere Alternative zum Taxi darstellen, sondern oftmals nur mit illegalen Methoden am Markt Fuß fassen und sich dort halten können.

Hier macht es dann natürlich auch viel Sinn, dass die Taxler ihre Argumente harmonisieren, damit die vorgetragene Kritik an dem US-Konzept eben nicht wie das Gejammer der Ewiggestrigen klingt, sondern auch für neutrale Dritte durchaus nachvollziehbar erscheint. Genau diese Fakten, in diesem Fall höchst kompetent von Alexander Mönch als CEO von Free Now vorgetragen, konnten beispielsweise in Berlin endlich den erwünschten Umschwung im örtlichen Umgang mit Uber & Co einleiten. Mönch konnte – als ehemaliger Insider der Mietwagenszene – vor dem Berliner Senat darlegen, dass sich mit dem von Uber & Co. präferierten Mietwagenmodell legal kein Geld verdienen lässt und die Betriebe nur über zwischenzeitliche Subventionen aus dem Hause Uber überleben können.

Alexander Mönch, Sponsor und Vortragdner bei der AUA-Konferenz; Foto: Taxi Times

Parallel wurde das Mietwagenkonzept von Kriminellen inzwischen auch als optimale Geldwaschmaschine entdeckt, mit dem sich fast beliebig hohe Summen an Bargeld legalisieren lassen. Das Perfide dabei ist, dass Uber als Konzern hier gar nicht selber aktiv wird, da sich das erwünschte Win-Win eher eine Ebene tiefer im Umfeld der Subunternehmen abspielt. Eine so einfache Möglichkeit zu Geldwäsche aber macht dann auch die Plattformaktivitäten in den kleineren Großstädten nachvollziehbar, wo ansonsten wahrscheinlich gar nicht unbedingt das große Geschäft winkt.

Mit dem Wissen um diese möglichen Strukturen vor Ort sollte man sich im Übrigen auch stets genau überlegen, ob die klassische Gegenwehr mit persönlichen Anzeigen gegen einzelne Fahrer oder Unternehmen in Zeiten der Clankriminalität tatsächlich noch der richtige Weg ist. Hier wird oft mit viel Aufwand wenig erreicht und es droht auch noch Stress mit den Clans. Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen, Ersteller eines Gutachtens für das Taxigewerbe im Uber-Umfeld für die Stadt Düsseldorf, stellte als Alternative Abmahnungen der Unternehmen vor, was letztendlich zwar vielfach von Erfolg gekrönt sein kann, zuvor aber ein großes Durchhaltevermögen erwartet. Erst wenn es zur Androhung von Zwangshaft kommt, geben viele der so Abgemahnten endlich klein bei.

Rechtsanwalt Lars Maritzen zeiget den Weg auf, wie man mit Wettbewerbsrechtsklagen gegen Uber vorgehen kann. Foto: Taxi Times

Eine sehr pragmatische Idee ist hier die Prüfung, ob die eingesetzten Fahrzeuge auch tatsächlich auch als solche versichert sind. Mit einem Anruf beim Zentralruf der Versicherer, wo man einen vermeintlichen Schaden mit einem verdächtigen Mietwagen über dessen Kennzeichen meldet, bringt einem die Information, bei welchem Versicherer dieses versichert ist. Da es aktuell aber nur eine verschwindend kleine Anzahl von Versicherern gibt, die überhaupt gewerbliche Fahrgastbeförderer versichern, ergibt sich allein mit dieser Information der potentielle Widerspruch, wenn hier ein Versicherungsname auftaucht, der nicht dazu passt. Erwähnt man gegenüber dem Kfz-Versicherer dann noch, dass das dort versicherte Fahrzeug als Personenmietwagen unterwegs ist, sollten dort eigentlich die Alarmglocken schrillen. Denn ohne den Eintrag „Personenmietwagen“ im Kfz-Schein ist dieses Fahrzeug dann letztlich nicht versichert. rw

Hinweis der Redaktion: Weitere Beiträge zum zweitägigen AUA-Treffen finden Sie unter dem Suchbegriff „AUA“

Beitragsfoto: Remmer Witte

Tags: Anti-Uber-Allianz (AUA)BambergChristian LinzLandesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 1

  1. Igor Isaev says:
    9 Monaten her

    Uber als der so genannte Fahrten Vermittler Zahl kein Umsatz und Gewinnsteuer in Deutschland und ihr dürft euch gerne selber ausrechnen wie hoch die sein dürfte wenn die Vermittlungsgebühr 25% des Umsatzes beträgt und nur 5% an den in Deutschland registrierten Generallunternehmer .
    An erste Linie sollte man sich mal das Thema anschauen bevor man drum herum redet …

    Antworten

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